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Vorlage - VO/0919/04  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28/VI- 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Stadtteil Kaltenmoor besteht ein erheblicher Bedarf an Einkaufsmöglichkeiten in der Lebensmittelbranche. Ein Investor beabsichtigt daher, unmittelbar nördlich des vorhandenen Zentrums zwischen der Theodor-Heuss-Straße und der Kurt-Huber-Straße durch entsprechende bauliche Maßnahmen die Ansiedlung eines Frischemarktes und/oder eines Discounters zu ermöglichen.

 

Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule, Zentrum Kaltenmoor“ sowie „Parkplatz“ für die Allgemeinheit dargestellt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/VI „Kaltenmoor-Zentrum“ setzt dort eine Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit der Zweckbestimmung Parkplatz und Stellplatz für die Sporthalle, Schulen, Einkaufszentrum und Kirche fest. Die ausgebaute Fläche wird auch in diesem Sinne genutzt.

 

Vor Durchführung der o.a. Baumaßnahme ist daher zunächst als planungsrechtliche Voraussetzung der Flächennutzungsplan in einem 54. Änderungsverfahren insbesondere mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel nebst Stellplätzen zu ändern. Verbindlich sind u.a. diese zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, Stellplätze und Erschließung im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung „Kaltenmoor-Zentrum“ zu regeln. In geringem Umfang werden zudem im nördlichen und westlichen Bereich Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I „Sport- und Freizeitpark Ost“ und 28/I „Kaltenmoor“ (Urbach-Hochhäuser) einbezogen. Es handelt sich hierbei um Teile von Grün- bzw. Verkehrsflächen. Diese Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen (siehe Anlage) teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

Als erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 28 (195 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht B-Plan 28 (90 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 28/VI – 5. Änderung „Kaltenmoor-Zentrum“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel und von Stellplätzen sowie die Festsetzung der erforderlichen Erschließung.

  2. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung „Kaltenmoor – Zentrum“ umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I „Sport- und Freizeitpark Ost“ und 28/I „Kaltenmoor“ (Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI – 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

  3. Im Rahmen des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/VI „Kaltenmoor-Zentrum“ ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.