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Vorlage - VO/8807/20-1  

 
 
Betreff: Straßenbenennung im Neubaugebiet "Am Wienebütteler Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmäl
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 73 - Friedhöfe
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
11.03.2020 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“, Bebauungsplan Nr. 174. sind Erschließungsstraßen neu zu benennen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es für eine sinnvolle und geordnete Hausnummerierung von Vorteil, die im Bebauungsplan Nr. 174 liegenden Planstraßen A (rot), C (blau), D (violett) und E (grün) mit eigenständigen Straßennamen zu benennen.

Die Planstraße B, F und G (Fuß und Radwege), alle gelb gekennzeichnet, sollten zusammen gefasst werden und einen einheitlichen Straßennamen erhalten , um für die geplante Reihenhausbebauung an der Planstraße F ein einigermaßen zuverlässiges und zügiges Auffinden sicher zu stellen.

Ein Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der Vorlage VO/8807/20 hat die Verwaltung vorgeschlagen, vier der fünf neuen Straßen nach den „Müttern des Grundgesetzes“ zu benennen. Dies waren Frieda Nadig (geboren als als Friederike Charlotte Louise jedoch stets Frieda Nadig genannt), Helene Wessel, Helene Weber und Elisabeth Selbert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die fünfte zu benennende Straße nach der ersten weiblichen Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Erna Scheffler, zu benennen. Dr. Erna Scheffler hat quasi die Errungenschaften der vier „Mütter des Grundgesetzes“, den Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ vollendet bzw. fortgeführt, indem sie sich in ihrer Tätigkeit als erste und damals einzige Richterin des BVerfG dafür eingesetzt hat, dass die entsprechenden daraus folgenden Anpassungen in den Teilrechtsordnungen vorgenommen und umgesetzt wurden, z.B. BGB/Familienrecht.

 

Auf Hinweis der VVN-BdA bezüglich der Zustimmung  der beiden Zentrumspolitikerinnen Helene Wessel und Helene Weber zum Ermächtigungsgesetz von 1933 zieht die Verwaltung diesen Straßenbenennungsvorschlag bezüglich der beiden Genannten zurück. Seitens der Verwaltung werden weitere Recherchen durchgeführt und ggfs. Alternativvorschläge erarbeitet und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten unter dem Straßennamenschild jeweils ein kleineres Schild angebracht werden, das erklärt, wer die jeweilige Person war.

 

Die Biografien der Personen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Straßenplan

Biografien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4100-00 11-03 Anlage TOP Straßenbenennung Plan [B401_Kultur](P000728469) (121 KB)      
Anlage 2 2 4100-00 11-03 TOP 12 Anlage Vita Dr. Scheffler [B401_Kultur](P000733956) (717 KB)      
Anlage 3 3 11-03 TOP 12 Anlage Vita Selbert Nadig (P000739305) (5428 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Prüfung der Personen u.a. beim Bundesarchiv und Landesarchiv wird beschlossen, drei der fünf Straßen im Neubaugebiet „Am Wienebütteler Weg“, Bebauungsplan Nr. 174, wie folgt zu benennen
 

  1. Die im Lageplan als Planstraße A (rot) bezeichnete Erschließungsstraße wird
    „Elisabeth-Selbert-Straße“ benannt.
     
  2. Die im Lageplan als Planstraße C (blau) bezeichnete Erschließungsstraße wird
    „Dr.-Erna-Scheffler-Straße“ benannt.
     
  3. Die im Lageplan als Planstraße E (grün) bezeichnete Erschließungsstraße wir „Frieda-Nadig-Straße“ benannt.
     

Die Straßennamenschilder werden mit zusätzlich darunter angebrachten Schildern mit Erklärungen zu den Personen aufgestellt. 

 

Die Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellungen in der im Lageplan eingezeichneten Form.