Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Es ist notwendig, Mitglieder mit Migrationshintergrund im Integrationsbeirat nachzubenennen, da einige Migrantenvertreterinnen und -vertreter ihr Amt aus verschiedenen Gründen niedergelegt haben. Gemäß §4 Ziffer 5 der Vereinbarung über die Bildung des Integrationsbeirates werden Mitglieder mit Migrationshintergrund vom Rat der Hansestadt Lüneburg und vom Kreistag des Landkreises berufen. Die auf der Vorschlagsliste genannten Personen entsprechen den Auswahlkriterien und haben an einem in die Arbeit des Integrationsbeirats einführenden Workshop teilgenommen. Auswahlkriterium für die Bewerberinnen und Bewerber aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Migrationshintergrund, der sich wie folgt definiert: Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppe. (Definition des Statistischen Bundesamtes seit 2016)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Liste der Bewerberinnen/ Bewerber
Beschlussvorschlag: Die in der Liste genannten Personen werden als Mitglieder in den gemeinsamen Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg berufen.
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