Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Über das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ können neben investiven Maßnahmen auch nicht-investive Maßnahmen über einen sogenannten Verfügungsfonds gefördert werden. Der Verfügungsfonds dient der Beteiligung und Mitwirkung der Bewohner des Quartiers. Durch seinen Einsatz soll die Identifikation mit dem Quartier gestärkt, die Nachbarschaft gefördert und ein stabiles Miteinander erwirkt werden. Soziale Träger oder Vereine können Mittel aus dem Verfügungsfonds für Mikroprojekte im Quartier beantragen. Der Verfügungsfonds hat ein Finanzvolumen von 25.000 € jährlich. Für das Jahr 2020 wurden Anträge über insgesamt 30.223,92 € gestellt. Aufgrund der Überschreitung des Finanzvolumens müssen einzelne Anträge gekürzt werden. Hierzu unterbreitet die Verwaltung einen Vorschlag. Eine Übersicht der Anträge und die jeweils beantragte Förderung sowie der Verwaltungsvorschlag sind in der Anlage beigefügt. Die Koordinierungskonferenz Kaltenmoor als lokales Gremium des Sanierungsgebiets, berät den Verfügungsfonds in ihrer Sitzung am 10.03.2020 vor. Der Quartiersmanager, Herr Nehring, wird die Projektanträge und den Verwaltungsvorschlag in der Sitzung erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 25.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06000/06910 Produkt / Kostenträger: 4318020/ 51100202 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: 2/3 der förderfähigen Kosten aus Städtebaufördermitteln Anlage/n: Verfügungsfonds Kaltenmoor 2020
Beschlussvorschlag: Der Begleitausschuss Soziale Stadt stimmt dem Verwaltungsvorschlag zum Verfügungsfonds zu.
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