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Vorlage - VO/8851/20  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
19.03.2020 
abgesagt: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2019 hat im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von ca. EUR 1,338 Mio. ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Rückstellungen) absehbar, dass in Übereinstimmung mit der Planung ein positives, siebenstelliges ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31. März 2020 fest.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann, sondern als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen sind.

 

Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Rechtsstreits EUR 250.000

 

Im Rahmen laufender Bauprojekte zeichnen sich mögliche Zahlungen aufgrund von Rechtstreitigkeiten ab. Aufgrund der Einschätzung der Sachlage wird eine Rückstellung für den Bereich Gebäudewirtschaft in Höhe von EUR 250.000 gebildet.

 

Instandhaltungsrückstellung im Bereich Spielplatzunterhaltung EUR 50.000

 

Im Rahmen der Spielplatzkontrollen werden notwendige Instandsetzungsmaßnahmen (Reparaturen, Aufstellen zusätzlicher Bänke und Mülleimer, Austausch des Spielsandes) durch die AGL protokolliert und ausgeführt. Für im Jahr 2019 noch nicht durchgeführte und notwendige Instandhaltungen ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 50.000 für folgende Spielplätze zu bilden:

 

  •  Knotterkamp
  •  Im Timpen
  •  Meinekenhop
  •  Kleverstücke
  •  Rigaer Straße

 

Rückstellung für Betriebskostenzuschüsse an Kindertagesstätten von freien Trägern EUR 730.000, überplanmäßige Deckung in Höhe von EUR 200.000

 

Durch die Einführung der Beitragsfreiheit von Kindern ab dem 3. Lebensjahr und einer nicht auskömmlichen Gewährung von Billigkeitsleistungen (Härtefallfonds) durch das Land Niedersachsen, hat die Hansestadt Lüneburg aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen entstehende Defizite u.a. bei den freien Trägern zu kompensieren. Die bisher abgerechneten Betriebskostenzuschüsse der Träger konnten noch aus dem Budget geleistet werden. Eine Vielzahl von Trägern hat das Jahr 2019 noch nicht abgerechnet. Diese Abrechnungen betreffen das Jahr 2019 und werden im Jahr 2020 abgerechnet und zur Auszahlung kommen. Um die Aufwendungen verursachungsgerecht zuzuordnen, ist eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Unter Berücksichtigung von bereits weitergeleiteten Mitteln aus dem Härtefallfonds verbleibt ein Rückstellungbedarf in Höhe von EUR 730.000.

 

Ein Teil der Mittel konnte bereits durch die Bereitstellung von Mehrerträgen in Höhe von rund EUR 359.000 aufgrund von Erstattungen im Rahmen des pädagogischen Mittagstisches und aus Belegungsrechten Lüneburger Unternehmen sowie aus noch verfügbaren Mitteln in Höhe von EUR 171.000 gedeckt werden.

 

Es verleibt eine Deckungslücke von EUR 200.000, die durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung geschlossen werden muss.

 

Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.200.000

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 wurde anhand einer Ermittlung der Straßenzustände der Umfang der in den letzten Jahren unterlassenen Instandhaltung festgestellt und eine entsprechende Rückstellung gebildet. Der Maßnahmenkatalog notwendiger Unterhaltungsarbeiten und die Zustandsfeststellung der Bauwerke wird seitdem durch den Fachbereich 7 – Straßen- und Ingenieurbau, flankiert durch eine Straßendatenbank unter Berücksichtigung der Dringlichkeit anhand der Verkehrsbedeutung und der Nutzung durch den ÖPNV, fortlaufend aktualisiert und mit Prioritäten belegt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist u.a. bei den folgenden Straßenzügen und/oder Bauwerken eine dringende Instandhaltungsnotwendigkeit festzustellen:

 

Gesamtvolumen Straßenzüge: rd. EUR 1.015.000 u.a.:

  •  Auf der Hude
  •  Goethestraße
  •  Brandheider Weg
  •  Meisterweg
  • Schützenstraße

 

Gesamtvolumen Brücken: EUR 185.000, u.a.:

  • Im Bereich der Bockelmannstraße:
  •  Fußgängerbrücke Auf der Hude
  •  Kloster Lüne

 

Deckungsvorschlag

Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahr 2019 bereitgestellt werden.

 

Für die o.g. über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.700.000 können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer als Deckung herangezogen werden.

 

Information über weitere Rückstellungsbildungen

 

Weitere Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 in Höhe von rd. EUR 5.082.000 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf restriktive Haushaltsführung, nicht ausgeführte oder neu veranschlagte Maßnahmen, wie beispielsweise die Kindertagestätte Brandheider Weg). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt rd. EUR 3.120.700.

 

Ebenso mussten Personalrückstellungen u.a. für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub sowie Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 230.800 aus verfügbaren Haushaltsermächtigungen im Personalbudget gebildet werden.

Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen, die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) und einen unvorhergesehenen Invalidenfall zurückzuführen sind. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; der Ansatz für Personalaufwendungen wird aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 1.060.700 überschritten.

 

Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass § 117 Abs. 1 NKomVG Anwendung findet, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.

 

Bildung einer Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Parkraumbewirtschaftung EUR 321.285,13

 

Gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG können aus den Überschüssen einer Kommune Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden.

 

Zur Fortsetzung der Stahlträgersanierung in den Zwischengeschossen des Parkhauses Am Rathaus werden für die Durchführung der Maßnahme mit dem Ziel der Verlängerung der Nutzungsdauer Mittel aus dem Gewinn des BgA in die Rücklage in Höhe von 321.285,13 EUR überführt.

 

Die Überführung in die Rücklage erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnverwendung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA).

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: EUR 200,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2019 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

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Beschlussvorschlag:

Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019 für folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen im Rahmen eines Rechtsstreits EUR 250.000
  • Instandhaltungsrückstellung im Bereich Spielplatzunterhaltung EUR 50.000
  • Rückstellung für Betriebskostenzuschüsse an Kindertagesstätten von freien Trägern EUR 200.000
  • Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.200.000

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2019.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 321.285,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.