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Vorlage - VO/8847/20  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Petersen, Herr Dr. Lux
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 4 - Kultur
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  Bereich 41 - Kultur
   Bereich 31 - Umwelt
   Bereich 43 - Musikschule
   Bereich 44 - Ratsbücherei
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die derzeit geltende Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) ist zuletzt am 26. September 2013 angepasst worden (Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg Nr. 10 am 10.10.2013).

 

Seit dieser Zeit ist es zu folgenden Änderungen des in der Anlage zu § 2 befindlichen Kostentarifes gekommen:

 

Bereich 43Musikschule

 

Die bisher in der Musikschulsatzung unter § 10 Abs. 5 und 6 dargestellten Gebühren werden im Kostentarif der Verwaltungskostensatzung als fortlaufende Positionen wie folgt ergänzt:

 

31

Musikschule

 

 

 

Die genannten Gebühren entsprechen 1/12 der Jahresgebühr

 

 

31.1

Grundgebühr

 

 

31.1.1

Alle Fächer außer Klavier, Harfe, Schlagzeug

 

 

31.1.1.2

Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII, AsylBLG

 

17,00 €

31.1.1.3

Kinder/Jugendliche

 

22,00 €

31.1.2

Instrumentalfächer Klavier, Harfe, Schlagzeug

 

 

31.1.2.1

Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII, AsylBLG

 

19,00 €

31.1.2.2

Kinder/Jugendliche/Erwachsene

 

24,00 €

31.2

Unterrichtsgebühr

 

 

31.2.1

Abteilung A (Grundstufe) Grundausbildung

 

 

31.2.1.1

Musikalische Früherziehung für 4jährige (MFE)

 

7,00 €

31.2.1.2

Musikalische Früherziehung für 5jährige (MFE-Vorkursus)

 

7,00 €

31.2.2

Abteilung B (Unterstufe) Elementares Instrumentalspiel

 

 

31.2.2.1

Blockflöte/Stabspiel/Fidel/Klavier

 

16,00 €

31.2.3

Abteilung C (Mittel– und Oberstufe) Instrumentaler/vokaler Hauptfachunterricht

 

 

31.2.3.1

Gruppenunterricht

 

23,50 €

31.2.3.2

Partner/innenunterricht

 

37,50 €

31.2.3.3

Einzelunterricht

 

 

31.2.3.3.1

Halbe Einzelstunde [22,5 Min.]

 

37,50 €

31.2.3.3.2

Ganze Einzelstunde [45 Min.]

 

62,50 €

31.2.4

Abteilung D (Mittel– und Oberstufe) Ergänzungsunterricht/Öffentlichkeitsarbeit

 

 

31.2.4.1

Musizierkreise, Ensembles, Orchester, Chor, Tanz (Förderkurs), Theorieunterricht, etc

 

frei im Rahmen der Grundgebühr

31.2.4.2

Studienvorbereitende Ausbildung

 

frei im Rahmen der Grundgebühr

31.2.4.3

Projektorientierter Unterricht

 

Flexibel

31.2.5

Abteilung E (Grundstufe – Oberstufe)

 

 

31.2.5.1

Klassenunterricht

 

 

31.2.5.1.1

Tanz I  [45 Min.] 

 

10,00 €

31.2.5.1.2

Tanz II [60 Min.] 

 

12,50 €

31.2.5.1.3

Tanz III [75 Min.]

 

15,00 €

31.2.5.1.4

Tanz IV [90 Min.]

 

17,50 €

31.3

    Gebühr für die Überlassung eines Musikinstrumentes

 

 

31.3.1

Abteilung B

 

7,50 €

31.3.2

Abteilung C

 

12,50 €

 

 

 

 

 

 

Bereich 44 – Ratsbücherei

 

Durch die Bekanntmachung der aktuellen Fassung der Benutzungsordnung der Ratsbücherei am 27.06.2019 haben sich folgende Tarife/Tarifbezeichnungen geändert:

 

 

 

neu

bisher

27

Ratsbücherei

 

 

27.1

Lesegebühren

 

 

27.1.1

jährlich (Lesefrist drei Wochen)

22,00 €

20,00 €

 

halbjährlich

17,00 €

15,00 €

27.1.2

Für Personen, die sich in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden, eine gültige Hanse-Card, einen gültigen Seniorenpass oder Schwerbehindertenausweis besitzen, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder Sozialhilfe (laufende Leistungen) beziehen, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende oder Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres

 

 

 

jährlich

14,00 €

 

 

halbjährlich

10,00 €

 

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zahlung der

Lesegebühren befreit.

27.4

Benutzung der Altbestände Für Recherchen schwieriger Art aus den Altbeständen wird für die Benutzenden eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben je angefangene halbe Stunde

18,00 €

15,50 €

 

 

 

 

 

 

Die vorstehenden Regelungen treten ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  69,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

11. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11. Änderungssatzung der Verwaltungskostensatzung (138 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der in der Anlage beigefügten 11. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung wird zugestimmt.