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Vorlage - VO/8817/20  

 
 
Betreff: Rahmenvereinbarung zur Ganztagsbildung in den Grundschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Treybig
Federführend:Fachbereich 5a - Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

2014 trat in Niedersachsen der Ganztagsschulerlass in Kraft, mit dem der rechtliche Rahmen für eine Weiterentwicklung der Schullandschaft geschaffen wurde. Seitdem können Schulen nun zwischen drei unterschiedlichen Organisationsformen wählen: dem offenen, teilgebundenen oder voll gebundenen Konzept der Ganztagsschule. Dabei eröffnen sich den Schulen neue Gestaltungsmöglichkeiten zwischen schulischem Unterricht und außerschulischen Aktivitäten, die aber dennoch in enger Zusammenarbeit mit der Schule angeboten werden.

In Niedersachsen ist die Zahl der Ganztagsschulen stetig gewachsen. Es gibt 2.775 öffentliche Schulen, von denen mehr als 1.800 über ein Ganztagsangebot verfügen. Der Großteil der Ganztagsschulen sind Grundschulen und bieten die offene Form an. Aber auch Gymnasien, Oberschulen und Realschulen orientieren sich zunehmend an der Schulform der Ganztagsschule.

Alle weiterführenden Schulen in Schulträgerschaft der Hansestadt sind Ganztagsschulen mit verpflichtendem Nachmittagsschulangebot, bis auf die Johannes-Rabeler-Schule.

In der Hansestadt Lüneburg sind bereits folgende Grundschulen zur Ganztagsschule ausgebaut:

GS St. Ursula, GS Im Roten Felde, Anne-Frank-Schule, Igelschule, GS Häcklingen und die GS Hasenburg. Weiterhin laufen die Planungen für einen Ganztagsschulbetrieb in der GS Kreideberg, der GS Lüne, GS Heiligengeist, Hermann-Löns-Schule und der GS Am Sandberg.

Ziele der Ganztagsschule sind gleichberechtigte Teilhabe und gleiche Bildungschancen für alle Kinder.  Daneben ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ziel und entspricht dem Wunsch und der Lebenswelt vieler Familien.

Schulen, die Lehrinhalte des Vormittags mit den Angeboten oder Inhalten des Nachmittags miteinander verbinden, erfahren insgesamt eine qualitative Aufwertung. Um gute außerunterrichtliche Angebote umsetzen zu können, sind Kooperationen mit externen Dienstleistern oder Partnern gefragt. Dabei sollte den Schülerinnen und Schülern neben dem Wechsel zwischen Angeboten und konkreten Zeiten, die sie zur selbständigen Arbeit haben, auch die Möglichkeit der Entspannung gegeben werden.

In der Hansestadt Lüneburg begreifen wir Ganztagsbildung als das Zusammenwirken von Ganztagsschulen und ihren Partnern am Ganztagsschulbetrieb sowie den Trägern der Nachschulischen Betreuung an den Randzeiten. Letztere Angebote fallen in die Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Zumeist sind es die gleichen Träger, die auch Schwerpunktpartner von Schulen im Ganztagsbetrieb sind.

Als Qualitätsmerkmale der gezeichneten Ganztagsbildung können u.a. folgende Merkmale benannt werden:

  • Verlässlichkeit
  • Vertraute Rahmenbedingungen für die Kinder
  • Pädagogische Kontinuität
  • Förderung und Forderung am Nachmittag
  • Qualifizierte Hausaufgabenbegleitung
  • Akzeptanz der Eltern
  • Räumliche Voraussetzungen

 

Dies alles gelingt nur in guter und verlässlicher Kooperation der beteiligten Träger und Akteure.

Aktuell stehen die Schulen in der Hansestadt und Lüneburg, ebenso wie anderswo in Niedersachsen vor der Herausforderung, dass die vom Land für die Ganztagsschule zur Verfügung gestellten Ressourcen für eine qualitativ gute Ganztagsbildung nicht ausreichend sind. Aus diesem Grund engagieren sich Kommunen, wie auch die Hansestadt Lüneburg, in der Finanzierung des schulischen Ganztagsangebots, verbunden mit der Erwartung, dass das Land perspektivisch mehr Verantwortung übernimmt.

Zurzeit finanziert die Hansestadt Lüneburg die Ganztagsschulen inklusive Randzeitenbetreuung mit 788.000,- € in 2019. Für 2020 wurden 800.000,- € in den Haushalt eingestellt.

Eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Ganztagsschulen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zielen die Hansestadt Lüneburg ihre Ganztagsschulen fördert und unterstützt, gibt es noch nicht. Das Dezernat V strebt deshalb an, im Sinne einer nachhaltigen Zusammenarbeit und Finanzierung von qualitativ guten Bildungsangeboten, gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Schule und Kinder- und Jugendhilfe die Kooperation in einer Rahmenvereinbarung festzuschreiben.

Das geeignete Gremium für die Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung, ist die AG 78. Mit dem § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII „Arbeitsgemeinschaften“, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Mit §81 SGB VIII werden zudem Schulen und Schulverwaltungen als verpflichtende Kooperationspartner für die Träger der öffentlichen Kinder- Jugendhilfe benannt.

Weiterhin beschreibt der „Orientierungsrahmen Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ als Ergänzung zum RdErl. Des Nds. Kultusministerium „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ vom 01.08.2017, das Jugendamt als verantwortlich für die Sicherstellung der lokalen Kooperation, zu der es Schulen und Regionalabteilungen der zuständigen Landesbehörden einlädt. 

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtungen und der großen Schnittmengen in den Aufgabenfeldern und Zielgruppen sieht es der Fachbereich 5b für geboten, eine sog. AG 78 für das Handlungsfeld „Jugendhilfe – Schule“ gemeinsam mit den Akteuren der verantwortlichen Landesbehörden und Vertretungen von Schulen einzurichten. (siehe VO/8800/20)

Der Fachbereich 5b Familie und Bildung beabsichtigt, als erstes zentrales Thema der AG 78 „Zusammenarbeit Schule-Jugendhilfe“ das Thema „Kooperation in der Ganztagsbildung“ zu behandeln und in einer Unter-AG eine Rahmenvereinbarung für Ganztagsbildung in Lüneburg zu erarbeiten. Dabei orientiert sie sich an Vereinbarungen in vergleichbaren Niedersächsischen Kommunen wie Oldenburg oder Osnabrück. Die Rahmenvereinbarung soll vor dem Hintergrund eines gemeinsam zu erarbeitenden Bildungsverständnisses die Rahmenbedingungen beschreiben, unter denen die Hansestadt Lüneburg in ihren Grundschulen die Arbeit als Ganztagsschule ermöglicht und fördert. Die konkrete Ausgestaltung des Ganztagsschulangebots bleibt dabei Aufgabe der Eigenverantwortlichen Schulen und ihrer Bildungspartner. Weiterhin soll die Rahmenvereinbarung Aussagen treffen zur Zusammenarbeit zur Nachschulischen Betreuung (an Randzeiten) mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und zur Ferienbetreuung. Ziel ist es, mit der Vereinbarung die Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit zu stärken und die nachhaltige Finanzierbarkeit von ganztägiger Bildung für alle Kinder sicherzustellen.

Ganztagsbildung gelingt nur in guter Kooperation.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ./.

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: ./.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung für Ganztagsbildung in Lüneburg zu erarbeiten und als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Schul- und Jugendhilfeträger (Hansestadt Lüneburg) und Schulen in der Hansestadt sowie deren Schwerpunktpartnern für Ganztagsschule (Träger der freien Jugendhilfe) einzuführen. Dies soll in Abstimmung mit den zuständigen Landesämtern, den Schulen in der Hansestadt Lüneburg sowie den Trägern erfolgen.