Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: 1.
Rahmenplan „Schlieffen-Park“ Der Bereich
der Schlieffenkaserne soll im Sinne einer nachhaltigen ökologisch-ökonomisch-sozialen
Entwicklung zu einem Gebiet mit wohnungswirtschaftlicher und gewerblicher
Nutzung umgewandelt werden. Hierzu ist eine planerische Neuordnung sowie die
erstmalige öffentliche Erschließung des Gebietes notwendig. Für die Stadt
Lüneburg hat eine schnelle Verwirklichung der Umnutzung der Flächen der
Schlieffenkaserne eine sehr hohe Priorität. Um nach erfolgter Freigabe der
Liegenschaften durch den Bund und das Land eine zeitnahe Konversion durchführen
zu können, ist die Gesamtentwicklung frühzeitig auf der Grundlage
entsprechender Bebauungspläne planungsrechtlich abzusichern. Als erste Schritte zur Verwirklichung einer städtebaulichen Gesamtplanung wurde die „Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne von Mansberg, Wiskott und Partner, Lüneburg, Meyer ARC, Leptien/Kremer" gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21.01.2003 beauftragt, einen städtebaulichen Vorentwurf (Rahmenplan) sowie ein Freiflächenkonzept zu erarbeiten. Daneben waren Fragen des Verkehrs und der Schallimmissionen durch Sonderfachleute zu untersuchen. Die von der Stadt Lüneburg in diesem Zusammenhang in Auftrag gegebene Studie des Eduard Pestel-Instituts, Hannover, die am 04.06.2003 in der Projektgruppe Schlieffenkaserne ausführlich vorgestellt wurde, bestätigte den Bedarf an Wohneinheiten unterschiedlicher Ausprägung, wobei ein besonderer Akzent auf individuellen Wohnformen liegt. Der
städtebauliche Rahmenplan sowie das Freiflächenkonzept wurden dem Ausschuss für
Bauen und Stadtentwicklung in einer ersten Lesung am 11.12.03 vorgestellt. Die
Verwaltung wurde durch den Ausschuss beauftragt, die Planungsentwürfe der
Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung bekannt zu geben.
Die öffentliche Bürgerbeteiligung fand am 14.01.04 in der Aula des Johanneums
Lüneburg unter reger Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen statt. Darüber
hinaus hat die Verwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.01.04
interessierten Architekten, Investoren, Bauträgern, Erschließungsträgern u.dgl.
die planerische Grundkonzeption vorgestellt, um den Interessierten Gelegenheit
zu geben, Anregungen für die Weiterentwicklung der Planung vorzubringen und um
ggf. rechtzeitig unternehmerische Weichenstellungen treffen zu können. Die
Beteiligungsverfahren haben einige interessante Erkenntnisse und planerische
Alternativen hervorgebracht. Die Bauverwaltung hat die verschiedenen
Denkmodelle unter Einbeziehung der wesentlichen planerischen Grundideen in drei
Varianten zusammengefasst, die in der beiliegenden Anlage 1 kurz skizziert sind
und auch das Spektrum der neu hinzugetretenen konzeptionellen Überlegungen
abdecken. Die dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen liegen während der
Sitzungen aus. 2.
Vorbereitung zur Erarbeitung der Bauleitpläne Zur
Verwirklichung der städtebaulichen Gesamtplanung sind nach Vorliegen des
Rahmenplanes folgende Bauleitpläne zu entwickeln: -
55.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ -
Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher Bauvorschrift. Das Gelände der Standortverwaltung sowie das in den nächsten Jahren noch durch den Bundesgrenzschutz genutzte Gelände bleibt einer späteren Detailplanung durch weitere Bebauungspläne vorbehalten. Bei der
Vergabe eines Auftrages für städtebauliche Leistungen (hier:
Bebauungsplanverfahren) ist die Stadt unterhalb eines Schwellenwertes in Höhe
von 200.000 € berechtigt, die Leistung ohne ein förmliches
Ausschreibungsverfahren im Verhandlungswege zu vergeben. Die Stadt hat die
Entscheidungsfreiheit, z.B. eine Beschränkung auf ein oder mehrere Lüneburger
oder sonstige leistungsfähige Planungs-/Ingenieurbüros vorzunehmen. Um ein
städtebaulich hochwertiges Bauleitplanverfahren zu gewährleisten, sollen
anerkannte leistungsfähige Planungsbüros gebeten werden, auf der Grundlage
vorgegebener Kriterien (siehe Anlage 2) konzeptionelle Überlegungen und
planerische Herangehensweisen zu präsentieren. Für den Bereich der
Schlieffenkaserne haben nachstehende Büros/Unternehmen ihr Interesse an einer
entsprechenden Aufgabenerfüllung bekundet: -
Arbeitsgemeinschaft
Schlieffenkaserne Architekten v. Mansberg, Wiskott u. Partner -
Architektengemeinschaft
Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg -
Gosch-Schreyer-Partner,
Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg -
GEWOBA
(Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen), Bremen -
GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen -
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH, Hannover -
Landesentwicklungsgesellschaft
(LEG) Schleswig Holstein, Kiel Nach einer von der Verwaltung vorzunehmenden Vorauswahl sollen 3 Büros mit den besten Angebotsbewertungen sich und ihre städtebaulichen Konzeptionen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorstellen, anhand derer eine Auswahlentscheidung zu treffen sein wird. Eine
Kurzübersicht über die vorgenannten Büros/Unternehmen, deren schwerpunktmäßige
Fachrichtungen sowie bereits durchgeführte Planungen/Maßnahmen sind als Anlage
3 beigefügt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: 1.
Der
städtebauliche Rahmenplan Variante 3 wird beschlossen. 2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, von folgenden Büros Angebote für ein Auswahlverfahren
zur Vergabe des Planungsauftrages „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 –
Schlieffen-Park – mit örtlicher Bauvorschrift“ einzuholen. -
Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne, Lüneburg -
Architektengemeinschaft
Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg -
Gosch-Schreyer-Partner,
Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg -
GEWOBA
,Bremen -
GfL
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen -
Niedersächsische
Landgesellschaft mbH, Hannover -
LEG
Schleswig Holstein, Kiel
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