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Vorlage - VO/0911/04  

 
 
Betreff: Rahmenplan Schlieffen-Park
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Rahmenplan „Schlieffen-Park“

Der Bereich der Schlieffenkaserne soll im Sinne einer nachhaltigen ökologisch-ökonomisch-sozialen Entwicklung zu einem Gebiet mit wohnungswirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung umgewandelt werden. Hierzu ist eine planerische Neuordnung sowie die erstmalige öffentliche Erschließung des Gebietes notwendig.

Für die Stadt Lüneburg hat eine schnelle Verwirklichung der Umnutzung der Flächen der Schlieffenkaserne eine sehr hohe Priorität. Um nach erfolgter Freigabe der Liegenschaften durch den Bund und das Land eine zeitnahe Konversion durchführen zu können, ist die Gesamtentwicklung frühzeitig auf der Grundlage entsprechender Bebauungspläne planungsrechtlich abzusichern.

 

Als erste Schritte zur Verwirklichung einer städtebaulichen Gesamtplanung wurde die „Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne von Mansberg, Wiskott und Partner, Lüneburg, Meyer ARC, Leptien/Kremer" gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 21.01.2003 beauftragt, einen städtebaulichen Vorentwurf (Rahmenplan) sowie ein Freiflächenkonzept zu erarbeiten. Daneben waren Fragen des Verkehrs und der Schallimmissionen durch Sonderfachleute zu untersuchen. Die von der Stadt Lüneburg in diesem Zusammenhang in Auftrag gegebene Studie des Eduard Pestel-Instituts, Hannover, die am 04.06.2003 in der Projektgruppe Schlieffenkaserne ausführlich vorgestellt wurde, bestätigte den Bedarf an Wohneinheiten unterschiedlicher Ausprägung, wobei ein besonderer Akzent auf individuellen Wohnformen liegt.

 

Der städtebauliche Rahmenplan sowie das Freiflächenkonzept wurden dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung in einer ersten Lesung am 11.12.03 vorgestellt. Die Verwaltung wurde durch den Ausschuss beauftragt, die Planungsentwürfe der Öffentlichkeit im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung bekannt zu geben. Die öffentliche Bürgerbeteiligung fand am 14.01.04 in der Aula des Johanneums Lüneburg unter reger Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen statt. Darüber hinaus hat die Verwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.01.04 interessierten Architekten, Investoren, Bauträgern, Erschließungsträgern u.dgl. die planerische Grundkonzeption vorgestellt, um den Interessierten Gelegenheit zu geben, Anregungen für die Weiterentwicklung der Planung vorzubringen und um ggf. rechtzeitig unternehmerische Weichenstellungen treffen zu können.

 

Die Beteiligungsverfahren haben einige interessante Erkenntnisse und planerische Alternativen hervorgebracht. Die Bauverwaltung hat die verschiedenen Denkmodelle unter Einbeziehung der wesentlichen planerischen Grundideen in drei Varianten zusammengefasst, die in der beiliegenden Anlage 1 kurz skizziert sind und auch das Spektrum der neu hinzugetretenen konzeptionellen Überlegungen abdecken. Die dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen liegen während der Sitzungen aus.

 

 

2. Vorbereitung zur Erarbeitung der Bauleitpläne

 

Zur Verwirklichung der städtebaulichen Gesamtplanung sind nach Vorliegen des Rahmenplanes folgende Bauleitpläne zu entwickeln:

 

-          55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Schlieffen-Park“

-          Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher Bauvorschrift.


Das Gelände der Standortverwaltung sowie das in den nächsten Jahren noch durch den Bundesgrenzschutz genutzte Gelände bleibt einer späteren Detailplanung durch weitere Bebauungspläne vorbehalten.

 

Bei der Vergabe eines Auftrages für städtebauliche Leistungen (hier: Bebauungsplanverfahren) ist die Stadt unterhalb eines Schwellenwertes in Höhe von 200.000 € berechtigt, die Leistung ohne ein förmliches Ausschreibungsverfahren im Verhandlungswege zu vergeben. Die Stadt hat die Entscheidungsfreiheit, z.B. eine Beschränkung auf ein oder mehrere Lüneburger oder sonstige leistungsfähige Planungs-/Ingenieurbüros vorzunehmen.

 

Um ein städtebaulich hochwertiges Bauleitplanverfahren zu gewährleisten, sollen anerkannte leistungsfähige Planungsbüros gebeten werden, auf der Grundlage vorgegebener Kriterien (siehe Anlage 2) konzeptionelle Überlegungen und planerische Herangehensweisen zu präsentieren. Für den Bereich der Schlieffenkaserne haben nachstehende Büros/Unternehmen ihr Interesse an einer entsprechenden Aufgabenerfüllung bekundet:

 

-          Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne Architekten v. Mansberg, Wiskott u. Partner
Architekten Meyer ARC
Landschaftsarchitektin Leptin, Lüneburg

-          Architektengemeinschaft Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg

-          Gosch-Schreyer-Partner, Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg

-          GEWOBA (Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen), Bremen

-          GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen

-          Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover

-          Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Schleswig Holstein, Kiel

Nach einer von der Verwaltung vorzunehmenden Vorauswahl sollen 3 Büros mit den besten Angebotsbewertungen sich und ihre städtebaulichen Konzeptionen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorstellen, anhand derer eine Auswahlentscheidung zu treffen sein wird.

 

Eine Kurzübersicht über die vorgenannten Büros/Unternehmen, deren schwerpunktmäßige Fachrichtungen sowie bereits durchgeführte Planungen/Maßnahmen sind als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja                    Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Varianten RaPlan (28 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 2 Schlieffen-Kaserne Plan 1 ArGe (746 KB)      
Anlage 3 3 Schlieffen-Kaserne Variante 1 (756 KB)      
Anlage 4 4 Schlieffen-Kaserne Variante 2 (714 KB)      
Anlage 5 5 Schlieffen-Kaserne Anlage 2 (288 KB)      
Anlage 6 6 Schlieffen-Kaserne Anlage 3-1 (626 KB)      
Anlage 7 7 Schlieffen-Kaserne Anlage 3-2 (691 KB)      
Anlage 8 8 Schlieffen-Kaserne Anlage 3-3 (422 KB)      
Anlage 9 9 Rahmenplan 2 (34 KB)      
Anlage 10 10 Rahmenplan 3 (52 KB)      
Anlage 11 11 Rahmenplan 3_1 (36 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der städtebauliche Rahmenplan Variante 3 wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, von folgenden Büros Angebote für ein Auswahlverfahren zur Vergabe des Planungsauftrages „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 – Schlieffen-Park – mit örtlicher Bauvorschrift“ einzuholen.

-          Arbeitsgemeinschaft Schlieffenkaserne, Lüneburg
 

-          Architektengemeinschaft Patt & Stöhr/Hatesohl/Claren, Lüneburg

-          Gosch-Schreyer-Partner, Ingenieurgesellschaft mbH, Bad Segeberg

-          GEWOBA ,Bremen

-          GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen

-          Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover

-          LEG Schleswig Holstein, Kiel