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Vorlage - VO/8808/20  

 
 
Betreff: Betriebskostenzuschuss an die "Halle für Kunst e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Annette Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
11.03.2020 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Halle für Kunst e.V. hat bei der Hansestadt Lüneburg mit Schreiben vom 10.02.2020 einen Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten für 2020 in Höhe von 5.000 Euro gestellt. Die Antragsunterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Mietkosten der Halle für Kunst haben sich seit Januar 2020 von monatlich 845 Euro auf 1.200 Euro erhöht, wodurch sich eine jährliche Mietkostenerhöhung von 4.260 ergibt. Desweiteren wurde der Halle für Kunst mitgeteilt, dass der zu erwartende Zuschuss der Sparkassenstiftung Lüneburg geringer ausfallen wird als in den Jahren zuvor, wodurch sich Mindererträge von 2.500 Euro ergeben werden.

Durch die Richtlinien der Hansestadt Lüneburg auf städtische Kulturfördermittel ist es seit Januar 2020 grundsätzlich nicht mehr möglich Betriebskosten/Mietkosten durch einen Bewilligung der städtischen Kulturfördermittel gegen zu finanzieren.

Aus den genannten Gründen geht die Halle für Kunst e.V. davon aus, dass sie von den entstehenden Betriebskosten von 15.500 Euro für 2020 durch Zuschüsse und Eigenmittel nur 10.500 Euro decken kann, so dass ein Defizit von 5.000 Euro entstehen wird. Um dieses Defizit decken zu können, wurde bei der Hansestadt Lüneburg ein entsprechender Antraggestellt.

 

Nach Durchsicht des im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung stehenden Budgets der Fachstelle Kultur gäbe es die Möglichkeit im Rahmen der Budgetdeckung einen Teil der veranschlagten Haushaltsmittel für das Fortbildungszentrum Neue Musik dafür zu verwenden, um der Halle für Kunst e.V. einen Zuschuss zu bewilligen.

Für das Fortbildungszentrum Neue Musik ist ein Zuschuss von 8.000 Euro im Haushalt 2020 eingeplant worden. Prof. Erdmann hat bisher jährlich einen Zuschuss zwischen 2.500 Euro und 6.000 Euro für das Fortbildungszentrum Neue Musik beantragt.

Weitere Möglichkeiten für einen Zuschuss an die Halle für Kunst aus dem Budget 2020 der Fachstelle Kultur werden seitens der Verwaltung derzeit nicht gesehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:   2.500 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Antragsunterlagen der Halle für Kunst e.V.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Betriebskostenzuschuss von der Halle für Kunst (363 KB)      
Anlage 2 2 TOP Betriebskostenzuschuss Halle für Kunst Anlage 1 (56 KB)      
Anlage 3 3 TOP Betriebskostenzuschuss Halle für Kunst Anlage 2 (186 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, der Halle für Kunst e.V. in 2020 vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen einen institutionelle Förderung in Form eines Zuchusses in Höhe von 2.500 Euro zur Finanzierung der Mietkosten zu bewilligen.

Der Zuschuss wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus dem Teilhaushalt 40010 Kultur finanziert.