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Vorlage - VO/0910/04  

 
 
Betreff: Überlegungen für ein evangelisches Gemeindezentrum mit kommunalem Jugendtreff für die Ortsteile Häcklingen und Rettmer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rumpel, Jens
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie dem JHA am 12.06.2002 in seiner 3. Sitzung unter TOP 5 bereits mitgeteilt wurde, sind die beiden Stadtteile Rettmer und Häcklingen aufgrund einer bevorzugten Stadt-Randlage die am schnellsten wachsenden Stadtteile Lüneburgs. (Zuwachs Rettmer in den Jahren 1992 – 2002 von 1.050 auf 1.898 Ew. = 80,8%; Häcklingen von 1.271 auf 2.476 Ew. = 94,8%). Dieser Anstieg, der zudem die höchste Anzahl an Neuzuzügen Lüneburgs in den letzten Jahren bedeutet, ist zumeist auf junge Familien mit Kindern zurückzuführen. Dabei ist auffallend, dass der Anteil der 0-18jährigen an der Gesamtbevölkerung mit weit über 20% (Rettmer 23,9%, Häcklingen 27,1%) im Vergleich zu anderen Stadtbereichen überproportional hoch liegt.

 

Aus der beschriebenen Bevölkerungsstruktur lässt sich ableiten, dass jugendpflegerische und Jugendhilfebedarfe in diesen Stadtteilen exponentiell wachsen werden, was sich auch bereits am sprunghaften Anstieg der in Anspruch genommenen Jugendhilfeangebote (§§ 30, 31, 34 SGB VIII) in den Jahren 1999-2001 in den Stadtteilen abzeichnet. Diesen Bedarfen stehen wenig angemessene Freizeitangebote gegenüber. Die im Rahmen einer ‚Zukunftswerkstatt’ im August 2001 unter der Fragestellung “Wie können wir Häcklingen und Rettmer jugendfreundlicher machen” herausgearbeiteten Ergebnisse bestätigen dies. Kinder und Jugendliche kritisierten mangelnde Treffpunktmöglichkeiten und forderten deshalb einen Jugendtreff für “Rett-Häck”, da sowohl das Alte Feuerwehrhaus in Rettmer als auch die Begegnungsstätte ‚Alte Häcklinger Schule’ den Bedarfen nicht gerecht werden würden. Zusammenfassend wird deutlich, dass in beiden Stadtteilen ein Mangel an (betreuten) “In-Door”-Angeboten für Jugendliche zu verzeichnen ist. – Aber gerade mittels präventiver Maßnahmen können schwere Krisen vermieden oder zumindest frühzeitig im Ansatz aufgegriffen und abgeschwächt werden.

 

Seit dem 01.09.2003 leistet daher der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lüneburg (bzw. die Katharinen-Kirchengemeinde Embsen) durch die Diakonin Frau Becker in vorgenannten Räumlichkeiten sozialpädagogische wie auch religionspädagogische Kinder- und Jugendarbeit, allerdings sind die Räumlichkeiten hierfür weniger geeignet. Die sozialpädagogische Kinder- und Jugendarbeit wird durch die Stadt bezuschusst.

 

Seit Jahren wird mit der Kirchengemeinde Embsen und den Ortsvorstehern Häcklingen und Rettmer über eine gemeinschaftliche Einrichtung und einen geeigneten Standort gesprochen. Mitte November 2003 (mit Schreiben vom 17.11.2003) äußerte die Katharinen-Kirchengemeinde Embsen nun den Wunsch, ein Gemeindehaus für die Stadtteile Rettmer und Häcklingen errichten zu wollen. Vorzugsweise wurde dabei als möglicher Standort eine Fläche in unmittelbarer Nähe zur psychiatrischen Klink Häcklingen am Pilgerpfad benannt.

 

In diesem Zusammenhang wurde vonseiten der Verwaltung angeregt, eine in Kooperation mit der Kirche betriebene, gemeinschaftliche Einrichtung zu bauen. Mit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Hauses mit städtischen Räumlichkeiten in “Rett-Häck” würde eine präventive Einrichtung geschaffen, deren Aufgabe in der Bereitstellung von Angeboten für Kinder und Jugendliche zu sehen wäre. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit den bereits aktiven Trägern im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung und nicht zuletzt der Stadtteilrunde “Rett-Häck” erfolgen.

 

Um eine hohe Akzeptanz innerhalb des Gemeinwesens zu erzielen, müsste die geplante Einrichtung "zentral" im Gemeinwesen Rettmer und Häcklingen verortet sein. Hierfür würde sich vorzugsweise eine Fläche unweit der jetzigen Klink Häcklingen anbieten, so dass die Einrichtung von beiden Stadtteilen gleichermaßen gut erreichbar wäre.

 

Als Problematisch erweist sich für den geplanten Standort, dass hierfür derzeit noch kein Bebauungsplan besteht und ein Bau im Außenbereich (§ 34 BauGB) nicht möglich ist. Alternativ wurden Überlegungen angestellt, ob für die Errichtung der geplanten Einrichtung eine Teilfläche auf dem Gelände der jetzigen Klinik Häcklingen in Betracht kommen könnte. Diesbezüglich hat die Klinik Häcklingen grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert. Eine abschließende Klärung, insbesondere im Hinblick auf die baurechtlichen Voraussetzungen, ist noch nicht erfolgt.

Während Kirche beabsichtigt, ihren Teil der geplanten Einrichtung von der LüWoBau zu erwerben, würden die durch den Fachbereich Jugend und Soziales genutzten Räumlichkeiten angemietet werden.

 

Parallel zur Klärung der baurechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich eines möglichen Standortes für die Einrichtung fanden am 20.01.2004 sowie 17.02.2004 erste Gespräche zwischen Stadt, Kirche und LüWoBau als potentiellen Bauherren statt. Der gegenwärtige Stand der Planungen sieht eine gemeinschaftliche Einrichtung von Stadt und Kirche vor, wobei die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten wie z.B. Sanitärräume denkbar wäre.

Das Architekturbüro Horn wurde mit der Erstellung einer ersten Bauskizze beauftragt.

 

Basierend auf dieser Grundlage wurde vom Bereich 51 ein erster Konzeptentwurf erstellt. Danach wären nachfolgende Aufgabenschwerpunkte in den städtischen Räumlichkeiten denkbar:

-                     Offenes Betreuungsangebot mit unterstützenden Bezugspersonen (Eltern, Senioren, etc.), Krabbelgruppe bis 3 Jahre

-                     Feste Betreuungsangebote

-                     Hausaufgabenbetreuung

-                     “In-Door”-Angebote

-                     Offene Gruppenangebote für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. nach Alter, Mädchen, Jungen) durch die Stadt wie auch die freien Träger; Kooperationsangebote (vergleichbar E.L.F. am Kreideberg)

-                     “Out-Door-Freizeitangebote (z.B. Kooperationsmodell mit der Werkstatt der Klinik Häcklingen)

-                     Allgemeine Sozialberatung (parallel zu den Angeboten der Jugendarbeit), Beratung Alleinerziehender, Trennungs- und Scheidungsberatung

 

Das für die Arbeit notwendige Personal in den städtischen Räumlichkeiten bestünde aus dem Bereich Jugendpflege, dem Kinder- und Jugendhilfedienst sowie der Seniorenarbeit.

Für den Betrieb des städtischen Einrichtungsanteiles wäre eine sozialpädagogische Fachkraft erforderlich, der die Leitung der städtischen Räumlichkeiten sowie die Koordination der fachbereichsinternen und der trägerübergreifenden Tätigkeiten obliegen würde. Diesbezüglich könnte ein Rückgriff auf vorhandenes Personal, so auf die für die Stadtteile Rettmer und Häcklingen zuständige Diplom-Sozialarbeiterin erfolgen. Diese sollte im Bürgerhaus verortet werden, um eine Verbesserung der Sozialarbeit vor Ort zu erzielen; aufgrund der vereinfachten Kontaktaufnahme könnte eine höhere Akzeptanz gegenüber der sozialpädagogischen Tätigkeit erzielt werden. Aber auch der direkte und häufige Kontakt zu den Eltern bzw. den Kindern und Jugendlichen vor Ort ließe eine präventive Beratungsarbeit mit dem Hintergrund zu, dass frühzeitig Auffälligkeiten wahrgenommen, angesprochen und entsprechend aufgearbeitet werden könnten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den einzelnen Kooperationspartnern würde auf dieser Ebene schnelles Handeln möglich sein.

 

Für eventuell zu installierende Gruppenaktivitäten bestünde ferner ein erzieherische Bedarf.

 

Die Notwendigkeit an zusätzlichen betreuten offenen Jugendangeboten, wie bereits im Rahmen der ‚Zukunftswerkstatt’ am 18.01.2001 erarbeitet, ist zuletzt in der Stadtteilrunde “Rett-Häck” am 11.11.2003 wie auch am 10.02.2004 im Alten Feuerwehrhaus in Rettmer deutlich benannt worden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 60,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den geplanten Bau eines Bürgerhauses “Rett-Häck” zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die derzeitigen Planungen fortzuführen.