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Vorlage - VO/8768/19  

 
 
Betreff: Richtlinie: "Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hellmann
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.02.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.02.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Erfahrungen aus den zu entwickelnden Klimaquartieren am Kreideberg und in Kaltenmoor (basierend auf den „Integrierten Energetischen Quartierskonzepten“ (IEQK)) zeigen, dass die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum trotz umfassender Beratungen nur sehr schleppend vorankommt. Deshalb ist es sinnvoll, niedrigschwellige Investitionszuschüsse seitens der Stadt für Einzelmaßnahmen für private Eigentümer bereit zu stellen.

 

Hierfür wurden 30.000 € im Ergebnishaushalt 2020 vorgemerkt, die aber jeweils freigegeben werden müssen.

 

Die Erfahrungen aus anderen Städten und Kommunen zeigen, dass eine entsprechende Anschubfinanzierung sehr gut geeignet ist, um Eigentümer zu motivieren die energetische Sanierung ihrer Häuser bzw. Wohnungen tatsächlich in Angriff zu nehmen. Die Fördermittel des Bundes (KfW) und des Landes Niedersachsen (NBank) sind erst ab einer bestimmen Investitionssumme attraktiv (Mindestinvestition für KfW-Förderung: 3.000 €), die sich viele nicht leisten können oder aufgrund des fortgeschrittenen Alters (z.B. Quartier Kreideberg: signifikant überdurchschnittlicher Anteil älterer Menschen) nicht ausgeben wollen.

 

Eine Förderung, die auch für geringinvestive Maßnahmen angeboten wird, trägt dazu bei, dass Maßnahmen der energetischen Sanierung zumindest Schritt für Schritt in Angriff genommen werden, zumal die Gelder zeitnah ausgezahlt werden. Dies ist gerade für finanzschwache Eigentümer wichtig. Die steuerliche Entlastung, die die Bundesregierung im Rahmen des „Klimapakets“ für Maßnahmen der energetischen Sanierung ab 2020 beschlossen hat, kommt erst zeitversetzt mit der Steuererklärung im Folgejahr zum Tragen.

 

Durch die Beratungsangebote der Sanierungsmanagerin für Klimaquartiere Dr. Karina Hellmann bleibt die ganzheitliche Sanierung im Fokus und trägt dazu bei, dass später durchzuführende Maßnahmen zu den Vorherigen passen (z.B. Schimmelbildung vorbeugen, Überdimensionierung der Heizung vermeiden).

 

Aufgrund des Pilotcharakters der beiden Klimaquartiere am Kreideberg und in Kaltenmoor ist es sinnvoll, die energetische Sanierung dort bevorzugt voranzutreiben. Es empfiehlt sich, dass in dem ersten halben Jahr nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie 10.000 EUR der Förderung von Maßnahmen der energetischen Sanierung in den beiden Klimaquartieren vorbehalten sind. Dies entspricht einem Drittel des gesamten Fördertopfs. Sollten nach Ablauf dieser Zeit die 10.000 EUR nicht für die Klimaquartiere abgerufen worden sein, geht der entsprechende Restbetrag in den allgemeinen Topf über.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 62 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 4318020/ 06970 

 Produkt / Kostenträger: 51100202

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

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Anlage/n:

 

Anl. 1 Förderrichtlinie energetische Sanierung

Anl. 2 Mindestanforderungen + Maßnahmen zur Förderrichtlinie energetische Sanierung

Anl. 3 Antragsformular zur Förderrichtlinie energetische Sanierung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1 Förderrichtlinie energetische Sanierung (118 KB)      
Anlage 2 2 Anl. 2 Mindestanforderungen + Maßnahmen zur Förderrichtlinie energetische Sanierung (129 KB)      
Anlage 3 3 Anl. 3 Antragsformular zur Förderrichtlinie energetische Sanierung (100 KB)      
Anlage 4 4 Änderungsantrag SPD zu TOP 8 (318 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Richtlinie „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“.

 

Der Rat beschließt, dass 10.000 EUR in dem ersten halben Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie den beiden Klimaquartieren am Kreideberg und in Kaltenmoor vorbehalten sind.