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Vorlage - VO/8716/19  

 
 
Betreff: Aussetzung der Kündigung des Finanzvertrages vom 09.08.2010 zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eva Breitenstein
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Breitenstein, Eva
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.11.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Am 09.08.2010 wurde der Finanzvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg abgeschlossen. Der Finanzvertrag regelt im Wesentlichen die Aufgabenträgerschaft in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe, Schulen sowie für die Musikschule und den damit verbundenen finanziellen Ausgleich zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und zwar vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2019.

 

Gemäß § 11 des Vertrages verlängert sich die Vereinbarung um jeweils 1 Jahr, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer gekündigt wird. Die Hansestadt Lüneburg hat den Vertrag am 06.12.2018 fristgerecht gekündigt, damit der Vertrag zum 31.12.2019 endet.

 

Die Verhandlungen über die Neuregelungen und die zukünftige vertragliche und finanzielle Vertragsgestaltung erweisen sich derzeit als sehr komplex und zeitintensiv. Darüber hinaus ist zum 1. November 2019 der bisherige Landrat und auch der langjährige Sozialdezernent des Landkreises in den Ruhestand verabschiedet worden. Es wurde daher vorgeschlagen, die Kündigung bis zu einer Neuregelung für die Höchstdauer von maximal 12 Monaten auszusetzen. Ziel ist es die bereits begonnenen Verhandlungen fortzusetzen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Auf Grund einer gesetzlichen Änderung wird außerdem im Finanzvertrag unter § 2 Absatz 1 der Satz ergänzt: „Gleiches gilt für den Bereich der Eingliederungshilfe“.

 

Dies hat den Hintergrund, dass ab 1. Januar 2020 die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX überführt wird. Der Gesetzentwurf des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB IX sieht die Möglichkeit der Heranziehung von großen selbstständigen Städten vor. Mit dieser Regelung bliebe im Grundsatz der bisherige Rechtszustand erhalten, da die Hansestadt auch in der Vergangenheit die Aufgaben im Bereich der Eingliederungshilfe für den örtlichen und überörtlichen Träger wahrgenommen hat.

Nach in Kraft treten des Gesetzes werden die Änderungen im Finanzvertrag übernommen.

 

Die Ergänzungsvereinbarung zu § 5 des Finanzvertrages vom 22.12.2015 wird um eine Jahresstaffel für das Jahr 2020 mit dem Betrag von 1.800.000,00 € erweitert.

 

Die Neufassung des Finanzvertrages gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Alle Zahlungen, die im Jahr 2020 auf Basis des Finanzvertrages vom 09. August 2010 geleistet werden, werden angerechnet

 

Den Finanzvertrag in der Fassung von 2010 finden Sie unter der Vorlage VO/3596/10. Ebenso kann die Ergänzungsvereinbarung von 2015 in der Vorlage VO/6485/15 nachgelesen werden. Zudem beinhaltet die VO/8487/19 eine Präsentation, welche verständlich und übersichtlich den komplexen Sachverhalt des Finanzvertrages darstellt.

Alle Unterlagen können auch im Büro von Frau Lukoschek eingesehen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Aussetzung der Kündigung des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis zur Einigung über eine Neuregelung bis längstens zum 31.12.2020 wird zugstimmt.

 

Die Neufassung des Finanzvertrages soll rückwirkend ab dem 01.01.2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, werden auf die nach der Neufassung des Finanzvertrages zu leistenden Zahlungen angerechnet.

 

Die Ergänzung der Jahresstaffel um das Jahr 2020 und den Betrag von 1.800.000,00 € gemäß § 5 des Vertrages wird zugestimmt.

 

Die Ergänzung des Satzes „Gleiches gilt für den Bereich der Eingliederungshilfe“ unter § 2 Absatz 1 des Vertrages wird zugestimmt. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.