Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Auf die Beratungen des Verkehrsausschusses in seinen Sitzungen am 17.05.2018, 19.11.2018 und 07.05.2019 sowie die entsprechenden Vorlagen VO/7811/18, VO/8110/18 und VO/8347/19 (letzte Vertragsverlängerung) wird zunächst verwiesen.
Der letzte Vertragsverlängerungsvertrag wurde bis zum 31.12.2019 zu gleichbleibenden Konditionen geschlossen. Mit Nachricht vom 30.10.2019 bekundete sowohl die DB Connect GmbH als auch der Allgemeine Studierendenausschuss mit Nachricht vom 08.11.2019 ihr starkes Interesse an einer Fortführung des jetzigen Fahrradvermietsystems und somit ebenfalls an einer weiteren Vertragsverlängerung.
Wie bereits in vergangenen Sitzungen erläutert, gestaltet sich das Erstellen der Ausschreibungsunterlagen im Bieterverfahren als deutlich komplexer als zunächst angenommen. Hierzu wurden die Gespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) fortwährend intensiviert. Das vorläufige Ergebnis des ständigen gemeinsamen Austausches ist ein auf das Lüneburger StadtRAD-Modell zutreffendes und umfangreiches Leistungsverzeichnis inklusive einer entsprechenden Bewertungsmatrix, um alle potenziellen Angebote umfassend begutachten zu können. Hier besteht zurzeit weiterer Abstimmungsbedarf mit dem RPA, um das Vergabeverfahren rechtssicher gestalten zu können.
Um die zeitliche Einordnung des gesamten Verfahrensablaufs – und damit die Aktivitäten der Verwaltung – besser darstellen zu können, ist folgende grafische Darstellung beigefügt.
Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurden alle Call-a-Bike Partnerstädte genauer untersucht. Das Call-a-Bike-System kann man somit in zwei Verfügbarkeitsarten einteilen, zum einen in eine stadtweite Verfügbarkeit und zum anderen in eine, bei denen Räder nur am Bahnhof erhältlich sind und auch dort wieder zurückgegeben werden müssen.
Tatsächlich stadtweit sind die Räder lediglich in folgenden Städten verfügbar:
Für die Hansestadt Lüneburg ergibt sich im Vergleich eine "Sonderstellung" im aktuellen Call-a-Bike-System, eine passende Referenzkommune ist nicht vorhanden. Darüber hinaus zeigt sich bei entsprechenden Neustarts größerer Systeme, dass diese nicht reibungslos verliefen. Aus den Erfahrungen anderer Kommunen will die Verwaltung zudem verstärkt lernen und in den Austausch gehen. Dies hat die Planungen und Abstimmungen zum Ausschreibungsprozess deutlich verlängert.
Ein Pausieren des Vermietsystems während der stattfindenen Ausschreibung zu Jahresbeginn ist möglichst zu vermeiden. Aus den oben dargestellten Gründen strebt die Verwaltung für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 an, den Vertrag zu den bekannten Konditionen zu verlängern (60.000 € brutto, wobei die Studierendenschaft von dieser Gesamtsumme anteilig 1,50 € brutto pro Studierenden pro Semester zahlen würde).
Die zwei weiteren beteiligten Vertragspartner DB Connect und AStA Universität Lüneburg haben diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Ein Angebot der DB Connect liegt vor. Noch vor der Sitzung des Verkehrsausschusses möchte die DB Connect den entsprechenden Verlängerungsvertrag vorlegen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Begleitung des Prozesses mitgeteilt, dass aufgrund der bereits zweimaligen Verlängerung des Vertrages es eine weitere Verlängerung im Rahmen der freihändigen Vergabe als rechtlich bedenklich erachtet. Da die Hansestadt sich im aktuellen Prozess der Ausschreibungsumsetzung befindet, muss zur Beschlussfassung die Abwägung der Vor- und Nachteile dieser Vertragsverlängerung stattfinden. Die vergaberechtlichen Bedenken sollten nach Auffassung der Verwaltung aber vor dem Interesse der für die Zeit des Ausschreibungsprozesses aufrecht zu erhaltenden Versorgung mit dem StadtRAD zurückstehen; insbesondere weil weitere potentielle Interessenten für das jetzige Modell nicht bekannt sind.
Unter Zurückstellung der rechtlichen Bedenken strebt die Verwaltung deshalb eine versorgungssichernde Verlängerung des Vertrages an. Die Verwaltung wird im Rahmen der Verhandlungen mit der DB Connect ebenso anstreben für den Zeitpunkt eines Ausschreibungsergebnisses und darauf basierenden Vertragsabschluss eine Vertragsbeendigung zu fixieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 65,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 60.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Teilhaushalt / Kostenstelle: 34050 Produkt / Kostenträger: 54700103 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zum StadtRAD bis zum 31.12.2020 zu verlängern, um ein zwischenzeitliches Pausieren des Fahrradvermietsystems zu vermeiden.
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