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Vorlage - VO/8705/19  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushalt 2020 Teilhaushalte, Ergebnishaushalt, Investitionen und Produkte im Baudezernat - Fachbereich Gebäudewirtschaft

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   05S - Sport
   Bereich 41 - Kultur
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
25.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft verwaltet rund 190 Gebäude (ca. 214.000 qm) mit dazugehörigen Außenanlagen (u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Stadtteilhäuser, Verwaltungsgebäude, Rats- und Jugendbücherei) sowie unbebaute städtische Liegenschaften. Aufgabe ist zum einen die Verwaltung des Gebäude- und Flächenbestandes und die optimale Bewirtschaftung. Zu der Bewirtschaftung gehört neben dem Gebäudeservice und dem Reinigungsmanagement auch das kommunale Energiemanagement.

 

Der technische Bereich ist zuständig für die Sicherstellung von Wartungs-, Instandhaltungsarbeiten, der Bauunterhaltung, für die Durchführung der Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie für die gebäudespezifische Betreiberverantwortung.

 

Als Dienstleistungseinheit betreffen die vom Fachbereich Gebäudewirtschaft verwalteten Finanzmittel nicht nur die Teilhaushalte des Baudezernats, sondern die der gesamten Stadtverwaltung.

 

Die in den diversen Teilhaushalten angesprochenen – und vom Fachbereich Gebäudewirtschaft betreuten – Kostenarten sowie die Aufteilung der Kosten auf die Gebäudegruppen können der Anlage 1 und der Anlage 2 entnommen werden.

 

Der Ergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudewirtschaft umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur baulichen Unterhaltung und zur Bewirtschaftung der Gebäude im städtischen Eigentum bzw. in städtischer Nutzung. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Mieten, Energieversorgung, Bauunterhaltung, Reinigung sowie die Grundabgaben und Versicherungsbeiträge.

Zu den Erträgen gehören u.a. die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Gestattungen sowie die Entgelte für die Nutzung der städtischen Parkhäuser und die Erstattungen des

Landkreises für die Aufwendungen der Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 17.800.300 Euro (2019: 15.954.400 Euro). Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 5.964.300 Euro (2019: 6.412.650 Euro). Somit verbleibt (Stand Oktober 2020) ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 11.836.000 Euro (2019: 9.532.750 Euro).

 

Dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes können die geplanten Investitionen entnommen werden.

 

Das geplante Investitionsvolumen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft beträgt für das Jahr

2020 insgesamt 19.440.300 Euro (2019: 13.739.200 Euro). Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse sowie aus Zuwendungen von Bund und Land von insgesamt 9.044.900 Euro (2019: 4.614.700 Euro) errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen von 10.395.400 Euro (2019: 9.124.500 Euro).

 

Die Verteilung auf die Einzelmaßnahmen können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Die Maßnahmen aus dem Bildungsfonds I konnten inzwischen weitestgehend abgeschlossen werden. Es handelt sich um einzelne Maßnahmen wie den Neubau des Familienzentrums Kaltenmoor mit der Kita AWO sowie um die Umbauten in der Oberschule Am Wasserturm und der GTS-Ausbau der Grundschule Kreideberg, für die noch Ansätze größeren Umfanges in den Jahren 2020-2023 vorgesehen sind. Für die beiden letztgenannten Maßnahmen werden daher derzeit Gespräche mit dem Innenministerium geführt, diese Maßnahmen aus dem Paket des Bildungsfonds I herauszunehmen, damit ein Abschluss des Bildungsfonds I erfolgen kann. 

 

Das Hauptgewicht der Hochbau-Investitionen im Jahr 2020 liegt bereits auf den Maßnahmen aus dem Bildungs- und Infrastrukturfonds II mit 40 % des Investitionsvolumens.

 

Schwerpunkt im Jahr 2020 sind vor allem der Ausbau der Grundschule Lüne zur Ganztagsschule und Erweiterung sowie die Erweiterung der Ganztagsschule Hagen (Igelschule). Des weiteren wird an der Heiligengeistschule ein Umbau sowie die Einrichtung einer Mensa im Turnhallengebäude geplant. Ziel ist die Einrichtung einer Ganztagsschule. Die Entwurfsplanung zum GTS-Ausbau der Heiligengeistschule wird in der Sitzung anhand einer Präsentation näher erläutert.

 

Insgesamt errechnet sich für das Haushaltsjahr 2020 ein Gesamtausgabebudget, bestehend

aus den Aufwendungen des Ergebnishaushalts und den geplanten Investitionen, von zusammen 37.240.600 Euro (2019: 29.693.600 Euro), welches vom Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet wird.

 

Die Ansätze werden in der Ausschuss-Sitzung ausführlich erläutert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

 

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 225 Euro

 

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: HH-Plan-Entwurf 2020

 

     investiv 19.440.300 Euro / konsumtiv 17.800.300 Euro

 

c) an Folgekosten: ./.

 

d) Haushaltssrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen

 

    Produkt / Kostenträger: diverse

 

    Haushaltsjahr: 2020

 

e) mögliche Einnahmen: investiv 9.044.900 Euro / konsumtiv 5.964.300 Euro

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 – Ergebnishaushalt – prozentuale Aufteilung nach Kostenarten

Anlage 2 – Ergebnishaushalt – prozentuale Aufteilung nach Gebäudegruppen

Anlage 3 – Investitionsprogramm

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Ergebnishaushalt – prozentuale Aufteilung nach Kostenarten (157 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 – Ergebnishaushalt - prozentuale Aufteilung nach Gebäudegruppen (164 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Investitionsprogramm (64 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2020 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne wird zur Kenntnis genommen.