Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hanestadt in der zurzeit geltenden Fassung vom 28.06.2018 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend den Erfordernissen entsprechend zu ergänzen und anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Beschlussvorschlag: Die anliegende 7. Änderung zur Änderung der Vorordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffenlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Stizungsvorlage.
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