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Sachverhalt:
Der Oberbegriff ‚kommunaler Klimaschutz‘ erstreckt sich über viele Ressorts und Handlungsfelder und umfasst Teilbereiche wie die Förderung des ÖPNV, die Ausweitung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Ausbau und Verbesserung des Radwegenetzes, Ausbau des Fernwärmenetzes, energiesparende Straßenbeleuchtung, Reduzierung des Individualverkehrs, Aufforstungsmaßnahmen, Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung, Biotopvernetzung und vieles mehr.
Ein Bereich von wesentlicher Bedeutung ist auch das Energiemanagement für kommunale Liegenschaften.
Ziele des kommunalen Energiemanagements sind unter anderem - die Senkung der laufenden Betriebskosten - die Verringerung der CO²-Emissionen - die Schonung der Energieressourcen - die Unterstützung eines bewussten und umweltschonenden Umgangs mit Energie - die Vorbildfunktion für ein klimafreundliches Handeln
Zu den Aufgaben eines kommunalen Energiemanagements zählen daher - die Erfassung und Evaluierung von Energieverbrauchsdaten (Energiecontrolling) - die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik - die Beeinflussung des Nutzerverhaltens - Maßnahmen zur Energiebedarfssenkung - Gebäudeanalysen, Energiekonzepte - Mitwirkung bei Planung, Bau und Sanierung - Mitwirkung bei der Energiebeschaffung bis hin zu Maßnahmen der Energieeigenerzeugung - Mitwirkung bei der Beantragung von Fördergeldern für investive und nicht-investive Energieeinsparmaßnahmen - Mitwirkung bei Zertifizierungsvorhaben - sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Seit September 2013 ist im Fachbereich Gebäudewirtschaft eine Sachbearbeitung für kommunales Energiemanagement angesiedelt. Hier wurden viele Handlungsfelder der Vorjahre weiterentwickelt (z.B. das fifty-fifty-Energiesparprojekt an Schulen) und neue Projekte angeschoben und umgesetzt. U.a. die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen, die Umrüstung von Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen, die Schulung von Gebäudenutzern sowie der Abschluss von Contracting – oder Energielieferverträgen für Fernwärme.
Einen Überblick über den Handlungsbedarf an kommunalen Liegenschaften wurde 2016 durch das Klimaschutzteilkonzept geschaffen. Unter Inanspruchnahme einer Förderung wurden insgesamt 71 der rund 200 Liegenschaften auf den energetischen Sanierungsbedarf hin untersucht. Schwerpunkt der Untersuchung waren Gebäude mit hohen Energieverbrauch, geringen Denkmalschutzauflagen und bereits bekannten Erweiterungs- oder Umbaubedarf, mit dem Ziel die Empfehlungen im Zuge der Bauvorhaben umzusetzen.
In der Sitzung wird über den Sachstand zur Umsetzung des Klimaschutz-Teilkonzeptes vorgetragen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage/Präsentation: 225 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: entfällt c) an Folgekosten: entfällt d) Haushaltsrechtlich gesichert: entfällt e) mögliche Einnahmen: entfällt Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
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