Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der Ortschaft Oedeme beabsichtigen Grundstückseigentümer, nördlich des Häcklinger Weges bzw. östlich der Straße Am Teich Baulücken zu schließen und insbesondere auch das Hinterland einer baulichen Nutzung (Wohnbebauung) zuzuführen. Insbesondere die beabsichtigte Hinterlandbebauung lässt eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung befürchten, so dass es als erforderlich erachtet wird, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechend sozialgerechte Bodennutzung zu ermöglichen. Der Verwaltungsausschuss hat daher am 23.01.2001 einen entsprechenden Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der
im Aufstellungsverfahren beteiligte Landkreis Lüneburg hat in seiner
Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde festgestellt, dass ein Teil des
hinterliegenden Geltungsbereiches des vorgesehenen Bebauungsplanes als
besonders geschütztes Biotop (Röhricht und Sumpf) i. S. von § 28 a des
Niedersächsischen Naturschutzgesetzes einzuordnen und baulich nicht nutzbar
ist. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens hat sich daher verzögert. Mit
dem Landkreis Lüneburg wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem Ziel einer
Befreiung von den Nutzungsbeschränkungen auf den Biotopflächen und einer
Wiederherstellung der Biotopfunktionen auf angrenzenden Flächen geführt. Als
Ergebnis zeichnet sich jetzt eine Lösung der Probleme ab und ein
Bebauungsplanvorentwurf wurde erarbeitet, der in der Sitzung im einzelnen
erläutert wird. Dieser
Vorentwurf kann nunmehr im Rahmen einer durchzuführenden frühzeitigen
Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich vorgestellt werden, so
dass über die Art und Weise dieser Beteiligung zu beschließen ist. Öffentliche
Darlegung und Anhörung durch Pressebekanntmachung werden als ausreichende
Verfahrensweise erachtet. Gemäß
§ 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von
Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher
anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i.
S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00
€ a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lagepläne,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung der Stadt erfolgen. |
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