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Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf 2020 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte im Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.
Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne: - Teilergebnisplan 06000 Bauverwaltungsmanagement - Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung - Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege - Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Ingenieurbau Die Übersicht der Teilergebnispläne ist als Anlage 1 beigefügt
06 Bauverwaltungsmanagement Die Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Team Stadtsanierung ist zuständig für die Sanierungsgebiete und die energetischen Quartierskonzepte in der Hansestadt Lüneburg. Aufgabe ist es, Städtebaufördermittel einzuwerben und dann in den förmlich festgelegten Fördergebieten in investive und nicht-investive Projekte umzusetzen. Der Ergebnishaushalt der Sanierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hierzu gehören die Kosten für die beiden Quartiersmanager in den Soziale Stadt Gebieten, die Kosten für Stadtteilfeste, der Verfügungsfonds sowie Bewirtschaftungskosten und verschiedene Planungskosten.
Bei den Erträgen handelt es sich um die anteiligen Städtebaufördermittel für die förderfähigen Maßnahmen sowie um Verwaltungsgebühren. Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 424.100 Euro. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 230.000 Euro. Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt von 194.100 Euro.
Dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanes können die geplanten Investitionen entnommen werden. Das geplante Investitionsvolumen der Sanierungsstelle beträgt für das Jahr 2020 insgesamt 1.730.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Städtebaufördermitteln von insgesamt 1.152.000 Euro errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen von 578.000 Euro. Die Verteilung auf die verschiedenen Sanierungsgebiete gemäß Anlage 3 wird im Rahmen der Sitzung erläutert.
FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung. Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge. Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Grundzügen dar. Der gültige Flächennutzungsplan von 1981 wird derzeit digitalisiert. Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und konkretisieren die Darlegung des Flächennutzungsplans. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.
Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 - Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben z. B. Klinikum, Kurzentrum Salü oder auch Sportarena werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut. Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht NBauO) und dem Denkmalschutzgesetz. Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.
Der Ergebnishaushalt des Fachbereiches 6 umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hier hervorzuheben sind die Planungskosten für Bauleitplanverfahren und Gutachten im Senkungsgebiet. Bei den Erträgen handelt es sich vornehmlich um Verwaltungsgebühren aus Genehmigungs-verfahren. Investitionsmaßnahmen sind im Fachbereich 6 nicht veranschlagt.
72 Straßen- und Ingenieurbau Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst die Sicherstellung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Bauunterhaltung sowie die Durchführung von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen, Brücken- und Ingenieurbauwerken, Lichtsignalanlagen sowie die Begleitung des Pachtvertrages mit der LUNA für die Beleuchtung.
Der Bereich Straßen- und Ingenieurbau unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von rd. 280 km (gewidmete Flächen). Aufgabe ist es dieses Straßennetz zu erhalten, nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren.
Gleiches gilt für die Brücken und Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die Baulast und neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht für 45 Brücken, 6 Ingenieurbauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) und 19 sonstige Bauwerke (Stege und Durchlässe). Hinzu kommen noch die Verkehrszeichenbrücken (wegweisende große Beschilderung). Zu den weiteren Aufgaben zählt die Unterhaltung von 80 Lichtsignalanlagen und das gesamte ParkLeitSystem mit 62 dynamischen Schildern, sowie die Prüfung und Zahlung der Abschläge an die LUNA für die sogenannte Lichtpunktpauschale (Unterhaltung, reine Stromkosten und vorgegebenes Erneuerungsprogramm) von zurzeit rund 9.000 Beleuchtungspunkten.
Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Brücken und Ingenieurbauwerke, Lichtsignalanlagen und die Abschläge an die LUNA. Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren und Erstattungen vom Land. Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 2.855.600 Euro, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 1.515.000 Euro und dem Anteil für alle Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 1.340.600 Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 232.300 Euro. Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbaus beträgt für das Jahr 2020 insgesamt 4.991.000 Euro. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe 204.000 Euro, Zuweisungen privater Unternehmer in Höhe von 38.000 Euro sowie Fördermitteln von Bund, Land und Landkreis von insgesamt 1.025.000 Euro, errechnet sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 3.724.000 Euro. Die Investitionsmaßnahmen vom Bereich Straßen- und Ingenieurbau können der Anlage 4 entnommen werden. Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 364 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2020 konsumtiv 4.293.000 € investiv 6.721.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen Teilhaushalt/Kostenstelle/Produkt/Kostenträger diverse Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Insgesamt für die o.g. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne gem. HH-Plan Entwurf 2020 konsumtiv 1.722.600 € investiv 2.419.000 €
Anlage/n: Anlage 1: Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 06, 61, 63 und 72 Anlage 2: Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72 Anlage 3: Übersicht Investitionsprogramm 06 Bauverwaltungsmanagement Bereich Stadtsanierung Anlage 4: Übersicht Investitionsprogramm Bereich 72 Straßen- und Ingenieurbau
Beschlussvorschlag: Der Haushaltsplanentwurf 2020 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen.
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