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Sachverhalt:
Gemäß dem in der Ratssitzung vom 26.09.2019 (Vorlage 8481/19) vorgestellten Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lüneburg ist zur Sicherstellung des Brandschutzes die Errichtung einer Feuerwache Ost erforderlich. Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss beauftragt, die empfohlenen Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen und damit auch die Planungen für den im Gutachten empfohlenen Standort für die Feuerwache Ost aufzunehmen. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel hierfür hatte die Verwaltung in der o. g. Sitzung des Rates bereits angekündigt.
An der Theodor-Heuss-Straße befindet sich ein unbebautes Gelände mit der Flurbezeichnung ‚Haferkamp‘. Auf dieser Fläche ist ein Teilstück (ca. 12.000 m²) als favorisierter dritter Feuerwehrstandort in Form einer ganztägig hauptberuflich besetzten Feuerwache vorgesehen.
Um die Eignung dieser Fläche für die Errichtung einer Feuerwache unter diversenTeilaspekten (Bodenbeschaffenheit, Lärmemissionen, Klimafaktoren usw.) näher beurteilen und die sich daraus ergebenen Anforderungen bei der weiteren (Bauleit-)Planung berücksichtigen zu können, sind verschiedene Gutachten im Zuge einer vorbereitenden Untersuchung zu erbringen.
Im Einzelnen handelt es sich u.a. um Baugrunduntersuchungen (zwecks Bodenbeschaffenheit, Bodenbelastungen, Kampfmittelsondierung, Entwässerung), Lärmgutachten (zwecks Untersuchung von Lärmauswirkungen, um die damit verbundenen Anforderungen an die Gebäudeplatzierung und die Bauweise zu ermitteln), Verkehrsgutachten (zwecks Untersuchung der Anforderungen an Gestaltung von Ein- und Ausfahrten, Signalanlagen usw.) sowie eine Machbarkeitsstudie, durch die Varianten zur Bauweise und Platzierung untersucht werden u.a. im Hinblick auf Flächenbedarf, klimatische Anforderungen, Waldabstandsflächen und Schattenwurf.
Der finanzielle Gesamtbedarf für die Machbarkeitsstudie einschließlich der Gutachten beläuft sich auf zusammen 50.000 Euro.
Die Gutachten sind im Regelfall parallel zu beauftragen, damit eine Abstimmung der Erkenntnisse untereinander sichergestellt werden kann. Die Machbarkeitsstudie führt unter Berücksichtigung der Teilergebnisse die Anforderungen zusammen und erstellt mögliche Varianten zu Bauweise, Platzierung usw.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Gutachten, ihrer Erarbeitungsdauer sowie gegenseitigen Abhängigkeiten sind die Beauftragungen noch im Jahr 2019 vorzunehmen, um zeitnah die darauf aufbauenden weiteren Planungen zu ermöglichen.
Für die Finanzierung von Gutachten, die nachfolgend in die Erstellung eines Bebauungsplanes einfließen sollen, stehen für dieses Objekt derzeit 19.000 Euro im Fachbereich Stadtentwicklung zur Verfügung. Der darüber hinausgehende Bedarf von 31.000 Euro kann durch den Bereich 32 – Ordnung - sichergestellt werden. Aufgrund einer zeitlichen Verzögerung bei der Inbetriebnahme der neu zu installierenden Parkscheinautomaten sind geplante Mietzahlungen im Jahr 2019 teilweise nicht zu zahlen und können somit als Deckung dienen.
Die Beauftragung der Gutachten erfolgt in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen zentral durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft. Die erforderlichen Finanzmittel werden wie dargestellt aus mehreren Teilhaushalten überplanmäßig bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 83 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Gutachten 50.000 Euro (konsumtiv) c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, durch Beschlussfassung zur Bereitstellung der Mittel Teilhaushalt / Kostenstelle: 32036 Feuerwache Ost Produkt / Kostenträger: 12600102 Brandschutz Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie einschließlich verschiedener Gutachten in Höhe von 50.000 Euro zur Untersuchung des Standortes für die Errichtung einer Feuerwache Ost wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus dem Teilhaushalt – Stadtplanung - in Höhe von 19.000 Euro sowie aus dem Teilhaushalt – Ordnung – in Höhe von 31.000 Euro bereitgestellt.
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