Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Für Schulen in freier Trägerschaft gelten die Vorschriften der §§ 139 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Diese Schulen ergänzen das öffentliche Schulwesen und füllen die in Art. 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes verbürgte "Privatschulfreiheit" mit Leben. Nach
§ 142 NSchG sind Schulen freier Trägerschaft sog. Ersatzschulen, wenn
sie in ihren Lern- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen entsprechen, die
im Land Niedersachsen vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind.
Abweichungen in den Lehr- und Erziehungsmethoden und in den Lehrstoffen sind
zulässig. Nach § 143 bedürfen Ersatzschulen der Genehmigung durch die
Schulbehörde. Mit dieser Genehmigung erhält die Schule das Recht,
schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. (Erst)
Nach Ablauf von 3 Jahren ab Genehmigung der Schule(n) ist ein Anspruch an das
Land auf Finanzhilfe gegeben (§ 149 ff. NSchG). An die Stadt Lüneburg sind a)
die
Evangelische Zinzendorf-Schule Lüneburg e.V. und kurz darauf b)
der
Montessori-Verein Lüneburg e.V. mit
entsprechenden Gründungsabsichten von Ersatzschulen herangetreten. In beiden
Fällen handelt es sich um die geplante Einrichtung von Grundschulen (Jahrgänge
1-4). a)
Zinzendorf-Schule Im Falle der Zinzendorf-Schule wurde vorab mit
Verfügung vom 26.11.03 durch die Bezirksregierung die Errichtung einer
Stiftung genehmigt. Es handelt sich um die
"Graf-von-Zinzendorf-Pottek-Stiftung" mit Sitz in Barum. Unabhängig
von dieser materiellen Basis soll die Zinzendorf-Schule als evangelische
Bekenntnisschule in Form einer Ersatzschule gegründet und durch den o.g.
gemeinnützigen Verein betrieben werden. Der Schulbetrieb soll nach dem Antrag vom 13.10.03 bereits
zum Schuljahr 2004/2005 mit mindestens einer ersten Grundschulklasse
beginnen und jährlich soll mindestens eine Klasse hinzukommen (1-2-zügige
Verlässliche Grundschule). b)
Montessori-Schule Aufgrund des Konzeptes vom 26.11.03 ist eine einzügige Grundschule (8:00 bis 13:00 Uhr) geplant. Im ersten Jahr sollen die Jahrgänge 1 und 2 aufgenommen werden - mit zunächst einer Klassenstärke von 15-20 Kindern, maximal 25 Kindern. Die Verwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten beide Trägervereine bei der Suche nach einem Grundstück bzw. geeigneten Räumlichkeiten. Beim
weiteren Vorgehen der Schulen werden die Auswirkungen auf die Schullandschaft
in der Stadt Lüneburg im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen
sein. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Vorhaben
sowohl die Vielfalt des pädagogischen Angebots gestärkt als auch ein Beitrag
zur Entlastung der Stadt als öffentlichem Schulträger erbracht wird. Allerdings
wird die Finanzlage der Stadt eine materielle Unterstützung der Vereine nicht
zulassen. Dies ist im Hinblick auf die im Gesetz beschriebenen Modalitäten der
Förderung durch das Land auch nicht erforderlich. Vertreter
der Vereine bzw. Stiftung werden in der Sitzung Gelegenheit haben, sich und
ihre Projekte vorzustellen und stehen für Fragen der Mitglieder des
Schulausschusses zur Verfügung.
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