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Vorlage - VO/0884/04  

 
 
Betreff: Grundschulen in freier Trägerschaft - Vorstellung aktueller Gründungsinitiativen -
a) Evangelische Zinzendorf-Schule Lüneburg e.V.
b) Montessori-Verein Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
03.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für Schulen in freier Trägerschaft gelten die Vorschriften der §§ 139 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Diese Schulen ergänzen das öffentliche Schulwesen und füllen die in Art. 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes verbürgte "Privatschulfreiheit" mit Leben.

Nach § 142 NSchG sind Schulen freier Trägerschaft sog. Ersatzschulen, wenn sie in ihren Lern- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen entsprechen, die im Land Niedersachsen vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen sind. Abweichungen in den Lehr- und Erzie­hungsmethoden und in den Lehrstoffen sind zulässig. Nach § 143 bedürfen Ersatzschulen der Genehmigung durch die Schulbehörde. Mit dieser Genehmigung erhält die Schule das Recht, schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.

 

(Erst) Nach Ablauf von 3 Jahren ab Genehmigung der Schule(n) ist ein Anspruch an das Land auf Finanzhilfe gegeben (§ 149 ff. NSchG).

 

An die Stadt Lüneburg sind

a)      die Evangelische Zinzendorf-Schule Lüneburg e.V.

und kurz darauf

b)      der Montessori-Verein Lüneburg e.V.

mit entsprechenden Gründungsabsichten von Ersatzschulen herangetreten. In beiden Fällen handelt es sich um die geplante Einrichtung von Grundschulen (Jahrgänge 1-4).

 

a)      Zinzendorf-Schule

Im Falle der Zinzendorf-Schule wurde vorab mit Verfügung vom 26.11.03 durch die Bezirks­regierung die Errichtung einer Stiftung genehmigt. Es handelt sich um die "Graf-von-Zinzendorf-Pottek-Stiftung" mit Sitz in Barum. Unabhängig von dieser materiellen Basis soll die Zinzendorf-Schule als evangelische Bekenntnisschule in Form einer Ersatzschule gegründet und durch den o.g. gemeinnützigen Verein betrieben werden.

Der Schulbetrieb soll nach dem Antrag vom 13.10.03 bereits zum Schuljahr 2004/2005 mit mindestens einer ersten Grundschulklasse beginnen und jährlich soll mindestens eine Klasse hinzukommen (1-2-zügige Verlässliche Grundschule).

 

b)      Montessori-Schule

Aufgrund des Konzeptes vom 26.11.03 ist eine einzügige Grundschule (8:00 bis 13:00 Uhr) geplant. Im ersten Jahr sollen die Jahrgänge 1 und 2 aufgenommen werden - mit zunächst einer Klassenstärke von 15-20 Kindern, maximal 25 Kindern.

 

Die Verwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten beide Trägervereine bei der Suche nach einem Grundstück bzw. geeigneten Räumlichkeiten.

 

Beim weiteren Vorgehen der Schulen werden die Auswirkungen auf die Schullandschaft in der Stadt Lüneburg im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen sein. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Vorhaben sowohl die Vielfalt des pädagogischen Angebots gestärkt als auch ein Beitrag zur Entlastung der Stadt als öffentlichem Schulträger erbracht wird. Allerdings wird die Finanzlage der Stadt eine materielle Unterstützung der Vereine nicht zulassen. Dies ist im Hinblick auf die im Gesetz beschriebenen Modalitäten der Förderung durch das Land auch nicht erforderlich.

 

Vertreter der Vereine bzw. Stiftung werden in der Sitzung Gelegenheit haben, sich und ihre Projekte vorzustellen und stehen für Fragen der Mitglieder des Schulausschusses zur Verfügung.

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 konzept_montessori_schule (104 KB)