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Vorlage - VO/8537/19  

 
 
Betreff: Aufhebung der Satzung der Stadt Lüneburg für die Statistische Dienststelle und deren Abschottung vom 26.04.1989
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hellfeuer, Markus
Federführend:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hellfeuer, Markus   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.09.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Rahmen der Vorbereitungen auf den Zensus 2021 wurde die dafür erforderliche Einrichtung einer abgeschotteten Erhebungsstelle und die vorhandene Satzung der Stadt Lüneburg für die Statistische Dienststelle und deren Abschottung vom 26.04.1989 erörtert. Mit dem Landkreis Lüneburg wurde abgestimmt, dass dieser im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt die Federführung und Einrichtung der Erhebungsstelle für den Zensus 2021 übernimmt.

 

Unabhängig davon ist die Einrichtung bzw. das Vorhalten einer abgeschotteten Statistikstelle durch eine Kommune  nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2. Buchstabe b, 3 und 9 Niedersächsisches Statistikgesetz (NStatG) insbesondere  dann erforderlich, wenn sie Statistiken im eigenen Wirkungskreis aufgrund einer Satzung durchführen möchte (Kommunalstatistiken). Kommunalstatistiken sind durch Rechtsvorschrift anzuordnen, wenn Einzelangaben, die dem Betroffenen zugeordnet werden können, erhoben oder personenbezogene Daten aus Verwaltungsvorgängen erfasst werden. Will eine Kommune Kommunalstatistiken durchführen, so hat sie durch personelle, organisatorische und technische Maßnahmen eine Trennung der für die Statistik zuständigen Organisationseinheit von den anderen Organisationseinheiten sicherzustellen.

 

Bei der Stadt wurden die Aufgaben der Kommunalstatistik 1989 der Statistischen Dienststelle des damaligen Hauptamtes übertragen. Kommunalstatistische Erhebungen sowie Auswertungen von Einzelangaben wurden seitdem, wenn überhaupt, nur im geringen Umfang durchgeführt. Aufgrund personeller und räumlicher Änderungen, besteht seit rund zwanzig Jahren de facto keine abgeschottete Statistikdienststelle im Sinne der o. g. Satzung.

 

Das Vorhalten einer abgeschotteten Statistikstelle zwecks Durchführung von Kommunalstatistiken ist an erhebliche personelle, finanzielle, technische und räumlichen Ressourcen gebunden. Diese sind nicht vorhanden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die o. g. Satzung aufzuheben.

 

Hinweis:

Allgemeine Auswertungen (z. B. Bevölkerungsstatistiken aus dem Melderegister) aus Fachverfahren bleiben von der Aufhebung der o. g. Satzung unberührt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 34,00 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Aufhebungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung (6 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Aufhebungssatzung.