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Sachverhalt: Die neue Integrierte Gesamtschule auf dem Kreideberg hat mit Schreiben vom 20.06.2019 mitgeteilt, dass die eingerichtete Planungsgruppe in ihrer Sitzung am 18.06.2019 die Namensgebung der Schule beschlossen hat.
Gem. §107 Niedersächsisches Schulgesetz kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Dabei kann die Schule ebenfalls initiativ werden und dem Schulträger einen Vorschlag unterbreiten, über den der Träger zu entscheiden hat.
Die Planungsgruppe hat sich einstimmig für den Namen „IGS Kreideberg“ ausgesprochen.
Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Vorschlag gefolgt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag der Planungsgruppe zur Namensgebung der neuen Integrierten Gesamtschule wird gefolgt. Die Schule führt zukünftig den Namen „IGS Kreideberg“.
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