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Vorlage - VO/0879/04  

 
 
Betreff: Weitere Entwicklung von Ganztagsschulangeboten in der Stadt Lüneburg
1. Christianischule und Anne-Frank-Schule (Sachstand der Förderanträge)
2. Hauptschule Stadtmitte
3. Hauptschule Kreideberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 11 13
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
03.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Land Niedersachsen gibt es laut Presseinformation des Kultusministeriums vom 19.01.2004 derzeit 242 Ganztagsschulen, zum Beginn des Schuljahres 2004/5 werden mindestens 30 weitere neue Ganztagsschulen den Betrieb aufnehmen.

Zum aktuellen Stand der Einführung von Ganztagsschulen in der Stadt Lüneburg:

 

 

1. Christianischule und Anne-Frank-Schule

Sachstand zu den Anträgen auf Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“

 

Die Christianischule und die Anne-Frank-Schule arbeiten seit Schuljahresbeginn 2003/2004 als Ganztagsschulen (Einstig der ersten 1-2 Züge). Für den Betrieb als Ganztagsschule wurden Umbaumaßnahmen in den Gebäuden erforderlich. Hierzu ist in Schul- und Bauausschuss bereits berichtet worden: über die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsprogramm für die beiden Schulen hatte sodann der gemeinsame Schul- und Bauausschuss am 12.11.2003 beschlossen. Die Anträge wurden 24.11.2003 gestellt.

Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit beider Anträge wurde durch die Bezirksregierung Lüneburg in einem eingehenden Beratungsgespräch am 28.01.2004 bestätigt.

 

Christianischule:

Die im Antrag einbezogenen Sanierungsmaßnahmen, sofern sie sich nicht auf Umbauten an Räumen beziehen, die für den Ganztagsbetrieb direkt hergerichtet werden (allgemeine Sanierung) sind nach den Richtlinien zwar grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Da diese aber nur sehr schwierig von den „ganztagsspezifischen“ Kosten zu trennen sind, beabsichtigt  die Bezirksregierung als Ergebnis des Meinungsaustausches am 28. Januar nun 50% für den Ganztagsbetrieb anzuerkennen.

Die in Aussicht gestellte Zuwendungssumme beträgt danach insgesamt (für die Jahre 2004-2006) ca. 2,3 Mio. €, bezogen auf 2.570.931,49 € zuwendungsfähige Kosten.

Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, werden die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt (u.a. Mensa) aufgenommen.

 

Anne-Frank-Schule:

Unter Einbeziehung von Bau-Nebenkosten (wie auch eigenen Architektenleistungen –dies gilt ebenso für die Christianischule-) betragen die förderungsfähigen Kosten insgesamt (für die Jahre 2004-2007) 3.657.948,- €. Eine Einbeziehung von (schon anderweitig veranlassten und durchfinanzierten) PCB-Sanierungsaufwendungen ist aus Sicht der Bezirksregierung aufgrund der Fassung der Förderrichtlinien nicht möglich

Die in Aussicht gestellte Zuwendungssumme beläuft sich damit auf 3.292.000,- €.

Auch hier kann nach Eingang des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen werden (1. Bauabschnitt: Essensbereich).

 

 

2. Hauptschule Stadtmitte

Antrag auf eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“

 

Die Hauptschule Stadtmitte wird bereits seit 1994 als (bis 2003 einzige) Ganztagsschule in der Stadt Lüneburg geführt.

Für die Ganztagsschule sind Erweiterungen, insbesondere im Mensa-Bereich erforderlich, denn auch die HS Stadtmitte wird nach Umsetzung der Schulreform künftig zwei zusätzliche Jahrgänge aufzunehmen haben. Mit der Aufnahme der neuen 5. und 6. Klassen zum Beginn des kommenden Schuljahres soll die Essensversorgung auf 250 TeilnehmerInnen ausgeweitet werden.

Die am Schulgebäude liegende ehemalige Hausmeisterwohnung soll zur Schaffung von zwei Essensräumen hergerichtet werden.

Weitere Veränderungen sind im Bereich des Kalandhauses und des Schulhofes geplant, außerdem stehen kleinere Umbauten in der Schule (u.a. naturwissenschaftlicher Bereich) an.

 

Für die Hauptschule Stadtmitte wurde ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm vorbereitet und innerhalb der Antragsfrist für die vorläufige Antragstellung (31.01.2004) bei der Bezirksregierung eingereicht. Die endgültige Antragstellung mit ausführlichen Kostenansätzen und Plänen muss bis Ende März erfolgen.

 

Der Investitionsbedarf für die o.g. Umbauten beläuft sich nach den eingereichten Kostenansätzen auf  insgesamt ca. 658.000,-€, (verteilt auf die Jahre 2004 und 2005), beantragt wurde mithin eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 592.000,- € (städtischer Eigenanteil ca. 10%: 66.000,-€; dieser Anteil ist aus dem allgemeinen mehrjährigen „Schulbau-Sanierungsprogramm“ darzustellen –Haushaltsstelle 21700/94050). Der Schule ist in den zum Antrag geführten Gesprächen deutlich gemacht worden, dass im Falle eines Erfolges des Zuwendungsantrages dann die aus diesem Ansatz eigentlich abzudeckende Rest-Fassaden-Sanierung auf einen ferneren Zeitpunkt verschoben werden muss. Im Hinblick auf die reale Chance, hier mit den städtischen Geldern einen um ein Vielfaches höher liegenden Förderbetrag des Landes einzuwerben, würde die Schule das in Kauf nehmen.

 

Aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ wird laut Presseberichten eine vorrangige Förderung von Hauptschulen, die bereits als Ganztagsschulen arbeiten, vorgesehen, so dass die Erfolgsaussichten für den Antrag als besonders positiv beurteilt werden können.

 

 

3. Hauptschule Kreideberg

Antrag auf Genehmigung einer neuen Ganztagsschule

 

Grundlagen für die Genehmigung neuer Ganztagsschulen sind § 23 des Nds. Schulgesetzes in Verbindung mit dem  Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ (Erl. MK 08.03.2002) sowie insbesondere den „Hinweisen zur Einrichtung von zusätzlichen Standorten für Ganztagsschulen“. Letztere werden zur Zeit überarbeitet. Erforderlich ist ein Antrag des Schulträgers oder der Schule (dann im Einvernehmen mit dem Schulträger) sowie die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen. Nach derzeitiger Fassung der Hinweise ist Antragsschluss für die Genehmigung einer neuen Ganztagsschule der 01.09. eines Jahres zum jeweils darauf folgenden Schuljahresbeginn.

 

Für die Hauptschule Kreideberg ergibt sich die Besonderheit, dass zwar im vergangenen Jahr die Entwicklung der Schülerzahlen Anlas zu der Überlegung gab, die Schule evtl. mit anderen Hauptschulen zusammenzuführen und den Gebäudebestand anderweitig für Schulen zu verplanen. Der Schulausschuss war dem Verwaltungsvorschlag indessen nicht gefolgt, sondern nur den Auftrag erteilt, die weitere Entwicklung der Anmelde- und Aufnahmezahlen an dieser Schule besonders kritisch zu prüfen. Das tut die Verwaltung natürlich, dies ist jedoch von der Frage der Arbeitsform der HS Kreideberg zu trennen. Insofern war vielmehr bereits am 30.08.2002 ein Antrag für ein künftiges Ganztagszentrum am Kreideberg, beginnend zum 01.08.2003 mit der Christianischule, gestellt und vom MK so genehmigt wurde. Insofern liegt ein grundsätzlicher Antrag für ein Ganztagszentrum Kreideberg dem MK bereits vor. Am 24.09.2002 hat der Verwaltungsausschuss bereits grundsätzlich die Einrichtung der Ganztagszentren Kreideberg und Kaltenmoor beschlossen.

 

Der spezifische Antrag – in diesem Fall für die Hauptschule Kreideberg mit dem dazugehörigen pädagogischen Konzept - ist jedoch noch zu stellen und soll Gegenstand der Beratung des Schulausschusses sein.

Die aktuelle Antragsfassung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Sowohl die Gesamtkonferenz als auch der Schulelternrat und die Schülervertretung der HS Kreideberg haben der Einführung des Ganztagsangebotes zugestimmt.

 

Im Anschluss an die Genehmigung der Ganztagsschule HS Kreideberg  ist die Antragstellung für eine Zuwendung aus dem (Bund-Länder-)Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ vorgesehen; diesen wird die Verwaltung rechtzeitig vorbereiten.

Zu der Konzeption der Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg wird der Schulleiter, Herr Selzer, vortragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,-€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:      sh. Vorlage

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Fördermittel des Bundes für Ganztagsschulen sh. Vorlage

Anlagen:

Anlagen:

Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag GTS HS Kreibeberg_08.02.2004 (63 KB) PDF-Dokument (30 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1.) werden die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen; der Schulausschuss ist vom endgültigen Ergebnis der Zuwendungsanträge zu gegebener Zeit zu unterrichten.

Zu 2.) wird die Verwaltung beauftragt, wie beschrieben zu verfahren.

Zu 3.) empfiehlt der Schulausschuss, zu beschließen, der Einrichtung der Ganztagsschule Kreideberg als weitere Schule des Ganztagszentrums Kreideberg zuzustimmen.