Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
Land Niedersachsen gibt es laut Presseinformation des Kultusministeriums vom
19.01.2004 derzeit 242 Ganztagsschulen, zum Beginn des Schuljahres 2004/5
werden mindestens 30 weitere neue Ganztagsschulen den Betrieb aufnehmen. Zum
aktuellen Stand der Einführung von Ganztagsschulen in der Stadt Lüneburg: 1.
Christianischule und Anne-Frank-Schule Sachstand zu den Anträgen auf Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ Die
Christianischule und die Anne-Frank-Schule arbeiten seit Schuljahresbeginn
2003/2004 als Ganztagsschulen (Einstig der ersten 1-2 Züge). Für den Betrieb
als Ganztagsschule wurden Umbaumaßnahmen in den Gebäuden erforderlich. Hierzu
ist in Schul- und Bauausschuss bereits berichtet worden: über die
Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Investitionsprogramm für
die beiden Schulen hatte sodann der gemeinsame Schul- und Bauausschuss am
12.11.2003 beschlossen. Die Anträge wurden 24.11.2003 gestellt. Die
grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit beider Anträge wurde durch die
Bezirksregierung Lüneburg in einem eingehenden Beratungsgespräch am 28.01.2004
bestätigt. Christianischule: Die
im Antrag einbezogenen Sanierungsmaßnahmen, sofern sie sich nicht auf Umbauten
an Räumen beziehen, die für den Ganztagsbetrieb direkt hergerichtet werden
(allgemeine Sanierung) sind nach den Richtlinien zwar grundsätzlich nicht
zuwendungsfähig. Da diese aber nur sehr schwierig von den
„ganztagsspezifischen“ Kosten zu trennen sind, beabsichtigt die Bezirksregierung als Ergebnis des
Meinungsaustausches am 28. Januar nun 50% für den Ganztagsbetrieb anzuerkennen. Die
in Aussicht gestellte Zuwendungssumme beträgt danach insgesamt (für die Jahre
2004-2006) ca. 2,3 Mio. €, bezogen auf 2.570.931,49 € zuwendungsfähige Kosten. Sobald
der Zuwendungsbescheid vorliegt, werden die Arbeiten für den ersten
Bauabschnitt (u.a. Mensa) aufgenommen. Anne-Frank-Schule: Unter
Einbeziehung von Bau-Nebenkosten (wie auch eigenen Architektenleistungen –dies
gilt ebenso für die Christianischule-) betragen die förderungsfähigen Kosten
insgesamt (für die Jahre 2004-2007) 3.657.948,- €. Eine Einbeziehung von (schon
anderweitig veranlassten und durchfinanzierten) PCB-Sanierungsaufwendungen ist
aus Sicht der Bezirksregierung aufgrund der Fassung der Förderrichtlinien nicht
möglich Die
in Aussicht gestellte Zuwendungssumme beläuft sich damit auf 3.292.000,- €. Auch
hier kann nach Eingang des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen
werden (1. Bauabschnitt: Essensbereich). 2.
Hauptschule Stadtmitte Antrag
auf eine Zuwendung aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ Die Hauptschule Stadtmitte wird bereits seit 1994 als (bis 2003 einzige) Ganztagsschule in der Stadt Lüneburg geführt. Für
die Ganztagsschule sind Erweiterungen, insbesondere im Mensa-Bereich
erforderlich, denn auch die HS Stadtmitte wird nach Umsetzung der Schulreform
künftig zwei zusätzliche Jahrgänge aufzunehmen haben. Mit der Aufnahme der
neuen 5. und 6. Klassen zum Beginn des kommenden Schuljahres soll die Essensversorgung
auf 250 TeilnehmerInnen ausgeweitet werden. Die
am Schulgebäude liegende ehemalige Hausmeisterwohnung soll zur Schaffung von
zwei Essensräumen hergerichtet werden. Weitere
Veränderungen sind im Bereich des Kalandhauses und des Schulhofes geplant,
außerdem stehen kleinere Umbauten in der Schule (u.a. naturwissenschaftlicher
Bereich) an. Für
die Hauptschule Stadtmitte wurde ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem
Investitionsprogramm vorbereitet und innerhalb der Antragsfrist für die
vorläufige Antragstellung (31.01.2004) bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die endgültige Antragstellung mit ausführlichen Kostenansätzen und Plänen muss
bis Ende März erfolgen. Der
Investitionsbedarf für die o.g. Umbauten beläuft sich nach den eingereichten
Kostenansätzen auf insgesamt ca.
658.000,-€, (verteilt auf die Jahre 2004 und 2005), beantragt wurde mithin eine
Zuwendung in Höhe von insgesamt 592.000,- € (städtischer Eigenanteil ca. 10%:
66.000,-€; dieser Anteil ist aus dem allgemeinen mehrjährigen
„Schulbau-Sanierungsprogramm“ darzustellen –Haushaltsstelle 21700/94050). Der
Schule ist in den zum Antrag geführten Gesprächen deutlich gemacht worden, dass
im Falle eines Erfolges des Zuwendungsantrages dann die aus diesem Ansatz
eigentlich abzudeckende Rest-Fassaden-Sanierung auf einen ferneren Zeitpunkt
verschoben werden muss. Im Hinblick auf die reale Chance, hier mit den
städtischen Geldern einen um ein Vielfaches höher liegenden Förderbetrag des
Landes einzuwerben, würde die Schule das in Kauf nehmen. Aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ wird laut Presseberichten eine vorrangige Förderung von Hauptschulen, die bereits als Ganztagsschulen arbeiten, vorgesehen, so dass die Erfolgsaussichten für den Antrag als besonders positiv beurteilt werden können. 3.
Hauptschule Kreideberg Antrag auf Genehmigung einer neuen Ganztagsschule Grundlagen
für die Genehmigung neuer Ganztagsschulen sind § 23 des Nds. Schulgesetzes in
Verbindung mit dem Erlass „Die Arbeit
in der öffentlichen Ganztagsschule“ (Erl. MK 08.03.2002) sowie insbesondere den
„Hinweisen zur Einrichtung von zusätzlichen Standorten für Ganztagsschulen“.
Letztere werden zur Zeit überarbeitet. Erforderlich ist ein Antrag des
Schulträgers oder der Schule (dann im Einvernehmen mit dem Schulträger) sowie
die Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sächlichen
Voraussetzungen. Nach derzeitiger Fassung der Hinweise ist Antragsschluss für
die Genehmigung einer neuen Ganztagsschule der 01.09. eines Jahres zum jeweils
darauf folgenden Schuljahresbeginn. Für
die Hauptschule Kreideberg ergibt sich die Besonderheit, dass zwar im
vergangenen Jahr die Entwicklung der Schülerzahlen Anlas zu der Überlegung gab,
die Schule evtl. mit anderen Hauptschulen zusammenzuführen und den
Gebäudebestand anderweitig für Schulen zu verplanen. Der Schulausschuss war dem
Verwaltungsvorschlag indessen nicht gefolgt, sondern nur den Auftrag erteilt,
die weitere Entwicklung der Anmelde- und Aufnahmezahlen an dieser Schule
besonders kritisch zu prüfen. Das tut die Verwaltung natürlich, dies ist jedoch
von der Frage der Arbeitsform der HS Kreideberg zu trennen. Insofern war
vielmehr bereits am 30.08.2002 ein Antrag für ein künftiges Ganztagszentrum
am Kreideberg, beginnend zum 01.08.2003 mit der Christianischule,
gestellt und vom MK so genehmigt wurde. Insofern liegt ein grundsätzlicher
Antrag für ein Ganztagszentrum Kreideberg dem MK bereits vor. Am 24.09.2002 hat
der Verwaltungsausschuss bereits grundsätzlich die Einrichtung der
Ganztagszentren Kreideberg und Kaltenmoor beschlossen. Der
spezifische Antrag – in diesem Fall für die Hauptschule Kreideberg mit dem
dazugehörigen pädagogischen Konzept - ist jedoch noch zu stellen und soll
Gegenstand der Beratung des Schulausschusses sein. Die
aktuelle Antragsfassung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Sowohl
die Gesamtkonferenz als auch der Schulelternrat und die Schülervertretung der
HS Kreideberg haben der Einführung des Ganztagsangebotes zugestimmt. Im
Anschluss an die Genehmigung der Ganztagsschule HS Kreideberg ist die Antragstellung für eine Zuwendung
aus dem (Bund-Länder-)Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“
vorgesehen; diesen wird die Verwaltung rechtzeitig vorbereiten. Zu
der Konzeption der Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg wird der Schulleiter,
Herr Selzer, vortragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 15,-€ aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: sh. Vorlage c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Fördermittel des Bundes für Ganztagsschulen sh. Vorlage Anlagen: Antrag
auf Einrichtung einer Ganztagsschule Hauptschule Kreideberg
Beschlussvorschlag: Zu
1.) werden die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen;
der Schulausschuss ist vom endgültigen Ergebnis der Zuwendungsanträge zu
gegebener Zeit zu unterrichten. Zu
2.) wird die Verwaltung beauftragt, wie beschrieben zu verfahren. Zu 3.) empfiehlt der Schulausschuss, zu beschließen, der Einrichtung der Ganztagsschule Kreideberg als weitere Schule des Ganztagszentrums Kreideberg zuzustimmen. |
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