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Sachverhalt: Das mit der Erstellung eines Gutachtens zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lüneburg beauftragte Büro, Fa. FORPLAN, Bonn, hat zwischenzeitlich die Schlussfassung des Gutachtens vorgelegt. Zu den Zwischenständen wurde im Ausschuss für Gefahrenabwehr und Feuerwehr am 15.11.2018 (VO/8085/18), am 28.03.2019 (VO/8085/18-1) sowie am 27.05.2019 (VO/8085/18-2) berichtet. Zudem wurden die Ergebnisse und Bearbeitungsstände von Herrn Carsten Kreitz, Fa. FORPLAN, in den Sitzungen erläutert. Auf die Sachvorträge der Verwaltung, die Vorträge des Gutachters sowie auf die protokollierten Diskussionen in den oben genannten Sitzungen wird Bezug genommen.
Unter der Überschrift „Zusammenfassung der Maßnahmen und Ausblick“ kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis: „Im vorliegenden Feuerwehrgutachten wurde festgestellt, dass das Schutzziel in weiten Teilen des Stadtgebietes derzeit nicht uneingeschränkt zu allen Tageszeiten eingehalten werden kann. Der Erreichungsgrad ist deutlich unter einem akzeptablen Niveau. Dies ist ausdrücklich nicht der Einsatzbereitschaft, Qualifikation und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr anzulasten, welche sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau befinden, sondern ein grundsätzliches strukturelles Problem der Feuerwehr. Die Schutzzieleinhaltung wird zukünftig nur durch eine Anpassung der Standortstruktur gewährleistet sein können.
Aufgrund der durchgeführten Auswertungen wurde die Errichtung eines ganztägig hauptamtlich besetzten Standortes „Ost“ im Bereich der Theodor-Heuss-Straße vollumfänglich empfohlen. Diese Maßnahme trägt zu einer deutlichen Leistungsverbesserung der Feuerwehr als Ganzes bei und kann das Ehrenamt vor allem von Kleineinsätzen entlasten. Zusätzlich trägt die neue Wache zur Schutzzieleinhaltung in großen Bereichen des Stadtgebietes bei und das dortige Hauptamt kann auch in den durch die Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreichten Bereichen sinnvoll unterstützen.
Die Maßnahme des ganztägig hauptamtlich besetzten Feuerwehrstandortes „Ost“ würde das Schutzniveau der Lüneburger Bürger deutlich erhöhen und ist die erste größere Maßnahme, die umgesetzt werden sollte. Trotzdem wird es, wie Abb. 8.2 zeigt, in manchen Bereichen des Stadtgebietes auch nach Errichtung des Standortes zu einem verzögerten Eintreffen kommen. Abb. 8.4 zeigt, wie lange diese Verzögerungen im Mittel sein werden. Diese befinden sich in einer Größenordnung von wenigen Minuten, wie sie in anderen Bundesländern (beispielsweise Baden-Württemberg: Eintreffzeit 10 Minuten) von vorneherein als Planungsgrundlage dienen. Trotzdem muss auch nach Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen alles, was in der Macht der Kommune liegt, getan werden, um die Erreichbarkeit auch dieser Bereiche schnellstmöglich zu gewährleisten und die Defizite so klein wie möglich zu halten. Eine Option, die beispielsweise diskutiert werden sollte, ist die Stationierung eines Fahrzeugs als abgesetzter Standort im westlichen Stadtgebiet. Dieses könnte beispiels-weise in einer kostengünstigen Leichtbauhalle mit Umkleidebereich untergebracht sein. Auf Räumlichkeiten wie Schulungs- und Sozialräume könnte in einem solchen kostengünstigen Zweckbau, welcher lediglich als Fahrzeugstellplatz und Umkleidebereich dient, verzichtet werden. Einsatzkräfte, die ansonsten vom Standort Süd ausrücken würden, können im Einsatzfall dieses Fahrzeug zusätzlich besetzen, entsprechend schnell ausrücken und die Hilfsfrist auch in diesem Bereich halten.
Der auf Basis der Erreichbarkeitsanalyse optimale Standort für einen perspektivischen abgesetzten Stellplatz für ein Löschfahrzeug wurde in Abb. 8.5 ermittelt.“
Entsprechend der Beschlusslage (VO/8085/18-1) hat die Verwaltung die Standortbetrachtung für die Errichtung eines ganztägig hauptberuflich besetzten Standortes „Ost“ gemeinsam mit dem Gutachter vorgenommen und wird, nach entsprechender Beschlussfassung der zuständigen Gremien, die weiteren notwendigen Schritte einleiten.
Zusätzlich zu den erforderlichen Arbeiten für den Standort „Ost“ schlägt die Verwaltung vor, die weitere Empfehlung des Gutachtens aufzunehmen und perspektivisch einen Standort für einen so genannten abgesetzten Standort im westlichen Stadtgebiet zu suchen und zu entwickeln. Dabei muss es Ziel sein, einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad auch in den nordwestlich und südlich gelegenen Wohngebieten zu steigern.
Zu den finanziellen Auswirkungen ist auszuführen, dass diese teilweise haushaltsrechtlich bereits abgesichert sind, teilweise derzeit Kostenermittlungen angestellt werden und insbesondere für den dritten Standort derzeit nur eine grobe Kostenschätzung angegeben werden kann.
Im Einzelnen:
a) Für den dritten Standort „Ost“ (siehe VO/8085/18-1): aa) Bauwerk: Eine Kostenabschätzung für einen dritten Feuerwehrstandort kann nicht gegeben werden, da weder Standort noch konkrete Bauwerksplanung zum jetzigen Zeitpunkt feststehen. Kosten können erst nach Herstellung der Baureife ermittelt werden. Gleichwohl soll ein grober Anhalt gegeben werden, für den die Kosten des heutigen Standortes Mitte herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass ein künftiger Standort Ost mit dem Bauwerk Standort Mitte nach den derzeitigen Überlegungen nicht vergleichbar sein wird, da ein anderes Konzept zugrunde liegt. Die nachfolgend genannte Summe kann daher nur als äußerst grober Anhalt angesehen werden. Das Bauwerk des heutigen Standortes Mitte wurde mit ca. 8,7 Mio. € abgerechnet. Mit einer Indexierung auf das Jahr 2018 wären Baukosten in Höhe von rund 12 Mio. € anzunehmen. bb) Grunderwerbskosten: Mangels vorliegender Baureife und daher keiner endgültigen Standortfestlegung derzeit keine Angaben möglich. cc) Fahrzeugbeschaffungskosten: Ca. 1,7 Mio. € dd) Personalkosten: Für 21 zusätzliche Personalstellen ab Inbetriebnahme ca. 1,1 Mio. € jährlich. Anteilig fallen zusätzliche Personalkosten ab dem kommenden Haushaltsjahr an, um einen kontinuierlichen Aufwuchs an Personal bis zur Inbetriebnahme des hauptberuflich besetzten dritten Standortes zu gewährleisten.
b) Notwendige Maßnahmen an der Liegenschaft sowie am Feuerwehrhaus „Mitte“ (siehe VO/8085/18-1): aa) Schaffung einer Schwarz-Weiß-Trennung in der Atemschutzwerkstatt: Kostenermittlung läuft derzeit (zuständig Fachbereich Gebäudewirtschaft). bb) Verbesserung der räumlichen Anordnung der Duschen für die Herren: Kostenermittlung läuft derzeit (Zuständig Fachbereich Gebäudewirtschaft). cc) Schaffung einer 2. Zufahrt für anrückende Einsatzkräfte über Bockelmannstraße: Ca. 55.000 € - Ausführungsplanung ist beauftragt, Maßnahme ist haushaltsrechtlich abgesichert (2019). dd) Verbesserung der Einsatzhygiene: Maßnahmen sind angelaufen, haushaltsrechtliche Absicherung über den Haushalt 2019 sowie 2020 und Folgejahre.
c) Notwendige Maßnahmen an der Liegenschaft sowie am Feuerwehrhaus „Süd“ (siehe VO 8085/18-1): aa) Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage: 45.000 € - haushaltsrechtlich gesichert (2019) bb) Schaffung einer Alarm-Ampelschaltung oder einer ähnlichen technischen Signaleinrichtung bei Ausrücken der Fahrzeuge, ggf. ebenfalls Schaffung einer 2. Zufahrt zur Verbesserung der Anfahrtssituation für anrückende Einsatzkräfte: Planung bzw. Kostenermittlung noch nicht abgeschlossen. cc) Schaffung eines Anbaus für einen Umkleidetrakt sowie ggf. einer Waschhalle zur Verbesserung der Einsatzsstellenhygiene: Planung und Kostenermittlung noch nicht abgeschlossen.
Die notwendigen Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen sind über die Haushalte der Jahre 2020 ff. abzusichern. Die Verwaltung wird hierzu in den Haushaltsberatungen vortragen sowie in den zuständigen Ausschüssen nach Fortgang berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: s. Ausführungen oben unter Buchst. a) – c) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (teilweise) Nein X (teilweise) Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 126001/12600102 und 12600103 Haushaltsjahr: 2019 ff.
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: 1. Das Gutachten der Fa. FORPLAN, Bonn, zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Hansestadt Lüneburg wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des SOLL-Konzeptes des Gutachtens empfohlenen Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, perspektivisch einen so genannten abgesetzten Standort im westlichen Stadtgebiet zu entwickeln, um auch dort den Zielerreichungsgrad zu steigern.
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