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Vorlage - VO/8455/19  

 
 
Betreff: Sachstand zum Sonderlandeplatz Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
17.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Bei dem Flugplatz Lüneburg im Ortsteil Hagen an der Zeppelinstraße handelt es sich um einen Sonderlandeplatz. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hansestadt Lüneburg.

Der Sonderlandeplatz wird vom gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e.V. betrieben.

Der Betreibervertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Luftsportverein Lüneburg  läuft am 31.10.2020 aus.

Der Sonderlandeplatz ist nicht durch einen eigenen rechtskräftigen Bebauungsplan (Nr. 83 "Bei Alt Bilm / Landebahn")  planungsrechtlich abgesichert.

Rechtskräftig sind hingegen die Bebauungspläne Nr. 60 "Ehemaliger Flugplatz" inkl. seiner 1. Änderung sowie Nr. 61 "Ehemaliger Flugplatz/Bei Alt Bilm", die jeweils Gewerbeflächen  oder Industriegebiet festsetzen.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Sondergebiet "Kaserne" und Gewerbeflächen für den Teil, der mit den Bebauungsplänen überplant ist, dar.

 

Gleichzeitig sind auf der Fläche des Sonderlandeplatzes im Randbereich artenschutzrechtliche Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) für die Haubenlerche durchgeführt worden, die durch den Bebauungsplan Nr. 137 "Universität/ Leuphana" ausgelöst wurden.

Das gesamtstädtische Klimagutachten stellt für den Bereich des Sonderlandeplatzes eine Kaltluftleitbahn dar.

 

Die Wirtschaftsförderung Lüneburg hat die angrenzenden Gewerbebetriebe angeschrieben und deren gewerbliche Entwicklungsperspektiven abgefragt. Es wurden Flächenbedarfe als Erweiterungsoptionen von mehreren Betrieben in unterschiedlichen Flächengrößen geäußert.

 

 

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung wird zum bestehenden Bau- und Planungsrecht berichtet.

Ergänzend wird zum Vorschlag des Luftsportvereins vorgetragen, einen Flugplatz auf der östlichen Seite des Elbe-Seiten-Kanals neu anzulegen.

 

Als Anlage werden Ausschnitte aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen sowie der Antrag des Luftsportvereins und eine Historie beigefügt. Die Pläne werden in der Sitzung erläutert

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:                                          15.000,00 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:                                      4271400/ KS 61040               Produkt / Kostenträger:                                                    KT 51100104

 Haushaltsjahr:    2020

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 :  Übersicht Bebauungspläne

Anlage 2 :  Ausschnitt Flächennutzungsplan für den Bereich des Flugplatzes

Anlage 3 :  Ausschnitt Flächennutzungsplan mit der 4. Änderung östlich des Elbe-Seiten-

                  Kanals

Anlage 4 :  Antrag des Luftsportvereins

Anlage 5 :  Übersicht Historie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersicht B-Pläne (3028 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Ausschnitt F-Plan für den Bereich Flugplatz (213 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Ausschnitt F-Plan mit der 4. Änderung östlich des Elbe-Seiten-Kanals (248 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Luftsportverein_Flugplatz Bilmer Strauch_03.04.2019 (1225 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Historie (438 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Untersuchungen zum Artenschutz auf den Flächen vorzunehmen.