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Vorlage - VO/8446/19  

 
 
Betreff: Nahverkehrsplan: Liniennetzentwicklung, Haltestellenkonzept und Fahrplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Heilmann
Federführend:03 V ÖPNV und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
19.09.2019 
Sitzung des Verkehrsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Wie berichtet (VO/8219/19) befindet sich der Nahverkehrsplan aktuell in der Umsetzungsphase. Der Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Lüneburg) hat im zweiten Quartal 2019 im Hinblick auf die Umsetzung des Nahverkehrsplans die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu einer Arbeitsgruppe mit dem Verkehrsplanungsbüro VNO und dem Busunternehmen KVG eingeladen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppentätigkeit hat die Verwaltung versucht, noch Änderungen des künftigen Bedienungsangebotes im Sinne der städtischen Stellungnahme gegenüber dem Landkreis einzufordern. Maßstab hierbei war die Beschlusslage des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 23.08.2018 (vgl. VO/7902/18).

 

Der Rat hat nach Vorberatungen der Ortsräte sowie des Verkehrsausschusses und des Verwaltungsausschusses folgende Forderungen gegenüber dem Aufgabenträger erhoben, die mit städtischem Schreiben vom 27.08.2018 dem Landkreis mitgeteilt wurden:

 

        Verdichtung des Angebotes auf der Linie 5011 zwischen ZOB und Häcklingen Montags bis Freitags in der Hauptverkehrszeit auf einen 15-Minuten-Takt

 

        gewisse Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die eingesetzte Fahrzeugflotte (u.a. auch Barrierefreiheit und Klimatisierung)

 

        regelmäßige Evaluierung des zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 bereitgestellten ÖPNV-Angebotes mit dem Ziel, dass ein nicht nachfragegerechtes Angebot (Unterangebot) zur Aufstockung der Leistungen im Sinne eines bedarfsgerechten Grundangebotes gehört, für dessen Finanzierung allein der Landkreis als Aufgabenträger zuständig ist

 

        Festschreibung eines 300 m-Haltestellenradius als künftiges Grundangebot in Bezug auf die Erschließungsqualität im ÖPNV

        Hinsichtlich des seitens des Landkreises vorgeschlagenen Entfalls von Haltestellen (sog. Auflassung) hat sich die Hansestadt die Vorlage eines eigenen Vorschlages vorbehalten.

 

Bedauerlicherweise konnte sich die Hansestadt mit den von ihr o.g. erhobenen Forderungen weitestgehend nicht durchsetzen, weil der Landkreis davon ausgeht, mit den geplanten Leistungen ab Dezember 2019 im ÖPNV ein ausreichendes Grundangebot darzustellen.

 

Was die Auflassung von Haltestellen angeht, muss die Hansestadt dem Landkreis vereinbarungsgemäß Vorschläge unterbreiten. Zu berücksichtigen ist, dass es im Stadtgebiet eine Anzahl an Haltestellen gibt, die kaum frequentiert werden und bei denen im direkten Umfeld eine Alternativhaltestelle zur Verfügung steht. Zur allgemeinen Beschleunigung des ÖPNV schlägt die Verwaltung alle Haltestellen zur künftigen Auflassung vor, bei denen im Durchschnitt weniger als 20 Personen am Tag ein- und aussteigen und in weniger als 200 m Entfernung eine Alternativhaltestelle zur Verfügung steht.

 

Dabei werden die zentralen Kriterien im Linien- und Haltestellenkonzept der Hansestadt Lüneburg im Blick behalten:

 

  1. 300 m-Radius (Luftlinie), um eine optimale Bedienung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

 

  1. Möglichst kurze Fahrzeiten, die die Attraktivität sicherstellen.

 

  1. Erhalt von sogenannten Durchmesserlinien, wo möglich.

 

Diese Kriterien beachtend, schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Haltestellen zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 aufzulassen, bzw. zu verlegen. Weiterführende räumliche Darstellungen sind in der Anlage 1 – Präsentationsfolien beigefügt.

 

Linie

Haltestelle

Ein-/ Aussteiger pro Tag

Maßnahmen und Begründung

5005

Bernsteinstraße, einwärts

11

aufheben (Frequentierung + 250 m Abstand Imkerstieg)

5005

Bernsteinstraße, auswärts

16

aufheben (Frequentierung + 140 m Abstand Imkerstieg)

5005

Laffertstraße, einwärts

177

aufheben (Frequentierung nur aufgrund der Herderschüler + 120 m Abstand Witzendorffstraße)

5005

Laffertstraße, auswärts

29

aufheben (Frequentierung nur aufgrund der Herderschüler + 215 m Abstand Witzendorffstraße)

 

 

 

 

5007

Hasenburger Berg, einwärts

16

aufheben (Frequentierung + 155 m Abstand Zentralfriedhof, einwärts (Neubau))

5007

Hasenburger Berg, auswärts

22

aufheben (Frequentierung + 245 m Abstand Zentralfriedhof, auswärts)

5007

Lüner Rennbahn

3

aufheben (Beschleunigung der Linie 5007 für den Stadtbusverkehr, Ersatzhalt Schwarzer Weg 5007, 5900)

5007

Schlachthof

3

aufheben (Beschleunigung der Linie 5007 für den Stadtbusverkehr, Ersatzhalt Schwarzer Weg 5007, 5900)

5007

Edeka

0

aufheben (Beschleunigung der Linie 5007 für den Stadtbusverkehr, Ersatzhalt Artlenburger Landstraße 5900)

5007

Vrestorfer Weg, einwärts

5

aufheben (Beschleunigung der Linie 5007 für den Stadtbusverkehr, Ersatzhalt Artlenburger Landstraße 5900)

5007

Vrestorfer Weg, auswärts

25

aufheben (Beschleunigung der Linie 5007 für den Stadtbusverkehr, Ersatzhalt Artlenburger Landstraße 5900)

 

 

 

 

5009

Bei Mönchsgarten, einwärts

16

aufheben (Frequentierung + 200 m Abstand Psychiatrische Klinik)

5009

Bei Mönchsgarten, auswärts

15

aufheben (Frequentierung + 195 m Abstand Psychiatrische Klinik)

5009

Pumpstation, einwärts

3

aufheben (Frequentierung)

5009

Pumpstation, auswärts

3

aufheben (Frequentierung)

 

 

 

 

5010

Richard-Brauer-Straße, einwärts

24

wird nicht mehr angefahren, aufgrund Linienneuordnung 5004, 5009, 5010 (Ersatzhalt Wacholderweg)

5010

Richard-Brauer-Straße, auswärts

25

wird nicht mehr angefahren, aufgrund Linienneuordnung 5004, 5009, 5010 (Ersatzhalt Wacholderweg)

5010

Walter-Bötcher-Straße, einwärts

16

wird nicht mehr angefahren, aufgrund Linienneuordnung 5004, 5009, 5010 (Ersatzhalt Hagen Schule)

5010

Walter-Bötcher-Straße, auswärts

25

wird nicht mehr angefahren, aufgrund Linienneuordnung 5004, 5009, 5010 (Ersatzhalt Hagen Schule)

5010

Eisenwerk, einwärts

5

umbenennen in Gebrüder-Heyn-Straße, einwärts

5010

Eisenwerk, auswärts

13

aufheben (Frequentierung + 240 m Abstand Gebrüder-Heyn-Straße, auswärts)

5010

Gebrüder-Heyn-Straße, einwärts

6

aufheben (Frequentierung + 285 Abstand Eisenwerk, einwärts)

5010

Gebrüder-Heyn-Straße, auswärts

13

um 100 m Richtung Einmündung Gebrüder-Heyn-Straße verlegen

5010

Kurt-Höbold-Straße, einwärts

5

verlegen in die Otto-Brenner-Straße plus Neubau

5010

Kurt-Höbold-Straße, auswärts

15

verlegen in die Otto-Brenner-Straße plus Neubau

5010

Otto Brenner Straße, einwärts

16

aufheben (Frequentierung + 175 m Abstand Kurt-Höbold-Straße neu)

5010

Otto Brenner Straße, auswärts

17

aufheben (Frequentierung + 175 m Abstand Kurt-Höbold-Straße neu)

5010

Wilhelm-Fressel-Straße

30

aufheben (Ersatz Kurt-Höbold-Straße neu)

 

 

 

 

5012

Hans-Steffens-Weg, einwärts

77

um 200 m verlegen in Richtung Carl-Gottlieb-Scharff-Straße, zur besseren Abdeckung des Quartiers (Neubau)

5012

Hans-Steffens-Weg, auswärts

12

um 200 m verlegen in Richtung Carl-Gottlieb-Scharff-Straße, zur besseren Abdeckung des Quartiers (Neubau)

 

 

 

 

5014

Am Kreideberg, einwärts

23

aufheben (Frequentierung + 135 m Abstand zu Stöteroggestraße Süd)

5014

Am Kreideberg, auswärts

17

aufheben (Frequentierung + 140 m Abstand zu Stöteroggestraße Süd)

 

In der Sitzung wird die Verwaltung weitergehende Überlegungen zur möglichen zukünftigen Linienentwicklung vortragen, welche im Zuge der Entwicklung der Fahrplanentwürfe in der Zusammenarbeit von Landkreis, VNO, KVG und Hansestadt entstanden sind, jedoch über den Nahverkehrsplan hinaus gehen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: noch offen

c)  an Folgekosten: noch offen

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein    X  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: ---

 Produkt / Kostenträger: ---

 Haushaltsjahr: ---

 

e)  mögliche Einnahmen: ---

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Anlage/n:

 

Anlage 1 – Präsentationsfolien

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 – Präsentationsfolien (3374 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgelegten Haltestellenkonzept im Rahmen des Nahverkehrsplans wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.