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Sachverhalt: Wie berichtet (VO/8219/19) befindet sich der Nahverkehrsplan aktuell in der Umsetzungsphase. Der Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreis Lüneburg) hat im zweiten Quartal 2019 im Hinblick auf die Umsetzung des Nahverkehrsplans die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg zu einer Arbeitsgruppe mit dem Verkehrsplanungsbüro VNO und dem Busunternehmen KVG eingeladen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppentätigkeit hat die Verwaltung versucht, noch Änderungen des künftigen Bedienungsangebotes im Sinne der städtischen Stellungnahme gegenüber dem Landkreis einzufordern. Maßstab hierbei war die Beschlusslage des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 23.08.2018 (vgl. VO/7902/18).
Der Rat hat nach Vorberatungen der Ortsräte sowie des Verkehrsausschusses und des Verwaltungsausschusses folgende Forderungen gegenüber dem Aufgabenträger erhoben, die mit städtischem Schreiben vom 27.08.2018 dem Landkreis mitgeteilt wurden:
Verdichtung des Angebotes auf der Linie 5011 zwischen ZOB und Häcklingen Montags bis Freitags in der Hauptverkehrszeit auf einen 15-Minuten-Takt
gewisse Umwelt- und Qualitätsstandards in Bezug auf die eingesetzte Fahrzeugflotte (u.a. auch Barrierefreiheit und Klimatisierung)
regelmäßige Evaluierung des zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 bereitgestellten ÖPNV-Angebotes mit dem Ziel, dass ein nicht nachfragegerechtes Angebot (Unterangebot) zur Aufstockung der Leistungen im Sinne eines bedarfsgerechten Grundangebotes gehört, für dessen Finanzierung allein der Landkreis als Aufgabenträger zuständig ist
Festschreibung eines 300 m-Haltestellenradius als künftiges Grundangebot in Bezug auf die Erschließungsqualität im ÖPNV Hinsichtlich des seitens des Landkreises vorgeschlagenen Entfalls von Haltestellen (sog. Auflassung) hat sich die Hansestadt die Vorlage eines eigenen Vorschlages vorbehalten.
Bedauerlicherweise konnte sich die Hansestadt mit den von ihr o.g. erhobenen Forderungen weitestgehend nicht durchsetzen, weil der Landkreis davon ausgeht, mit den geplanten Leistungen ab Dezember 2019 im ÖPNV ein ausreichendes Grundangebot darzustellen.
Was die Auflassung von Haltestellen angeht, muss die Hansestadt dem Landkreis vereinbarungsgemäß Vorschläge unterbreiten. Zu berücksichtigen ist, dass es im Stadtgebiet eine Anzahl an Haltestellen gibt, die kaum frequentiert werden und bei denen im direkten Umfeld eine Alternativhaltestelle zur Verfügung steht. Zur allgemeinen Beschleunigung des ÖPNV schlägt die Verwaltung alle Haltestellen zur künftigen Auflassung vor, bei denen im Durchschnitt weniger als 20 Personen am Tag ein- und aussteigen und in weniger als 200 m Entfernung eine Alternativhaltestelle zur Verfügung steht.
Dabei werden die zentralen Kriterien im Linien- und Haltestellenkonzept der Hansestadt Lüneburg im Blick behalten:
Diese Kriterien beachtend, schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Haltestellen zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 aufzulassen, bzw. zu verlegen. Weiterführende räumliche Darstellungen sind in der Anlage 1 – Präsentationsfolien beigefügt.
In der Sitzung wird die Verwaltung weitergehende Überlegungen zur möglichen zukünftigen Linienentwicklung vortragen, welche im Zuge der Entwicklung der Fahrplanentwürfe in der Zusammenarbeit von Landkreis, VNO, KVG und Hansestadt entstanden sind, jedoch über den Nahverkehrsplan hinaus gehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: noch offen c) an Folgekosten: noch offen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein X Teilhaushalt / Kostenstelle: --- Produkt / Kostenträger: --- Haushaltsjahr: ---
e) mögliche Einnahmen: --- Anlage/n:
Anlage 1 – Präsentationsfolien
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Haltestellenkonzept im Rahmen des Nahverkehrsplans wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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