Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Mobilitätsbedürfnisse rund um den Lüneburger Bahnhof unterliegen seit Jahren einem exponentiellen Wachstum. Die Nutzungszahlen von Bus, Rad und Zug steigen seit Jahren stets an. Die Hansestadt Lüneburg hat in diesem Zuge in näherer Vergangenheit bereits Abhilfe geschaffen, indem sie den Zentralen Omnibusbahnhof ausgebaut und ein zweites Fahrradparkhaus errichtet hat. Von einem weiteren Anstieg der Pendlerzahlen ist auszugehen. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger reist auch zunehmend mit den Verkehrsträgern des Umweltverbundes. In diesem Zusammenhang versteht es die Hansestadt Lüneburg als ihre Aufgabe, eine komfortable und möglichst barrierefreie Infrastruktur am Bahnhof im Sinne der Inter- und Multimodalität bereitzustellen. Um dieser Entwicklung und Zielsetzung Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Planungen in Auftrag zu geben.
1. Die Deutsche Bahn hat verlautbaren lassen, dass sie sich wahrscheinlich im Dezember 2022 aus dem Reisezentrum am Bahnhof Lüneburg zurückziehen wird. Hintergrund ist, dass metronom sich im gültigen Verkehrsvertrag vom 09.12.2018 (Hansenetz) verpflichtet hat, Fahrkarten für den Nah- und Fernverkehr an einem Schalter zu verkaufen. Dabei steht es metronom frei, diesen Verkauf selbst, also mit eigenen Mitarbeitern, oder einem fachlich geeigneten Dienstleister zu beauftragen. Am Negativbeispiel Uelzen konnte man erkennen, dass es hier erhebliche Reibungsverluste zwischen DB-Vertrieb und metronom gegeben hat, da DB-Vertrieb eine Verkaufsstelle nicht wirtschaftlich betreiben kann und metronom auch zum Anfang Probleme hatte, dort geeignetes Personal zu finden. Auch die Mietforderungen der DB-Immobilien sind hoch. Daneben gibt es verschiedene Anbieter der DB, die den Verkauf übernehmen können. So hat es auch metronom im Bahnhof Uelzen geregelt. Laut dem beigefügten Zeitungsbericht könnte eine ähnliche Variante auch in Lüneburg denkbar sein. Daher hat Herr Oberbürgermeister Mädge im Januar 2019 Vorgespräche mit der DB, metronom und LNVG geführt, um möglichst frühzeitig eine Regelung für das Lüneburger Reisezentrum zu erreichen mit dem Ziel, dass dort Fahrkarten in der bisherigen Service-Qualität angeboten werden können. Weiterhin hat Herr Moßmann Gespräche mit dem HVV und der KVG aufgenommen, um dort die alten Pläne eines gemeinsamen Reisezentrums (Mobilitätszentrale) im Lüneburger Bahnhof weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht die Sicherstellung des Fahrkartenverkaufs für den Nah- und Fernverkehr und die Ergänzung um Beratung und Verkauf zu allen anderen in Lüneburg verfügbaren Mobilitätsangeboten an diesem zentralen Ort. Mit allen Beteiligten wurde vereinbart, dass die Gespräche weitergeführt werden, um eine wirtschaftlich organisatorische und fachlich sinnvolle Lösung zu finden und um weiterhin ein Angebot für die Fahrgäste für alle Fahrkarten des Nah- und Fernverkehrs auch zukünftig im persönlichen Verkauf sicherzustellen.
2. Durch die elementaren Verbesserungen im Nahverkehrsplan des Landkreises ab Dezember 2019 werden mehr Busgäste, die die Hansestadt Lüneburg mit der Bahn und den Regionallinien erreichen, am Bahnhof in einen Stadtbus umsteigen. Diese zusätzlichen Umstiege muss man im Blick haben. Vor dem Hintergrund, dass die Taktung auf metronom und DB optimiert wird, werden mehr Busse gleichzeitig am ZOB ankommen und abfahren. Es kann zu Engpässen an den Busstiegen kommen. Auch heute parken einige Linien „in zweiter Reihe“. Diese Entwicklung gilt es, wie in den letzten 20 Jahren, intensiv vorausschauend zu beobachten und rechtzeitig Überlegungen anzustellen, zusätzliche Kapazitäten im Bahnhofsumfeld zu schaffen. Dabei ist der jetzige Busparkplatz an der Busschleife konzeptionell für die Zukunft als Haltestelle mit einzubeziehen. Gleichzeitig müssen mehr Busabstellanlagen im südlichen Bahnhofsbereich vorgehalten werden.
3. Das Thema Fahrradfahren beschäftigt Politik und Verwaltung gleichermaßen seit einigen Jahren. Die Verwaltung nimmt die jüngsten Diskussionen aus dem Verkehrsausschuss auf und schlägt vor, das Fahrradparken konzeptionell im Bahnhofsbereich neu zu denken.
Einzubeziehen ist dabei sowohl das kostenlose Fahrradparkhaus, der kostenpflichtige RadSpeicher, der Bahnhofsvorplatz sowie das nähere Bahnhofsumfeld.
Folgende Ziele sollten aus Sicht der Verwaltung angestrebt werden:
Schaffung eines modernen, einheitlichen Diebstahlschutzsystems für den RadSpeicher sowie neu einzurichtender Schließfachanlagen, Umplanung des Bahnhofsvorplatzes im Sinne der Barrierefreiheit eine signifikante Erhöhung der Abstellkapazitäten, unter anderem auf der Ostseite der Gleisanlagen und in den beiden RadSpeichern. Zusätzlicher dritter Standort (Radspeicher) an der Busschleife für E-Bikes und für Lastenräder in gesicherten Boxen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, eine ganzheitliche und verkehrsträgerübergreifende Betrachtung des Bahnhofsumfeldes zwischen der Bleckeder Landstraße und dem Ende der südlichen Bebauung des Bahnhofes anzustellen.
Er erscheint daher auch sinnvoll, die bisherigen Überlegungen zur Umgestaltung des Radspeichers für 2019 zurückzustellen und die konzeptionellen Ansätze weiterzuentwickeln. Somit kann die zeitnahe Aufnahme von Grundlagenermittlungen und Vorplanungen einen entsprechenden Förderantrag für die Sanierung des ersten RadSpeichers sowie für die Planung eines dritten RadSpeichers in der Nähe der Südkurve unterstützen.
Die Finanzierung könnte aus dem Budget 72000ERGR erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca. 1.000 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 35.000 € c) an Folgekosten: unmittelbar keine; nach Vorliegen der Ergebnisse der Vorplanungen ist der Verkehrsausschuss erneut zur Beratung einzuberufen. Im Rahmen der Haushaltsplanung müssten dann entsprechend Mittel eingeplant werden. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, aus dem Budget 72000 Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000 / 72120 Produkt / Kostenträger: 541002 / 54100202 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: im Rahmen der späteren Umsetzung werden, wo möglich, Fördermittel eingeworben, bei Bund, Land und Kreis.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Planungen
1. zu einer Mobilitätszentrale ab 2022 2. Prüfung einer Erweiterung des ZOB in Verbindung mit einer Weiterentwicklung des Bahnumfeldes, insbesondere des Fahrradparkens aufzunehmen.
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