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Vorlage - VO/8443/19  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben für den Um- und Ausbau des Nebengebäudes II der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule für die Nutzung als Förderschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.06.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Oberschule Am Wasserturm benötigt aufgrund der Schülerzahlprognose und dem besonderen integrativen Ansatz für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zusätzliche Räumlichkeiten. Der zusätzliche Raumbedarf kann im Schulgebäude an der Haagestraße nicht mehr abgebildet werden. Bereits jetzt wurden die Unterrichtsräume im Haupthaus durch Klassencontainer auf dem Schulhof ergänzt. Zur Erweiterung der Oberschule ist beabsichtigt, das Hauptgebäude der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule für den Oberschulbetrieb umzubauen. Hierzu und für den Umbau am Haupthaus in der Haagestraße stehen u.a. Mittel aus dem Integrationsfonds des Landes Niedersachsen bereit.

 

Mit Ratsbeschuss vom 21.05.19 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Korrektur des Ablehnungsbescheides vom 24.04.19 zur Fortführung des Sekundarbereichs I (Klasse 5 -10) der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen zu stellen. Der Rat hat damit beschlossen, die Förderschule „L“ (im Rahmen der durch die Landesregierung Niedersachsen ermöglichten Öffnungsklausel) fortzusetzen und den Eltern damit die Wahlfreiheit zu geben, ihre Kinder in einer Regelschule im Rahmen der Inklusion oder an einer Förderschule unterrichten zu lassen. Für eine Fortführung der Förderschule Lernen mit einer kompletten Einzügigkeit besteht ein Raumbedarf, der sich zusammen mit dem Raumbedarf der Oberschule Am Wasserturm nicht im Hauptgebäude der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule unterbringen ließe. Es ist daher angedacht, dass Nebengebäude auf der Liegenschaft für den Förderschulbetrieb umzubauen. Die ursprünglich für das Gebäude vorgesehene Verwaltungsnutzung wird zurückgestellt.

Eine Überprüfung des Raumprogrammes einer einzügigen Förderschule hat ergeben, dass die erforderlichen Räume im Nebengebäude dargestellt werden können. Der Werk- und Technikbereich sowie die Lehrküche mit Speiseraum können weiterhin im Anbau des Hauptgebäudes verbleiben und – unabhängig von der Oberschule im Hauptgebäude - genutzt werden. Die Nutzung der Aula sowie der Fachunterrichtsräume für Chemie, Physik und Biologie kann im Hauptgebäude in Kooperation mit der Oberschule Am Wasserturm erfolgen.

Das Nebengebäude soll nicht nur provisorisch für die Nutzung eines Förderschulbetriebs ausgebaut, sondern umfassend saniert werden, so dass das Gebäude auch für Nachfolgenutzungen gerüstet ist. Der Um- und Ausbau umfasst somit auch den Einbau eines Aufzuges für die barrierearme Erschließung sowie die umfassende Erneuerung der Haustechnik. Für den Schulbetrieb werden zudem eine Hausalarmanlage sowie Akustikdecken in den Unterrichtsräumen eingebaut. Einschließlich der Ausstattungskosten beläuft sich die Kostenschätzung auf 960.000 Euro. Für die Deckung dieses Finanzbedarfs wurden mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 keine Mittel bereitgestellt. Für den Um- und Ausbau des Nebengebäudes zur Förderschule besteht somit ein Finanzbedarf, der außerplanmäßig zu decken ist.

 

Die Mittel, die ursprünglich für den Umbau des Gebäudes für eine Verwaltungsnutzung vorgesehen waren, können nicht in voller Höhe für den Um- und Ausbau als Schulgebäude herangezogen werden, weil diese Mittel zumindest in Teilen für die Bereitstellung von Ersatzflächen für die Verwaltung benötigt werden.

 

Zur Gegenfinanzierung des außerplanmäßigen Bedarfs wird daher eine Deckung aus mehreren Investitionsvorhaben vorgeschlagen:

 

-          400.000 Euro aus der Investition 01-111-010 Verwaltungsgebäude (HH-Rest)

-          160.000 Euro aus der Investition 01-522-003 Wohnungsbauprogramm        

-          sowie eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2019 und dem dazugehörigen Mittelansatz über 400.000 Euro aus der Investition 01-315-018 Stadtteilhaus Oedeme.

 

Damit können die Aufträge für Planung und Umsetzung für den Um- und Ausbau im Jahr 2019 beauftragt und in den Jahren 2019 und 2020 ausgeführt werden.

 

Sollten der Neubau des Stadtteilhauses Oedeme sowie der Aus- und Umbau zur Förderschule beide im geplanten Umfang umgesetzt werden, ist im Haushaltsplan 2020 eine Aufstockung des Mittelansatzes erforderlich.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  60 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  rd. 960.000 Euro

c)  an Folgekosten: lfd. Bewirtschaftungskosten für das Gebäude  

d) Haushaltsrechtlich gesichert: 

Ja, durch Bereitstellung der Mittel im Zuge dieser außerplanmäßigen Ausgabe, der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung aus dem Vorhaben ‚Stadtteilhaus Oedeme‘ und einer haushalterischen Bereitstellung von Mittel im Jahr 2020 im Umfang von 400.000 Euro.

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  55810 Johannes-Rabeler-Schule 

 Produkt / Kostenträger:        22100102 Bereitstellung Förderschule

 Haushaltsjahr:                      2019/2020

 

e)  mögliche Einnahmen: keine  

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Anlage/n: keine

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der außerplanmäßigen Auszahlung für den Um- und Ausbau des Nebengebäudes II auf der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule gemäß § 117 NkomVG wird zugestimmt.

  

Die Deckung erfolgt:

-          in Höhe von 400.000 Euro aus den Haushaltsresten der Investitions-Nr. 01-111-010 Verwaltungsgebäude

-          in Höhe von 160.000 Euro aus dem Haushaltsansatz der Investitions-Nr. 01-522-003 Wohnungsbauprogramm 

-          in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 Euro aus dem Haushalt 2019 sowie dem dazugehörigen Mittelansatz 2020 zu Lasten der Investitions-Nr. 01-315-003 Stadtteilhaus Oedeme.