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Sachverhalt: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 entschieden, dass das bisherige Grundsteuerrecht verfassungswidrig ist. Hauptgrund ist, dass die Einheitswerte – Ausgangspunkt jeder Berechnung - veraltet sind und somit keine gerechte Besteuerung mehr gewährleistet werden kann. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31.12.2019 zur Neuregelung der Einheitswertermittlung gegeben, andernfalls dürfe die Grundsteuer nicht mehr auf Basis des geltenden Rechts erhoben werden.
Das Bundesfinanzministerium hat am 9. April 2019 Referentenentwürfe für ein Reformpaket zur Anpassung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts an die Vorgaben des Verfassungsgerichts vorgelegt. Die Entwürfe lassen die wesentlichen Strukturmerkmale der heutigen Grundsteuer unverändert:
- Bei Verabschiedung des Gesetzespakets bleibt es bei einer bundesgesetzlichen Regelung, - einer wertorientierten Bemessungsgrundlage und - einem gemeindlichen Hebesatzrecht.
Zudem bleiben die Finanzämter für die Grundstücksbewertung und die Städte und Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zuständig.
Dem neuen Bewertungskonzept liegen allgemein anerkannte Fachmethoden der Immobilienbewertung zugrunde. Dabei werden allerdings viele Pauschalierungen vorgenommen, um den Aufwand für die Steuerpflichtigen und für die Finanzverwaltungen möglichst gering zu halten. Im Ergebnis erfüllen die Entwürfe alle bisher vom Deutschen Städtetag formulierten Anforderungen an eine Grundsteuerreform.
Die Vorlage der Referentenentwürfe stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer Grundsteuerreform dar. Gleichwohl ist derzeit noch immer völlig offen, ob das Reformkonzept in Bundestag und Bundesrat mehrheitsfähig wird und welche Modifikationen gegebenenfalls noch im Zuge der Ressort-Abstimmung vorgenommen werden.
Laut Steuerschätzung vom Mai 2019 können die Kommunen im kommenden Jahr mit 14,5 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer rechnen – Geld, das auch in Lüneburg für die Finanzierung vieler städtischer Aufgaben und Infrastruktur unentbehrlich ist. Im Jahr 2019 werden in der Hansestadt Lüneburg rund 14 Millionen Euro Grundsteuer erwartet. Das ist mit rd. 5% der Gesamteinnahmen eine seit Jahren konstante und verlässliche Größenordnung zur Stabilisierung des städtischen Haushaltes.
Diese Einnahmen dürfen nicht gefährdet werden. Das Gesetzgebungsverfahren muss deshalb unbedingt noch vor der Sommerpause auf den Weg kommen. Die Verantwortung dafür liegt allein bei Bund und Ländern.
Durch die als Anlage 1 beigefügte Muster-Resolution des Nds. Städtetages, die derzeit in vielen Städten und Gemeinden diskutiert wird, wird eindringlich an Bund und Land appelliert, sich endlich zu einigen. Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich auch die Kommunen klar zur Reform der Grundsteuer und dem damit verbundenen Ziel der Aufkommensneutralität bekennen.
Für weitere Informationen:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: rd. 14 Mio. EUR/Jahr
Resolution „Grundsteuerreform umgehend auf den Weg bringen“ NST-Info-Beitrag Nr. 2.25 / 2019
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beigefügte Resolution „Grundsteuerreform umgehend auf den Weg bringen – den Bankrott der niedersächsischen Kommunen abwenden!“
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