Prüfungsmitteilung | Sachverhaltsdarstellung Hansestadt Lüneburg |
1 Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse (Seiten 3 – 7) Bei mehr als der Hälfte der Betrauungsakte fehlten die Überkompensationskontrollen, um feststellen zu können, ob ggf. eine zu hohe Beihilfe gewährt wurde. Für weniger als die Hälfte der Betrauungsakte hielten Kommunen, die für eine Überkompensationskontrolle notwendigen beihilfespezifischen Informationen, wie Trennungsrechnungen oder Beihilfeberichte, vor. Bei Plausibilitätsprüfungen waren vorhandene Informationen mangels Aussagekraft zu dem häufig nicht geeignet, um wirksame Überkompensationskontrollen durchführen zu können. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt den Kommunen mindestens folgende beihilferelevante Informationen vorzuhalten: - Betrauungsakte mit den Informationen (Unterlagen), aus denen die Begründung erkennbar ist, wie DAWI zu Dienstleistungen, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, in den Betrauungsakten abgegrenzt wurden, - nach DAWI und Dienstleistungen, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, aufgegliederte Wirtschaftspläne, um Transparenz über die Höhe der Ausgleichsleistungen zu ermöglichen, - Jahresabschlüsse und Prüfberichte der betrauten Unternehmen sowie die in den Betrauungsakten vorgesehenen Beihilfe-berichte oder Trennungsrechnungen, - die Ergebnisse der Kontrollen von Überkompensationen mit Nachweisen zum Umgang mit Überkompensationen (z.B. Rückforderungen). | Die Überkompensationskontrolle wird jährlich bei den Jahresabschlussarbeiten der AGL durchgeführt. Überzahlte Beträge werden insbesondere im Bereich der Abwasser-beseitigung erstattet. Bei der LHG ist es zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht möglich gewesen, da noch kein Jahresabschluss nach Betrauung vorlag. Die Unterlagen werden im Rahmen des Beteiligungscontrollings vorgehalten. |
2 Prüfungsanlass und Durchführung (Seiten 8 – 10) | Keine Anmerkungen |
3 Betrauungsakte – Anforderungen und Risiken (Seite 11) | Keine Anmerkungen |
3.1 Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) (Seite 12) In allen Betrauungsakten wurde plausibel das allgemeine wirtschaftliche Interesse an den Tätigkeiten beschrieben. Das Marktversagen hingegen wurde lediglich in einem der 47 untersuchten Betrauungsakte ansatzweise begründet. Bei den anderen 46 Betrauungsakten konnte das Marktversagen lediglich aus dem beschriebenen Gesellschaftszweck „herausgelesen“ werden. | Die Hansestadt Lüneburg hat in Ihren 2 Betrauungen insbesondere das gemeinwirtschaftliche Interesse beschrieben. Daraus ergibt sich das partielle Marktversagen. |
3.2 Abgrenzung von DAWI zu Dienstleistungen, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind (Seiten 13 – 14) 35 Betrauungsakte enthielten eine derartige Abgrenzung von DAWI zu Dienstleistungen, die nicht im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegen. In der Regel wurde in Betrauungsakten bei Unternehmen, die ausschließlich DAWI wahrnahmen, auf eine Abgrenzung verzichtet. | So bei der LHG. So bei der AGL. |
3.3 Ausgleichsleistungen (Seite 14) Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt, zulässige Ausgleichsleistungen im Betrauungsakt möglichst breit und umfassend zu beschreiben. So steht es der Kommune frei, ihren Unternehmen Zuwendungen in jeder denkbaren Art zu gewähren, ohne gegen Vorgaben der Betrauung zu verstoßen oder diese ggf. anpassen zu müssen. | Bei der LHG im Betrauungsakt beschrieben. Bei der AGL jährliche Festlegung über Wirtschaftsplan und Jahresabschluss, inklusive Weisungsbeschlüsse mit Hinweis auf den Freistellungsbeschluss. |
3.4 Verweis auf den Freistellungs-beschluss (Seite 15) | Die Hansestadt Lüneburg verweist auf den Freistellungsbeschluss. |
3.5 Aufbewahrungsfristen im Freistellungsbeschluss (Seite 16) | Keine Anmerkungen |
4 Umsetzung der Betrauungsakte 4.1 Kontrolle von Überkompensationen (Seiten 16 – 18) Die überörtliche Kommunalprüfung fordert die Kommunen auf, unterlassene Überkompensationskontrollen unverzüglich nachzuholen. | Erfolgt bei der Hansestadt Lüneburg durch das Beteiligungscontrolling seit Betrauung. |
4.2 Dokumentation (Seiten 18 – 20) Aus der Erfahrung dieser Prüfung heraus empfiehlt die überörtliche Kommunalprüfung den Kommunen mindestens folgende beihilferelevante Informationen zu den Akten zu nehmen: (Aufzählung siehe Prüfungsmitteilung) | Bei der LHG wird es zurzeit umgesetzt. Bei der AGL erfolgt es seit Betrauung durch das Beteiligungscontrolling. |
4.3 Berichterstattung (Seiten 20 – 21) | Die Hansestadt Lüneburg hat fristgerecht an das Wirtschaftsministerium gemeldet. |
4.4 Prüfung 4.4.1 Vorgaben in Betrauungsakten (Seiten 21 – 22) Die im Betrauungsakt vorgesehenen Testate sind von den Kommunen von den zur Vorlage verpflichteten Stellen unverzüglich einzufordern. | Bei der LHG wird es im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 erfolgen. Bei der AGL sind solche Testate im Betrauungsakt nicht vorgesehen. Auch künftig ist eine „freiwillige“ Testierung durch die Wirtschaftsprüfer bei der AGL nicht vorgesehen, da ausschließlich DAWI Leistungen erbracht werden und eine Trennungsrechnung nicht erforderlich ist. |
4.4.2 Freiwillige Prüfungen beihilfe-rechtlicher Sachverhalte (Seite 22 - 23) Unter dem Aspekt der Risikovermeidung begrüßt die überörtliche Kommunalprüfung ausdrücklich eine Überprüfung der beihilferechtlichen Betätigung durch Rechnungsprüfungsämter oder Wirtschaftsprüfer. Sie empfiehlt, wenn ein Betrauungsakt vorhanden ist, eine Prüfung der mit dem Beihilferecht zusammenhängenden rechtlichen Risiken vorzunehmen. Die Prüfungsaufträge für die Jahresabschlussprüfung sollten daher grundsätzlich um IDW PS 700 erweitert werden. | Für die AGL auch künftig nicht vorgesehen. Die AGL ist nach dem „Münchner-Modell“ betraut. Die Prüfungen erfolgen kontinuierlich und unterjährig durch das Beteiligungscontrolling. |
4.4.3 Defizite bei den beihilferechtlichen Testaten (Seite 23) | Keine Anmerkungen |
5 Kommunales Beihilfemanagement 5.1 Organisation des EU-Beihilfe-managements (Seiten 24 – 25) Eine Kommune führte regelmäßig einen systematischen Check aller ihrer Beteiligungsunternehmen mit Hilfe einer „Beihilfetabelle Beteiligungen“ durch. Aus Sicht der überörtlichen Kommunalprüfung war dies ein empfehlenswertes und pragmatisches Vorgehen. Die überörtliche Kommunalprüfung empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung des Beteiligungsportfolios, um feststellen zu können, ob (weitere) beihilferechtliche Maßnahmen notwendig sind. | Das Beteiligungscontrolling der Hansestadt Lüneburg führt seit 2014 regelmäßig dokumentierte Beihilfechecks durch. Die Unterlagen wurden den Prüfern zur Verfügung gestellt. |
5 Kommunales Beihilfemanagement 5.2 Externe Beratung (Seiten 25 - 26) Die überörtliche Kommunalprüfung stellte fest, dass die intern gefertigten Betrauungsakte qualitativ vergleichbar mit den Betrauungsakten waren, die mit Hilfe externer Beratung erstellt wurden. | Die Hansestadt Lüneburg hat keine externe Beratung in Anspruch genommen. Es werden regelmäßig Seminare und Fortbildungen zum EU-Beihilferecht besucht und dadurch Netzwerke geknüpft. |
6 Stellungnahmen der Kommunen und des Wirtschaftsministeriums (Seiten 27 - 28) | Die Notwendigkeit zur Abgabe einer Stellungnahme wurde seitens der Hansestadt Lüneburg nicht gesehen. |