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Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung den Vorschlag gemacht, nur noch für maximal 2 Fraktionssitzungen im Monat Sitzungsgelder zu zahlen. Dadurch ergäbe sich eine jährliche Einsparsumme in Höhe von ca. 10.000 €. Ein
Ratsbeschluss zur Einsparung von 10.000 € jährlich wurde im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2004 am 09.12.03 gefasst. Über die Regelung, wie dies
erreicht werden soll, konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, deshalb
wurde die Beschlussfassung darüber auf die Ratssitzung im Januar 2004 vertagt. Folgende
Vorschläge sind von den Fraktionen gemacht worden: Gruppe
SPD/FDP: Keine
Beschränkung der abrechnungsfähigen Fraktionssitzungen, statt dessen Verzicht
der Ratsmitglieder auf monatlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 €. Dies
ergäbe eine Einsparung von 10.080 € im Jahr. CDU-Fraktion:
Erstattung
von Sitzungsgeldern für bis zu 36 Fraktionssitzungen pro Fraktion und Jahr (das
entspricht 3 Fraktionssitzungen im Monat). Legt
man die Vergleichsrechnung für die Fraktionssitzungen im Jahr 2002 zugrunde, in
dem eine Summe von rd. 32.840 € für insgesamt 136 Fraktionssitzungen gezahlt
wurde, (davon entfielen auf die SPD-Fraktion 46 Sitzungen, auf die CDU-Fraktion
34 Sitzungen, auf die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 45 Sitzungen und auf die
FDP-Fraktion 11 Sitzungen), dann ergäbe sich mit diesem Vorschlag allerdings
nach folgender Berechnung nur eine Einsparsumme von 2.600 € im Jahr. SPD-Fraktion
(19 Mitgl. X 20 €) = 380 €/Sitzung
X 36 13.680
€ CDU-Fraktion
(15 Mitgl. X 20 €) = 300 €/Sitzung
X 36 10.800
€ Grünen-Fraktion
(5 Mitgl. X 20 €) = 100
€/Sitzung X 36 3.600 € FDP-Fraktion
(3 Mitgl. X 20 €) = 60 €/Sitzung X 36 2.160 € Gesamtbetrag 30.240
€
(Falls die FDP-Fraktion weiterhin nur eine Fraktionssitzung im Monat durchführen würde, würde sich die Einsparsumme um 1.440 € (60 € X 24 Sitzungen) erhöhen und läge dann bei 4.040 €.) Der Vorschlag der CDU-Fraktion erreicht damit nicht das Einsparpotential gem. Ratsbeschluss vom 09.12.03. Um
den Arbeitsaufwand bei der Abrechnung nicht zu erhöhen, sollte der Betrag von
20 € monatlich pauschal von der Aufwandsentschädigung einbehalten werden. Dazu
wäre eine Einverständniserklärung der einzelnen Ratsmitglieder notwendig. Im
Fall, dass nicht alle Ratsmitglieder eine solche Einverständniserklärung
unterschreiben wollen, wäre eine Änderung der Satzung über die Entschädigung
der Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen notwendig. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlage: Einverständniserklärung
Der
Rat der Stadt Lüneburg wird um Entscheidung gebeten. |
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