Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Ergebnishaushalt 2019 stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts im Teilhaushalt 05021 „Maßnahmen zur Förderung des Sports“ Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung.
Die Summe der von 6 Lüneburger Sportvereinen für das Haushaltsjahr 2019 neu beantragten plus die bereits im Haushaltsjahr 2018 genehmigten und im Jahr 2019 als zweite Rate auszuzahlender Zuschüsse von zwei Vereinen beläuft sich auf insgesamt 35.925,00 €, so dass Restmittel in Höhe von 4.075,00 €. Die genaue detaillierte Übersicht der Zuschussanträge kann der Anlage 1 „Anträge Sportfördertopf“ entnommen werden.
Somit können alle beantragten Maßnahmen entsprechend der Anlage 1 bezuschusst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 65,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 35.925,00 € c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 / 4318110 Produkt / Kostenträger: 42100102 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Sportauschuss möge beschließen, die von den Vereinen beantragten Zuschüsse aus dem Sportfördertopf gemäß der Anlage - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 - auszuzahlen.
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