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Vorlage - VO/8383/19  

 
 
Betreff: Sachstand und Auswirkungen zum 'DigitalPakt Schule' auf die Schulen in Lüneburger Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 12 - EDV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
10.05.2019 
Gemeinsame Sitzung des Bau- und Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen.

Am 30. April 2019 teilte das Niedersächsische Kultusministerium mit, dass die Landesregierung den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen wird. Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie, über die die Schulträger ab diesem Zeitpunkt Mittel beantragen können, ist derzeit bei der Landesregierung in Vorbereitung. Die verwaltungstechnische Abwicklung ist über ein Kommunales Investitionsprogramm (KIP-Mittel) vorgesehen.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen bis 2024 über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen zur Verfügung.

Der Richtlinienentwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt sieht die Förderung der Schulen über zwei Säulen vor: Zum einen soll es einen Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Mit diesen rund 90 Millionen Euro (rund 19 Prozent der Gesamtsumme) steht den Schulen ein Basisbetrag zur Verfügung. Der Sockel muss vom Schulträger jeder einzelnen Schule verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag.

Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Kommunen entsprechend der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich und bedarfsgerecht aufteilen.

 

Die Hansestadt Lüneburg bearbeitet die Umsetzung des DigitalPakts Schulen in den Fachbereichen Familie und Bildung, Gebäudewirtschaft und dem Bereich EDV zusammen mit den Schulen in städtischer Trägerschaft.

Zielsetzung der Mittelverwendung ist es die Lüneburger Schulen so zu versorgen, dass eine funktionssichere und leistungsstarke digitale Infrastruktur geschaffen wird und damit die technischen Voraussetzungen bestehen, den Schulen zusätzlich zu der vorhandenen Ausstattung im Rahmen der Förderung den Zugang und die Anwendung weiterer digitale Medien als Lernwerkzeug zur Verfügung stellen zu können.

Grundlage bilden die pädagogischen Medienkonzepte der Schulen. Für jede Schule ist ein solches Medienkonzept vorhanden und wird derzeit -soweit erforderlich-  von den Schulen aktualisiert.

Außerdem sind die Schulleitungen aufgefordert, eine Rückmeldung über zusätzlich benötigte EDV-Ausstattungen zu geben, welche dann im Rahmen der digitalen Bildung genutzt werden. Hierzu wurden den Schulen vorbereitete Formulare zur Verfügung gestellt.

Diese Vorarbeiten sind erforderlich, um die Mittel beim Land beantragen und abrufen sowie der Zielsetzung entsprechend verwenden zu können.

 

Nach Rückmeldung aller Schulleitungen zur zusätzlichen EDV-Ausstattung können die notwendigen Mitarbeiter-Ressourcen für den EDV-Betrieb bestimmt werden.

Bereits bekannt ist: Für den flächendeckenden WLAN-Betrieb wird 1/2 Stelle benötigt. In den Grundschulen fehlen heute bereits 3 Stellen für den pädagogischen EDV-Betrieb. Durch eine Ausweitung der pädagogischen EDV wird 1 weitere Stelle notwendig. Im Bereich der Weiterführenden Schulen wird mit einer Aufstockung von 2 Stellen gerechnet.

Die Finanzierung der 6 1/2 Stellen für den EDV-Betriebs ist nach aktuellem Stand nicht über den DigitalPakt Schule möglich.

 

Zu der jetzigen digitalen Ausstattung an den Schulen sowie zu den angestrebten Standards wird in der Sitzung vorgetragen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: genaue Höhe der Aufwendungen sind noch nicht für

                                                               alle Schule bezifferbar

c)  an Folgekosten: für die fortlaufende Aktualisierung  

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja:      01-243-015 Projekt DigitalPakt

 Teilhaushalt / Kostenstelle:   diverse Schulen 

 Produkt / Kostenträger:         Schulen

 Haushaltsjahr:                   2019 - 2024

 

e)  mögliche Einnahmen: Einnahmen aus der Förderung durch den DigitalPakt Schulen

 

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Anlage/n: keine

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.