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Sachverhalt: Es wird zunächst Bezug genommen auf die Vorlage VO/8085/18, mit der die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 15.11.2018 über den Sachstand der Tätigkeit der "Arbeitsgruppe Feuerwehr Lüneburg 2025" sowie zum "Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" berichtet hatte. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Fa. FORPLAN als Teilergebnis der Gesamtbegutachtung die IST-Analyse, die Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie die Schutzzieldefinition erarbeitet. Die Verwaltung hatte zudem darüber informiert, dass das beauftragte Ingenieurbüro als Ergebnis des Gutachtens u.a. die Entwicklung eines dritten Feuerwehrstandortes empfehlen und das Ziel der Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades personellen Mehrbedarf zwangsläufig bedeuten wird.
Dem Entwurf des Gutachtens wurde das noch ausstehende SOLL-Konzept hinzugefügt und der Gutachtenentwurf damit vervollständigt. Ergänzend zur Vorlage VO/8085/18 werden mit dieser Vorlage nunmehr die Eckpunkte des SOLL-Konzeptes vorgestellt.
Im Rahmen des SOLL-Konzeptes werden auf Grundlage der IST-Analyse Maßnahmen erläutert, die zur Erreichung des empfohlenen Schutzzieles beziehungsweise zur Sicherstellung der Qualitätskriterien "Hilfsfrist", "Funktionsstärke", "Einsatzmittel" und "Erreichungsgrad" notwendig sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind den nachfolgenden Themenbereichen zugeordnet:
1. Verbesserung der Schutzzielerreichung (Anpassung der Standortstruktur, Verbesserung der Ausrückzeiten und sonstige Maßnahmen) 2. Personal (Ehrenamtliches Personal und Hauptamtliches Personal) 3. Fahrzeugkonzept (Standorte Mitte, Süd und "Ost") 4. Notwendige Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern Mitte und Süd.
Ausgangspunkt der weiteren Betrachtung ist dabei das Ergebnis der IST-Analyse, nach der -unter Außerachtlassung der personellen Komponente - derzeit ein maximaler Schutzzielerreichungsgrad von rund 52 % gewährleistet werden kann. Bestimmende Faktoren sind hierbei die Personalverfügbarkeit sowie die zeitliche Erreichbarkeit von Teilen des Stadtgebietes. Weil ausschließlich "weiche Maßnahmen" diese Problematik nicht beheben könnten, sind nach der gutachterlichen Bewertung strukturelle Anpassungen notwendig. Dies deckt sich mit der Einschätzung der "Arbeitsgruppe Feuerwehr Lüneburg 2025".
1. Verbesserung der Schutzzielerreichung Das Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg ist (mittlerweile) strukturell zu groß, um es mit zwei Feuerwehrstandorten abdecken zu können. Hinzu kommen weitere absehbare strukturelle Veränderungen (Gebietsentwicklungen).
Als anzustrebenden Schutzzielerreichungsgrad hat die Fa. FORPLAN den nach ihrer Aussage für Freiwillige Feuerwehren bundesweit etablierten Wert von 80 % angenommen bzw. empfohlen. Das bedeutet, dass bei dem angenommenen Szenario "kritischer Wohnungsbrand" (Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus mit verrauchtem Rettungsweg und einer vermissten Person) in 80 % der Fälle das Eintreffen von 9 Einsatzkräften (Löschgruppe) innerhalb von 8 Minuten ab Alarmierung gewährleistet sein soll. Dem zugrunde liegt das Qualitätskriterium für die Bewertung von Feuerwehren in Städten, das die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) definiert hat und das sich zu einer allgemein anerkannten Regel der Technik entwickelt hat. Hervorzuheben ist aber, dass andere Bundesländer von vornherein oder auch unter bestimmten Voraussetzungen als Planungsgrundlage für die Eintreffzeit 10 Minuten ansetzen.
Auf der Basis der Lage der vorhandenen beiden Standorte "Mitte" und "Süd" wird daher vorgeschlagen, einen dritten Feuerwehrstandort "Ost" zu entwickeln, der nach der Empfehlung der Fa. FORPLAN zur bestmöglichen Abdeckung des Stadtgebietes optimalerweise am Kreuzungspunkt Dahlenburger Landstraße/Theodor-Heuss-Straße verortet und mit einer hauptamtlichen Besetzung zu allen Tageszeiten (24/7) betrieben werden sollte, zugleich aber als Ausrücke-Standort auch für ehrenamtliche Kräfte dient (vgl. auch Ausführungen unter 2. Personal).
Als Gründe hierfür werden genannt:
- bestmögliche räumliche Abdeckung des Stadtgebietes unter Sicherstellung von Ausrückezeiten, die in einem freiwilligen System nicht geleistet werden können, - Entlastung des Ehrenamtes auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen (insbesondere von Kleineinsätzen), - Anpassung der Feuerwehr an das steigende Risikopotenzial der Hansestadt Lüneburg.
Ferner wird das Potenzial gesehen, an den vorhandenen Standorten durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen die Ausrückezeiten zu verbessern.
Geprüft werden sollte nach der Empfehlung des Gutachters auch der Einsatz einer Verkehrszeichenbeeinflussung für den Standort Mitte. Im Idealfall könne damit zu verkehrsungünstigen Zeiten die Erreichbarkeit einer vergleichbaren Analyse zu verkehrsgünstigen Zeiten erreicht und damit ebenfalls zu einer Verbesserung des Schutzzielereichungsgrades beigetragen werden. Dies bedürfe allerdings einer ergänzenden Untersuchung insb. auch im Hinblick auf die Kostenfolge.
2. Personal a) ehrenamtliches Personal Auch nach der Empfehlung des Gutachtens soll die Feuerwehr Lüneburg künftig in erster Linie weiterhin eine freiwillige Feuerwehr sein, die durch hauptamtliches Personal entlastet und ergänzt wird. Dies entspricht der derzeitigen Konzeption der Feuerwehr Lüneburg, bedeutet mit der Absicht, den Zielerreichungsgrad zu erhöhen (s.o.), aber einen deutlichen personellen Aufwuchs im hauptamtlichen Bereich.
Der Ausbildungsstand der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird im Gutachten als "generell sehr gut" (!) beschrieben. Alle geforderten Funktionen können inklusive der benötigten Reserven im Normalfall sichergestellt werden. Erforderlich ist jedoch eine regelmäßige Kontrolle der Alarmierungsstruktur, um einem Personalmangel durch Anpassung der Alarmierung frühzeitig begegnen zu können. Lediglich die zeitliche Verfügbarkeit dieser Funktionen zu personalkritischen Zeiten ist verbesserungswürdig.
b) hauptberufliches Personal Zusammenfassend wird empfohlen, am neuen Standort "Ost" eine 24 Stunden an 7 Tagen der Woche besetzte hauptberufliche Wachbereitschaft gemäß § 14 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vorzuhalten. Die Besetzungsstruktur des hauptberuflichen Personals sollte dabei montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr 9 Einsatzkräfte sowie montags bis freitags von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen 6 Einsatzkräfte betragen.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass aktuell 62 % der Einsätze außerhalb der Dienstzeit der im Einsatzfall vom Dienst freigestellten und dann ehrenamtlich ausrückenden Gerätewarte (Mo - Fr 06.30 Uhr bis 17.00 Uhr, derzeit 13 Vollzeitstellen (14. Stelle aus Stellenplan 2018 im Zulauf)) stattfinden, was eine entsprechende Belastung des übrigen Ehrenamtes bedeutet.
Um unter Berücksichtigung von Fortbildungs-, Urlaubs-, Krankheits- und sonstigen Abwesenheitszeiten die oben beschriebene Personalstärke im hauptberuflichen Bereich an einem künftigen Standort "Ost" abbilden zu können, wurde ein Gesamtpersonalbedarf von rund 35 hauptberuflichen Kräften ermittelt.
3. Fahrzeugkonzept Die Fa. FORPLAN hat auf Grundlage ihres Vorschlages, einen dritten Feuerwehrstandort "Ost" zu entwickeln, den vorhandenen Fuhrpark überprüft und unter Berücksichtigung der Gefährdungs- und Risikoanalyse den Bedarf für die Ausstattung des neuen Standortes ermittelt. Mit Inbetriebnahme des Standortes ergibt sich hiernach der zusätzliche Bedarf für ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) und ein Löschfahrzeug (LF) sowie voraussichtlich eine Drehleiter (DLK 23/12). Die darüber hinaus gegebenenfalls erforderliche bedarfsgerechte Verteilung der Fahrzeuge ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes.
4. Notwendige Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern Mitte und Süd Zu den notwendigen Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern Mitte und Süd wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 15.11.2018 vorgetragen. Die Abstellung der festgestellten Mängel bedarf zum Teil einer gesonderten Konzeptionierung und baulicher Änderungen, die unabhängig vom Gutachten erfolgen werden. Zum Teil ist die Umsetzung der genannten Maßnahmen bereits in Planung. Die Umsetzung wird nach unterschiedlichen Prioritäten erfolgen.
Im Standort "Mitte" sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung, - Schaffung einer Schwarz-Weiß-Trennung in der Atemschutzwerkstatt, - Verbesserung der räumlichen Anordnung der Duschen für die Herren.
Im Standort "Süd" sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Nachrüstung einer DIN-konformen Abgasabsauganlage (Umsetzung in 2019), - organisatorische Sicherstellung einer Schwarz-Weiß-Trennung, - Schaffung einer Alarm-Ampelschaltung oder einer ähnlichen technischen Signaleinrichtung bei Ausrücken der Fahrzeuge, - Schaffung eines Anbaus für einen Umkleidetrakt.
Der Gutachter der Fa. FORPLAN wird in der Ausschusssitzung die Ergebnisse seines Gutachtenentwurfes vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen. Ebenso wird die Verwaltung in der Sitzung ergänzend vortragen.
5. Weiteres Vorgehen a) Für die Vervollständigung des Gutachtens bedarf es - unter Berücksichtigung der feuer-wehrtaktischen Ergebnisse des Gutachtens - noch eines detaillierten Standortvergleiches für einen möglichen dritten Standort "Ost" sowie der letztlichen Standortfestlegung unter Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile. Bei grundsätzlich politisch positivem Votum muss der so ermittelte Standort sodann bauleitplanerisch abgesichert werden.
b) Parallel dazu könnten erste planerische Überlegungen für den konkreten Baukörper angestellt werden und ein Modell zu dessen Errichtung entwickelt werden.
c) Ein personeller Aufwuchs im Bereich der Gerätewarte nach dem bisher etablierten Modell könnte bis zu einem gewissen Maß unabhängig von den vorgenannten Punkten und der Inbetriebnahme eines weiteren Feuerwehr-Standortes mit hauptberuflicher Besetzung (24/7) erfolgen. Auf diese Weise könnte ab Erreichen eines bestimmten Personalkörpers bereits am vorhandenen Standort Mitte ein Schichtmodell eingeführt werden, das zu verlängerten Anwesenheitszeiten der Gerätewarte führt und damit bereits frühzeitig zu einer Entlastung des Ehrenamtes bei gleichzeitiger Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades beitragen kann. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung des feuerwehrtechnischen Dienstes für die beschäftigten Gerätewarte zu prüfen.
d) Ertüchtigung der Standorte Süd und Mitte bezüglich der unter 4. vorgestellten notwendigen Maßnahmen.
Mit einer durchaus ambitionierten, aber nicht unrealistischen Umsetzung könnte auf diesem Wege mit dem Zeithorizont 2025 eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Strukturveränderung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 240 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: aa) Bauwerk: Eine Kostenabschätzung für einen dritten Feuerwehrstandort kann nicht gegeben werden, da weder Standort noch konkrete Bauwerksplanung zum jetzigen Zeitpunkt feststehen. Gleichwohl soll ein grober Anhalt gegeben werden, für den die Kosten des heutigen Standortes Mitte herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass ein künftiger Standort Ost mit dem Bauwerk Standort Mitte nach den derzeitigen Überlegungen nicht vergleichbar sein wird, da ein anderes Konzept zugrunde liegt. Die nachfolgend genannte Summe kann daher nur als äußert grober Anhalt angesehen werden. Das Bauwerk des heutigen Standortes Mitte wurde mit ca. 8,7 Mio. € abgerechnet. Mit einer Indexierung auf das Jahr 2018 wären Baukosten in Höhe von rund 12 Mio. € anzunehmen.
bb) Grunderwerbskosten: mangels Standortfestlegung derzeit keine Aussage möglich
cc) Fahrzeugbeschaffungskosten: ca. 1,7 Mio Euro
dd) Personalkosten für 21 zusätzliche Personalstellen ca. 1,1 Mio Euro jährlich (ohne evtl. Zuschläge)
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein Die Baumaßnahme „Feuerwache Ost“ ist Bestandteil des Bildungs- und Infrastrukturfonds II (vgl. VO/7284/17). Die zu erwartenden Baukosten wurden aufgrund des noch nicht vorhandenen Planungsstandes dort nicht beziffert. Der Baubeginn war seinerzeit für 2021 vorgesehen, was nach jetzigem Stand als nicht haltbarer Termin anzusehen ist.
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n:
Beschlussvorschlag: 1. Dem Grunde nach erkennt der Ausschuss die Notwendigkeit zur Errichtung eines dritten Feuerwehrstandortes mit hauptberuflicher Besetzung zu allen Tageszeiten (24/7) an.
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zur Vervollständigung des Gutachtens eine Betrachtung der Standortalternativen vorzunehmen und einen Vorschlag für einen konkreten Standort zu unterbreiten und anschließend dessen bauleitplanerische Absicherung vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den kontinuierlichen personellen Aufwuchs an entsprechend qualifizierten Stellen im Rahmen der Haushaltsplanung kommender Jahre zu berücksichtigen, um mittelfristig am vorhandenen Standort „Mitte“ ein Zweischichtmodell einführen zu können und damit den für den Betrieb eines dritten Standortes mit hauptberuflicher Besetzung im Sinne der Nr. 1 vorzubereiten.
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