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Vorlage - VO/8282/19  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben zur Neugestaltung des Außengeländes der Kita Sonnenschein, Auf der Höhe 54
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg mietet seit 2006 die Räumlichkeiten „Auf der Höhe 54“ von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH  (LüWoBau) an und untervermietet diese an den „Paritätischen Braunschweig“ – Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH. Der Paritätische ist Träger der „Kita Sonnenschein“, die seit 2006 im dortigen Gebäude betrieben wird.

Aufgrund des angestiegenen Bedarfes an Betreuungsplätzen wurde das Bestandsgebäude im Jahr 2017/ 2018 von der LüWo um einen Anbau für eine weitere Gruppe erweitert.

Die Freifläche der Liegenschaft gehört zur Mietsache. Zur erstmaligen Herstellung gehörten damals die Entwässerung, die Einzäunung, der Kinderwagenunterstand, ein Sonnensegel  sowie eine Rutsche und die Stellplatzanlage. Die darüber hinausgehende bedarfsgerechte Gestaltung dieser Fläche als Außenspielfläche, die Bepflanzung sowie die Beschaffung und Montage der übrigen Außenspielgeräte hingegen, wurden anschließend durch die Stadt und mit Unterstützung des Trägers sowie einer Elterninitiative hergestellt. Die Stadt ist für bauliche Unterhaltung, die laufende Pflege und die Verkehrssicherungskontrollen der Spielgeräte zuständig. Diese Pflichten wurden bis zu einer Wertgrenze von einer Monatsmiete im Jahr auf den Träger durch Untermietvertrag übertragen.

 

Durch die Erweiterung der Betreuungseinrichtung um eine weitere Gruppe ist die Einrichtung inzwischen für 36 Kita- und 35 Krippenkinder ausgerichtet. Aktuell werden in der Einrichtung 71 Kinder betreut.

 

Die Außenfläche wurde seit dem Jahr 2006 nicht grundlegend überarbeitet und ist inzwischen trotz Pflege großflächig abgespielt. Durch die Erweiterung der Einrichtung besteht außerdem ein dringlicher Bedarf an einem Krippenspielbereich, den es bisher auf der Anlage nicht gab. 

 

Die Kostenschätzung für die Neugestaltung der Außenanlage für die Kita beläuft sich auf 50.000 Euro zuzüglich des Ersatzes von Großspielgeräten im Umfang von rund 30.000 Euro. Die Kostenschätzung für einen zusätzlich erforderlichen Bereich, welcher speziell für die Kinder im Krippenalter hergerichtet ist, beläuft sich auf 33.100 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich mithin auf 113.100 Euro.

 

Die bedarfsgerechte Gestaltung der Außenanlage gehört vertraglich nicht zu den Pflichten der LüWoBau als Eigentümerin der Fläche. Eine Verlagerung dieser Pflicht durch einen Nachtrag zum Mietvertrag hätte auch eine Neuberechnung, sprich Erhöhung der Miete zur Folge. Da der Erhaltungsaufwand für Außenanlagen im Verhältnis zur Nutzungsdauer relativ hoch ist, ist eine Umrechnung auf die Miete für den Nutzer unwirtschaftlich. Alternativ käme ein Baukostenzuschuss zur Neugestaltung der Außenanlage ist Betracht. Da die Einrichtung bereits im Betrieb ist und die Neugestaltung der Fläche in enger Abstimmung zum pädagogischen Konzept des Kita-Trägers erfolgen sollte, wird eine Herstellung in Eigenregie der Stadt mit der Fachlichkeit des Bereichs Grünplanung bevorzugt. Auch der Träger hat erneut Bereitschaft signalisiert bei der Umgestaltung zu unterstützen und würde z.B. das Umsetzen der Fahrradabstellanlage selbständig durchführen.

 

Die Finanzierung für die Deckung der Kosten zur Herstellung des Außenbereichs kann durch die für die Einrichtungserweiterung bestehenden Zuwendungsansprüche gegenüber des Landkreises von 5.000 Euro je geschaffenen Kitaplatz (23 Plätze) in Höhe von insgesamt 115.000 Euro finanziert werden.

 

Die laufende Kontrolle und Pflege der Außenanlage obliegt nach erstmaliger Wiederherstellung und Erweiterung künftig wieder dem freien Träger, dem die Fläche als Untermietsache überlassen wurde, unter Berücksichtigung von jährlichen Wertgrenzen.

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Finanzielle Auswirkungen:

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 115.000 Euro

c)  an Folgekosten: Pflege der Außenanlagen

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, durch Deckungsvorschlag

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 57670 Kita Schaperdrift/Sonnenschein 

 Produkt / Kostenträger: 36500203/204 Förderung freier Kita-Träger

 Haushaltsjahr: 2019

 

e)  mögliche Einnahmen: Zuwendungen des Landkreises (Krippenmittel)

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Anlage/n:

keine

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Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Auszahlung zur Neugestaltung des Außengeländes der Kita Sonnenschein, Auf der Höhe 54, gemäß § 117 NkomVG wird zugestimmt.

 

Die Kosten der Baumaßnahme werden auf 115.000 Euro geschätzt.

 

Die Deckung erfolgt aus zur Verfügung stehenden Zuwendungen des Landkreises für die Schaffung zusätzlicher Kitaplätze für diese Einrichtung in Höhe von 115.000 Euro.