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Vorlage - VO/8272/19  

 
 
Betreff: Jahresabschlussarbeiten 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2018 hat im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von ca. 1,602 Mio. EUR ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Rückstellungen) absehbar, dass in Übereinstimmung mit der Planung ein positives, siebenstelliges ordentliches Ergebnis erreicht wird. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 29. März 2019 fest.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann, sondern als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen sind.

 

Rückstellung für Abrechnung ÖPNV für das Jahr 2016

 

Gemäß vertraglicher Grundlagen zur Aufgabenträgerschaft für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, s. auch VO/5290/13) erfolgt die Abrechnung der Leistungen zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg. Die Abrechnung erfolgt im HVV-Bereich mit einem zeitlichen Versatz von zwei Jahren zum Jahr der Leistungserbringung, somit wird die Abrechnung der Leistungen des beauftragten Verkehrsunternehmens aus dem Jahr 2016 erwartet. Aufgrund der vereinbarten Dynamisierung und weiterer Kostensteigerungen (z.B. Dieselpreise, Lohnkosten und Verbraucherpreise) wird erwartet, dass die Abrechnung weitaus höher als der veranschlagte Betrag in Höhe von 508.000 EUR ausfallen wird.

Nach derzeitiger Schätzung kann von einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 577.000 EUR ausgegangen werden. Im gemeinsamen Teilhaushalt mit den Stabstellen Wahlen und Nachhaltigkeit stehen noch rd. 536.000 EUR zur Verfügung.

 

Für die Abrechnung der Leistungen des ÖPNV für das Jahr 2016 ist eine Rückstellung in Höhe von rd. 577.000 EUR zu bilden, ein Teil der Mittel in Höhe von 41.000 EUR wird als überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln aus Minderaufwendungen im Bereich Umwelt (Einsparungen im Bereich Abwasserabgabe) gedeckt.

 

Eine Rückstellungsbildung für Sachaufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 in Höhe von rd. 3.272.000 EUR konnte aufgrund der restriktiven Haushaltsführung aus den jeweiligen Budgets gedeckt werden. Hierin enthalten sind auch Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung in Höhe von rd. 2.274.000 EUR.

 

Personalrückstellungen sind darüber hinaus u.a. für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub in Höhe von rd. 513.000 EUR aus dem Personalbudget gebildet worden.

 

Demzufolge sind keine weiteren Beschlüsse zur Bildung von Rückstellungen aus außer- und überplanmäßigen Deckungen notwendig.

 

Bei den von der Nds. Versorgungskasse zu ermittelnden Pensionsrückstellungen wird aufgrund der Anwendung neuer versicherungsmathematischer Grundlagen eine Überschreitung der geplanten Zuführung eintreten. Entsprechend der Vorgabe des Bundesminstierium für Finanzen vom 19.01.2018 sind neue statistische Richttafeln anzuwenden, sog. „Sterbetafeln“, die zu einer Anhebung der zurückzustellenden Pensionsanwartschaften führen. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; der Ansatz für Personalaufwendungen wird aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. 570.000 EUR überschritten.

 

Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NkomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass § 117 Abs. 1 NkomVG Anwendung findet, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 120€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:verschiedene

Produkt / Kostenträger:verschiedene

Haushaltsjahr:2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 41.000 EUR für die Abrechnung des ÖPNV 2016 wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2018 zugestimmt.