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Vorlage - VO/8271/19  

 
 
Betreff: Bildung von Haushaltsresten aus dem Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Entscheidung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Entsprechend dem Grundsatz der Jährlichkeit gelten Haushaltsermächtigungen grundsätzlich nur für ein Haushaltsjahr. Bei nicht voll ausgeschöpften Ansätzen gelten die verbliebenen Ermächtigungen als eingespart.

 

Bei längerfristigen Maßnahmen, insbesondere Investitionen, und zeitlichen Verzögerungen können jedoch Ermächtigungen übertragen werden, um erneute Veranschlagungen zu vermeiden.

 

Die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen ist im § 20 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) normiert. Demnach sind Haushaltsreste nur in begründeten Fällen und nur in der erforderlichen Höhe möglich.

 

Nach Eingang der Anträge durch die zuständigen Fachbereiche und Prüfung in der Kämmerei und Stadtkasse wurden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bisher bereits investive Mittel (§ 20 Abs. 1 KomHKVO) und Mittel im Aufwandsbereich (§ 20 Abs. 2 KomHKVO) in Höhe von rund 36,375 Mio. EUR übertragen um die laufende Bearbeitung von Projekten und Maßnahmen zu gewährleisten. Weitere Haushatsreste befinden sich derzeit noch inder Überprüfung. Im Rahmen der Sitzung wird zum aktuellen Stand der Restebildung berichtet.

 

Nach Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.03.2019 wird der zu erstellende Rechenschaftsbericht die Bildung der Haushaltsausgabereste vollständig abbilden und Begründungen zu jeder Einzelmaßnahme aufführen. Dieser Teil des Rechenschaftsberichtes wird dem Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 120€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: