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Sachverhalt: Die Bewirtschaftung des Haushaltes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO).
Der Haushalt der Hansestadt Lüneburg ist per Haushaltsvermerk auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert, schafft damit Deckungskreise und stärkt eine dezentrale Ressourcenverantwortung. Darüber hinaus regelt das Haushaltsrecht die unterjährige Bewirtschaftung der Budgets und den Umgang mit zweckgebundenen Mitteln.
Durch diese gesetzlichen Vorgaben soll das Ziel einer unterjährigen flexiblen Haushaltsbewirtschaftung verfolgt werden. Einerseits wird dies durch die Bereitsstellung von vertraglich zugesicherten Mehreinzahlungen (sog. zweckgebundene Mehreinzahlungen) und andererseits durch die Bereitstellung von nicht benötigten Ermächtigungen (Minderauszahlungen) für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets realisiert.
Das Volumen dieser ergebnisneutralen Bewirtschaftungsanpassungen betrug im Jahr 2018 2,94 Mio. € und hat damit einen Umfang von rd. 0,97 % des veranschlagten Gesamtauszahlungsvolumens.
Analog des Schwellenwertes lt. § 6 der Haushaltssatzung sind in der Anlage die Budgetbereitstellungen des Jahres 2018 mit einem Wert von über 25.000 € aufgelistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 272€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1_Übersicht über die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung 2018
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