Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2019 ist ein Betrag von 25.900 Euro zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg vorgesehen. Gemäß Beschluss des KPAs vom 07.11.2018 erhält das Literaturbüro in 2019 4.000 Euro aus städtischen Kulturfördermitteln für das Junge Literaturbüro, so dass damit in 2019 noch 21.900 Euro zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung stehen. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht noch aus und evtuell muss mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden.
Die Antragsteller, die kulturelle Projekte planen, benötigen für ihre Vorhaben Planungssicherheit, daher sollte ihnen schon jetzt signalsiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Die der Fachstelle Kultur für 2019 vorliegenden Anträge sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach Sparten sortiert, so dass nach Verteilung der Fördermittel ersichtlich wird, in welchem Umfang die einzelnen Sparten in diesem Jahr gefördert werden. Die Gesamtsumme der beantragten Zuschüsse, die bisher vorliegen beträgt 14.820 Euro. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb des Jahres noch weitere Zuschussanträge eingehen werden.
Die Anträge wurden der Vorlage nicht beigefügt, können jedoch vor oder in der Sitzung oder nach vorheriger Absprache in der Fachstelle Kultur eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Übersicht der vorliegenden Anträge auf städtische Kulturfördermittel
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Projekte im Jahr 2018 gemäß dem in der Anlage zur Beschlussvorlage gemachten Vorschlag der Verwaltung zu gewähren, ggf. um die Höhe einer unter Umständen angeordneten Haushaltssperre prozentual vermindert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||