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Vorlage - VO/8203/19  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zum Förderprojekt "Zukunftsstadt Lüneburg 2030+"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Rehbein
Federführend:03 N Koordinierungsstelle für nachhaltige Entwicklung Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.01.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.01.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Leuphana Universität Lüneburg und die Verwaltung haben in der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 28.06.2018 gemeinsam umfassend über den Sachstand des Förderprojektes „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ berichtet und dabei auch erste Ideen für eine Bewerbung für Phase III des Förderprojekts vorgestellt (siehe Vorlage VO/7891/18).

 

Daraufhin hat der Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung und der Kooperationspartner im Rahmen des Wettbewerbs Zukunftsstadt und unterstützt vor dem Hintergrund der in Phase II entwickelten Maßnahmen nachdrücklich die Bewerbung der Hansestadt Lüneburg für die Phase III des Wettbewerbs in Kooperation mit Universität und Zivilgesellschaft.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern eine Bewerbungsskizze für Phase III des Wettbewerbs „Zukunftsstadt zu erarbeiten und diese fristgerecht bis zum 15.08.2018 einzureichen.

 

Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hat daraufhin gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Leuphana Universität Lüneburg und dem Verein T.U.N. e.V. eine Bewerbungsskizze mit dem Titel „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ (Phase III) – Ein urbanes Reallabor für die lokale Umsetzung der Sustainable Development Goals“ entwickelt und diese bei dem Projektträger VDI fristgerecht eingereicht. Die Bewerbung war erfolgreich und die Hansestadt Lüneburg wurde von einer Jury als eine von bundesweit 8 Kommunen für eine Förderung ausgewählt. Die Bewerbungsskizze ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Grundzüge von Phase III des Fördervorhabens „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“ lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

a)      Lag in Phase II des Förderprojekts die Projektkoordination wegen des wissenschaftlichen Schwerpunktes noch bei der Leuphana Universität Lüneburg, schreiben die Förderbedingungen für Phase III zwingend die Leitung der in Phase III umzusetzenden Realexperimente durch die sich bewerbende Kommune vor. Entsprechend liegt die Projektleitung und Projektkoordination in Phase III jetzt bei der Hansestadt Lüneburg

b)      Die bisher neben der Hansestadt Lüneburg an dem Projekt beteiligten Kooperationspartner (Leuphana Universität Lüneburg, T. U. N. e. V., und Landeszeitung für die Lüneburger Heide) werden ihre Zusammenarbeit für die Phase III fortsetzen und intensivieren.

c)      Entsprechend dem Wechsel der Projektleitung zur Hansestadt Lüneburg konnten Personalkosten für insgesamt 7 bei der Hansestadt Lüneburg befristet anzustellende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit je halber Stelle für 3,5 bzw. 3 Jahre) eingeworben werden. Seitens der Leuphana Universität Lüneburg wird das Projekt durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Vollzeit und durch entsprechende studentische Hilfskräfte begleitet. Insbesondere darin spiegeln sich Aufwand und Umfang für die Umsetzung von Phase III, aber auch die Chancen für die nachhaltige Stadtentwicklung Lüneburgs wider.

d)      Die Laufzeit des Förderprojektes ist auf insgesamt 3,5 Jahre angelegt, wobei in den noch zu stellenden formalen Förderanträgen auch so genannte Abbruchkriterien zu formulieren sein werden.

e)      Die in Phase II entwickelten 17 Lüneburger Lösungen wurden für Phase III in 10 Realexperimente konsolidiert, siehe Bewerbungsskizze Abb. 4.

f)        Seitens des Fördermittelgebers ist gefordert, dass das Projekt zu sichtbaren Veränderungen in der Stadt führt.

g)      Das Projekt Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ soll eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts einnehmen, siehe Bewerbungsskizze Nr. 4, Abs. 1 (u. a.).

h)      Das Fördervolumen beträgt insgesamt 1,47 Mio. €. Für Einzelheiten siehe die Aufstellung in der Anlage, Abb. 6, Finanzierungsplan. Die dort aufgeführten Kosten sind gedeckelt.

i)        Aus den Projektmitteln können Mittel für Partizipation und wissenschaftliche Begleitung, nicht jedoch für Investitionen bestritten werden. Soweit sich aus den Bürgerbeteiligungsprozessen in den Realexperimenten die Notwendigkeit von Investitionen ergeben sollten, wären diese seitens der Hansestadt Lüneburg zusätzlich, z. B. über Städtebauförderungsmittel (z. B: „Grünband Innenstadt“) bereitzustellen, ohne der Beschlussfassung des Rates der Hansestadt Lüneburg hier vorgreifen zu wollen. Die in Phase II entwickelten 17 Lüneburger Lösungen sind jedoch nicht in erster Linie auf zu tätigende Investitionen ausgerichtet. Gleichwohl darf ein möglicher Bedarf an investiven Mitteln nicht aus dem Auge verloren werden, auch wenn sich dieser Bedarf zu Beginn eines ergebnisoffenen Bürgerbeteiligungsprozesses derzeit noch nicht exakt beziffern lässt. Größenordnungsmäßig wird hier von etwa 100.000 €/Jahr, insgesamt also von rund 350.000 € auszugehen sein.

j)        Über die bereits genannten 10 Realexperimente hinaus sieht der Finanzierungsplan auch eine Anschubfinanzierung für 4 weitere Realexperimente in Höhe von je 25.000 € vor. Hier könnte z. B. das Erproben von innovativen Planungsansätzen für die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete mittels Realexperimenten zum Tragen kommen, z. B. für den „3-D-Campus“ im Lüneburger Stadtteil Volgershall und gemeindeübergreifend in der Gemeinde Reppenstedt, siehe Bewerbungsskizze S. 12, Abs. 2.

 

Die Leuphana Universität Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg sind aufgefordert, bis zum 31.01.2019 formale Förderanträge beim Projektträger VDI einzureichen. Diese Förderanträge befinden sich zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch in Bearbeitung. Mit einer Bewilligung der Fördermittel ist frühestens zum 01.05.2019 zu rechnen.

 

Näheres zu den Inhalten der Bewerbungsskizze und dem vorgesehenen weiteren Vorgehen werden die Leuphana Universität Lüneburg und die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 24.01.2019 gemeinsam vortragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 220,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 1,475 Mio. €

c)  an Folgekosten:Es ist mit zusätzlichem investiven Aufwand zu rechnen, der derzeit aufgrund des ergebnisoffenen Bürgerbeteiligungsprozesses noch nicht endgültig beziffert werden kann (in der Größenordnung von etwa 100.000 €/Jahr). Diese Mittel wären ggf. zusätzlich über den Haushalt der Jahre 2020 ff. bereitzustellen.

 

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX (in Bezug auf Fördermittel, s.o. b)))

NeinX (in Bezug auf zusätzlichen investiven Aufwand (s.o. c))

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmenzweckgebundene Fördermittel des BMBF

 

gesamt: 1,475 Mio. €

Anteil der Hansestadt Lüneburg1,028 Mio. €

Anteil Leuphana Universität0,447 Mio. €

:


Anlage/n:

Bewerbungsskizze Wettbewerb Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ (Phase III)

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bewerbungsskizze Wettbewerb Zukunftsstand Lüneburg 2030+ (Phase III) (2756 KB)      

Beschlussvorschlag:

1.Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt die erfolgreiche Bewerbung der Hansestadt Lüneburg für Phase III des Förderprojekts „Zukunftsstadt Lüneburg 2030+“.

 

2.Der Rat der Hansestadt Lüneburg erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die in der Vorlage genannten zusätzlichen Haushaltsmittel im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen bereitzustellen.

 

3.Er bittet die Verwaltung um die Erarbeitung der auf Grundlage der Bewerbungsskizze einzureichenden formalen Förderanträge.