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Sachverhalt: Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Theater Lüneburg GmbH besteht der Aufsichtsrat u.a. aus dem/der Oberbürgermeister/-in (Vertretung nur durch Beschäftigte der Verwaltung möglich) sowie weiteren 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Ratsmitgliedern. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) anzuwenden.
Durch den Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied endet gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages Theater Lüneburg GmbH für Frau Maria Schult auch die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH zum 23.01.2019. Der Sitz im Aufsichtsrat sowie das Ersatzmitglied ist damit vom Rat nach den o.g. Vorschriften neu zu besetzen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Ratsmitglied als Nachfolge von Frau Maria Schult in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH
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Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH.
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