Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zur Erörterung von Fachfragen wurde der Energiebeirat der AVACON AG institutionalisiert. Die Zusammensetzung sollte von der Hansestadt Lüneburg selbst bestimmt werden. Man hat sich darauf verständigt, dass 9 Mitglieder, die vom Rat der Hansestadt Lüneburg bestimmt werden, sowie der Oberbürgermeister und der Dezernent für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht den Energiebeirat bilden. § 71 NKomVG ist anzuwenden.
Durch den Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied endet für Frau Dr. Monika von Haaren auch die Mitgliedschaft im Energiebeirat der AVACON AG zum 23.01.2019. Der Sitz im Energiebeirat ist damit vom Rat nach den o.g. Vorschriften neu zu besetzen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Ratsmitglied als Nachfolge von Frau Dr. Monika von Haaren in den Energiebeirat der AVACON AG:
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Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ in den Energiebeirat der AVACON AG.
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