Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Aufsichtsrat neben dem/der Oberbürgermeister/-in u.a. 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandte Mitglieder an. Soweit die Vertreter/-innen verhindert sind, benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Monika von Haaren hat ihren Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied erklärt. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg ist die Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes jederzeit zulässig.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Mitglied als Nachfolge von Frau Dr. Monika von Haaren in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:
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Als Ersatzmitglied benennt der Rat der Hansestadt Lüneburg folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:
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Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg.
Als Ersatzmitglied beschließt der Rat die Berufung von ___________________________.
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