Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Lüneburg GmbH gehören dem Aufsichtsrat u.a. der/die Oberbürgermeister/-in sowie ein weiteres vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandtes Mitglied an.
Das Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Monika von Haaren hat ihren Rücktritt vom Amt als Ratsmitglied erklärt. In den bisherigen Beirat der Hafen Lüneburg GmbH, welcher in der Neufassung des Gesellschaftsvertrages durch den Aufsichtsrat ersetzt wird, war es in der Vergangenheit übliche Praxis, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg den/die jeweilige/n Vorsitzende/n des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen entsendet. Gemäß § 12 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Lüneburg GmbH ist die Entsendung eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes jederzeit zulässig.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Kommunalwahlperiode gemäß § 138 Abs. 3 Satz 2 NKomVG folgendes Mitglied als Nachfolge von Frau Dr. Monika von Haaren in den Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH:
____________________________________
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: -keine-
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgenannte Berufung von ____________________________ für den Aufsichtsrat Hafen Lüneburg GmbH.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |