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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 06.11.2003 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt im Jahre 2004 die Möglichkeit einzuräumen, aus Anlass des Frühjahrsmarktes am Sonntag, dem 25.04.2004, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Nach § 3 des
Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den
geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser
Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden,
dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein
dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und
Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er
darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um
18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat Richtlinien zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 14 LSchlG herausgegeben, um eine annähernd einheitliche Praxis in den für den Erlass von Rechtsverordnungen zuständigen Gemeinden zu erreichen. Nach diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 18.07.2002) bestehen auch weiterhin keine Bedenken, den Frühjahrsmarkt als eine Märkten und Messen ähnliche Veranstaltung anzusehen, die den Anlass für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bieten kann. Zu dem
beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der
Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die
Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die
Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört
worden. Zu den Inhalten der Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: ca. 50,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca.
200,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: ca. 200,00 € Anlagen: Verordnung über einen verkaufsoffenen
Sonntag in der Stadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die beigefügte
Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg wird
erlassen. |
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