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Sachverhalt: Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten hat in seiner Sitzung vom 16.10.2018 beschlossen, die Grabfeldrichtlinie der Hansestadt Lüneburg vom 21.04.1983 für 18 Monate auszusetzen.
Hintergrund dazu ist, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 20.09.2017 Ideen zur Steigerung der Attraktivität der Lüneburger Friedhöfe vorgestellt hat. Grundlage dafür waren die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Steinmetze, Bestatter, Gärtner und anderer am Friedhofswesen Beteiligter. Unter anderem wurde in dem Rahmen die Aufhebung der Grabfeldrichtlinie diskutiert.
Die Grabfeldrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Waldfriedhof. Sie regelt die Gestaltung, die Materialien sowie die Beschriftung von Grabmalen. Zusätzlich werden Vorgaben für Sitzbänke, Platten und Einfassungen gemacht. Lediglich auf 3 Grabfeldern des Waldfriedhofes gilt die Richtlinie nicht.
Als Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung soll die Richtlinie für ein Jahr ausgesetzt werden. Damit soll auf dem gesamtem Friedhof eine frei wählbare Gestaltung der Grabanlage ermöglicht werden.
Während dieser Zeit soll insbesondere beobachtet werden, in welchem Umfang die Verwendung von ganzflächigen Grabplatten und Einfassungen genutzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:65 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grabfeldrichtlinie der Hansestadt Lüneburg vom 21.04.1983 für 18 Monate auszusetzen. Die Auswirkungen auf die Grabmalgestaltung sind zu beobachten. Nach Ablauf von 12 Monaten werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengestellt und im Ausschuss vorgestellt.
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