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Vorlage - VO/8166/18  

 
 
Betreff: Haus des Jugendrechts in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Niedersächsische Justizministerium hat das  Grundkonzept  zur Förderung der intensiven und effektiveren Zusammenarbeit in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende im Juli d. J. veröffentlicht. Hiernach sollen durch eine vertrauensvolle, noch enge Zusammenarbeit von Justiz, Polizei, Jugendamt und weiterer am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen die Kommunikationswege verkürzt, Prozesse beschleunigt und auch Maßnahmen der Kriminalprävention verbessert werden.

 

Durch vorrangige Initiative des Jugendgerichts und der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist es gelungen, dass Lüneburg zum Standort eines Hauses des Jugendrechts ernannt wurde. Hierfür stellt die Staatsanwaltschaft Räume in der Reitenden-Diener-Straße zur Verfügung und erhält zusätzliche personelle Ressourcen.

 

Zur Umsetzung des regionalen Konzepts erfolgte eine Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Polizei sowie den Jugendamtsleitungen und Jugendgerichtshilfen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg im Rahmen eines Workshops.

Grundlage der Zusammenarbeit stellt die erarbeitete als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung dar. Eine Geschäftsordnung befindet sich in Vorbereitung.

 

Einigkeit besteht im Wesentlichen darüber, dass alle Beteiligten weiterhin an die Ihnen zugewiesenen Arbeitsplätzen gebunden sind, jedoch in das  Haus des Jugendrechts einige ihrer Aufgaben verlagern.

 

Kooperationspartner sind:

  • Amtsgericht Lüneburg
  • Hansestadt Lüneburg
  • Landkreis Lüneburg
  • Polizei Lüneburg
  • Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Die Kooperationspartner haben die Zielsetzung, im Stadtgebiet und im Landkreis Lüneburg flächendeckend durch eine intensivierte und effektivere Zusammenarbeit

 

  • strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Tatverdächtige individuell zu optimieren und damit einhergehend zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen,
  • sich abzeichnenden kriminellen Karrieren von noch nicht strafmündigen Kindern sowie Jugendlichen und Heranwachsenden durch geeignete präventive insbesondere sozialpädagogische Mittel und – soweit erforderlich – wirksame Maßnahmen des Jugendstrafrechts oder sonstige geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken, um Rückfallquoten nachhaltig zu verringern und die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren
  • einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der objektiven Sicherheitslage sowie zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls zu erbringen.

 

Eine intensive Zusammenarbeit erfolgt insbesondere bei straffällig und sozial auffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden, für die ein besonderes Interventionserfordernis besteht. Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt werden zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe einzelne Fälle in regelmäßig stattfindenden Fallkonferenzen erörtert und konkrete Verfahrensschritte abgesprochen.

 

Grundlage für eine optimierte Zusammenarbeit ist es, das Verständnis für den jeweils anderen Kooperationspartner und die gegenseitige Akzeptanz zu erhöhen. Dazu gehört:

 

  • Einblicke in die jeweiligen Verfahrensabläufe erhalten,
  • Entscheidungen und Bearbeitungsweisen transparent machen sowie
  • das Erkennen und Berücksichtigen von Schnittstellen.

 

Darüber hinaus gilt es, klare Abgrenzungen und organisatorische Vorgaben der unterschiedlichen Berufsfelder zu erkennen und zu respektieren. Um diese Ziele zu erreichen sind gemeinsame Fortbildungen und Hospitationen wünschenswert und sollen bei Bedarf durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:60,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: technische Anbindung (EDV, Telefon, Laptop) und Raumausstattung ( kl. Arbeitsplatz)

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger: 363531/ 36353102

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Kooperationsvereinbarung Lüneburger Haus des Jugendrechts

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung Lüneburger Haus des Jugendrechts (128 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Zusammenarbeit im Lüneburger Haus des Jugendrechts und die Kooperationsvereinbarung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese zu unterzeichnen und eine Geschäftsordnung zu erstellen.