Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Bund stellt den Ländern für die Programmjahre 2017 bis 2021 jährlich 200 Mio. € für den Programmbereich „Investitionspakt: Soziale Integration" zur Verfügung. Die Programmmittel sollen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Kommunen eingesetzt werden. Das Förderprogramm knüpft an die Systematik der Städtebauförderung an. Die Projekte der Kommunen sollen darauf ausgerichtet sein, Orte der Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen, indem Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, aber auch Grün- und Freiflächen errichtet, ausgebaut und/ oder weiterqualifiziert werden. Bauliche und nichtbauliche Barrieren für Teilhabe sollen abgebaut und damit ein nachhaltiger Beitrag zur Quartiersentwicklung geleistet werden. Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts, insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren. Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Das Förderprogramm stellt hohe Ansprüche an eine barrierearme, ökologogische und energetische bauliche Herrichtung des Gebäudes. Es können Einrichtungen in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorberei-tung der Aufnahme in die Städtebauförderung zur Förderung angemeldet werden. In beson-deren Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Darüber hinaus werden angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnah-men gefördert. Der Bund beteiligt sich mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Kommunen mit 10 v. H. an den förderfähigen Kosten. Die jährlich zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel betragen in Niedersachsen rd. 22,5 Mio. €. Verantwortliche Programmbehörde ist das Ministerium für Soziales. Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Dem Antragsverfahren auf Gewäh-rung von Fördermitteln ist ein Auswahlverfahren der Projekte durch die Programmbehörde vorgeschaltet, welches durch das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorgenommen wird. Dafür ist die Anmeldung von Projekten dem ArL bis zum 02. Januar je-den Jahres vorzulegen. Als Anlage ist u.a. ein Beschluss der Kommune zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme beizufügen.
In Anbetracht der dargestellten Förderkriterien, der Fördersummen und des Antragsverfah-rens strebt das Dezernat V in enger Abstimmung mit dem Dezernat VI die Anmeldung eines Projektes zum 02.01.2019 an. Mit Eigen- und Fördermitteln soll im Jahr 2021 unter dem Projekttitel „Ein Stadtteilhaus für Kaltenmoor“ der Abriss der alten AWO-Kita in der Graf-von-Moltke-Straße (Kaltenmoor) und der Neubau eines Stadtteilhauses finanziert werden. Das Vorhaben ist im Rahmen der integrierten Sozial- und Stadtentwicklungsplanung mit weiteren Maßnahmen verknüpft. Im ersten Schritt eines Gesamtkonzeptes für Kaltenmoor hat die Hansestadt bereits im Juni 2017 einen Projektantrag für den Neubau des Familienzentrums in Kaltenmoor im gleichen Förderprogramm beantragt und erfreulicherweise den Zuschlag erhalten.
Entstehen soll nun ein Stadtteilhaus als integrierte Gemeinbedarfseinrichtung, in welcher verschiedene Dienste und Angebote vorgehalten werden:
Das Haus soll verschiedenen Trägern, Vereinen, Gruppen und Akteuren aus dem Stadtteil für die Durchführung von Angeboten und/oder Treffen zugänglich gemacht werden und wird in Trägerschaft der Stadt und voraussichtlich in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) geführt.
Bei Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage ist eine Förderung von bis zu 90% der Zuwendungsfähigen Kosten möglich. Eine entsprechende Bescheinigung des Landes wird eingeholt. Das Kostenvolumen für Abriss und Neubau beläuft sich auf bis zu 2,9 Mio. EUR. Die Summe der Zuwendungsfähigen Kosten aus dem Investitionspakt beläuft sich voraussichtlich auf ca. 1,3 Mio EUR. Aus der Städtebauförderung Soziale Stadt werden Mittel in Höhe von ca. 160.000 € bereitgestellt. Weitere Zuschussmöglichkeiten werden geprüft.
Der Baubeginn ist vorgesehen für das 3te Quartal 2021. Er ist abhängig von der Fertigstellung des Familienzentrums und dem Umzug der AWO-Kita. Mit der Fertigstellung des Neubaus des Stadtteilhauses ist Mitte 2022 zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
a)für die Erarbeitung der Vorlage:25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: bis zu 2,9 Mio. EUR (2020: ca. 0,5 Mio EUR; 2021: ca. 1,2 Mio EUR; 2022: ca. 1,2 Mio EUR) c) an Folgekosten: laufende Kosten des Gebäudes d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja NeinX
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes/ Landes aus dem Programm „Investitionspakt- Soziale Integration im Quartier“ in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten voraussichtlich ca. 1,17 Mio EUR. Fördermittel der Städtebauförderung (Soziale Stadt) in Höhe von bis zu 66,66% der zuwendungsfähigen Kosten voraussichtlich ca. 160.000 EUR Ggf. weitere Drittmittel. Voraussichtlich Mieteinnahmen auf 20 Jahre für Büroflächen und Mehrzweckräume ca. 100.000 EUR: Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Bundesprogramm „Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier“ mit dem Projekttitel „Ein Stadtteilhaus für Kaltenmoor“. Der Rat beschließt, für den Fall der Programmaufnahme, die Baumaßnahme des Abrisses des Gebäudebestandes der alten AWO-Kita in der Graf-von-Moltke-Str. und den Neubau eines Stadtteilhauses an gleicher Stelle entsprechend der Programmziele und innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2022 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel im Haushalt werden bei Programmaufnahme, in Höhe von bis zu 2,9 Mio. EUR bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen.
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