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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2017 und Gebührenbedarfsberechnung 2019
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2017 (Anlage 1) weist als Betriebsergebnis eine Kostenüberdeckung von rd. 13,2 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2017 auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2019
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2017 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2019 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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