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Vorlage - VO/8123/18  

 
 
Betreff: Rechtlicher Rahmen der Abwasserbeseitigung in Lüneburg und in den angeschlossenen Randgemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Jürgen Westphal
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
28.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg ist nach § 96 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz abwasserbeseitigungspflichtig. Im Rahmen dieser Aufgabe erteilt sie u. a. Genehmigungen für Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation und überwacht diese Einleitungen auch. Zusätzlich übernimmt sie in die Kläranlage Lüneburg das Abwasser zur Behandlung aus sechs angeschlossenen Gemeinden/Samtgemeinden, die auf ihrem Gebiet ebenfalls abwasserbeseitigungspflichtig sind.

 

Als große selbständige Stadt nimmt die Hansestadt Lüneburg zudem die Aufgaben einer Unteren Wasserbehörde wahr. Zu diesen Aufgaben zählt u. a. auch die Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus bestimmten Industriebranchen sowie deren Überwachung.

 

Im Rahmen der Ausschusssitzung sollen die verschiedenen Aufgaben der Hansestadt Lüneburg bei der Abwasserbeseitigung vorgestellt und der rechtliche Rahmen hierzu näher erläutert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31050 

 Produkt / Kostenträger: 538001 / 53800102

 Haushaltsjahr: 2018

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: