Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist nach § 96 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz abwasserbeseitigungspflichtig. Im Rahmen dieser Aufgabe erteilt sie u. a. Genehmigungen für Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation und überwacht diese Einleitungen auch. Zusätzlich übernimmt sie in die Kläranlage Lüneburg das Abwasser zur Behandlung aus sechs angeschlossenen Gemeinden/Samtgemeinden, die auf ihrem Gebiet ebenfalls abwasserbeseitigungspflichtig sind.
Als große selbständige Stadt nimmt die Hansestadt Lüneburg zudem die Aufgaben einer Unteren Wasserbehörde wahr. Zu diesen Aufgaben zählt u. a. auch die Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus bestimmten Industriebranchen sowie deren Überwachung.
Im Rahmen der Ausschusssitzung sollen die verschiedenen Aufgaben der Hansestadt Lüneburg bei der Abwasserbeseitigung vorgestellt und der rechtliche Rahmen hierzu näher erläutert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31050 Produkt / Kostenträger: 538001 / 53800102 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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